Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
…festgesetzt wurden. Die Feststellungen zu den Rechnungen der ***Lieferanten*** AG ergeben sich aus der von der Beschwerdeführerin im Beschwerdeverfahren vorgelegten Rechnung vom 18. Dezember 2018. Die Feststellungen zu den erfolgten Sammelberichtigungen und deren Inhalt beruhen auf den entsprechenden Schreiben, die dem Bundesfinanzgericht vorgelegt wurden. 3…
…Belieben des Unternehmers - eine Zustimmung des Rechnungsempfängers ist ebenso wenig notwendig wie die Zustimmung zur Rechnungsausstellung selbst. Die Berichtigung ist nicht für jede einzelne Rechnung erforderlich, es sind auch Sammelberichtigungen oder -ergänzungen zulässig. Eine Rechnungsberichtigung wirkt nach § 16 Abs. 1 Z 2 UStG ex nunc…
…bzw. Sammelberichtigungen zu Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer idHv Euro 99.426,55 in den betroffenen Umsatzsteuererklärungen nicht als abziehbare Vorsteuern berichtigt worden seien. Bei den Rechnungen handle es sich um Rechnungen der BFF VV GmbH & Co KG an die BF betreffend die Jahre 2012, 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 14. November 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 20. Oktober 2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das…
…Es sei eine Doppelzahlung der Umsatzsteuer vorgelegen. Folgende Unterlagen seien im Vorhalteverfahren vorgelegt worden: Sammelberichtigungen an G-1 beispielhafte Abrechnung von G-1 Finanzamt BRD: Einleitung eines Steuerstrafverfahrens jährliche Abrechnungen (Bescheide) zur Umsatzsteuer für 2015 -2018 Bankbelege als Zahlungsnachweis der deutschen Umsatzsteuer für 2015-2018…
…Außerdem bestünde die Möglichkeit der Rechnungsberichtigung, sodass durch die ***BI*** in Österreich kein Steuerschaden entstanden sei. Im Zusammenhang mit diesen von ***BI*** mit Sammelberichtigungen vom 12.11.2007 und 13.11.2007 auch tatsächlich vorgenommenen Rechnungskorrekturen, in denen die bisher mit 20 % ausgewiesene österreichische Umsatzsteuer…
…€ aufgerechnet hätte. Diese Gegenforderung der KM resultiere aus der angesichts der Sammelberichtigungen der ***BI*** vom 12.11.2007 und 13.11.2007 zu viel an diese bezahlten Umsatzsteuer. Die von BPM gepfändete Forderung der ***BI*** gegen KM bestehe angesichts dieser Aufrechnung nicht mehr. Zum…
…BI*** zurückgezahlt wurden, ***BI*** hat jedoch die von den Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer nach der Sammelberichtigung und der Gutschrift durch das Finanzamt nicht an seine Kunden und somit auch nicht an die Berufungswerberin zurückerstattet (dazu RH Bericht 9/2011 Seite 80 bis 82). In diesem Dreiecksverhältnis…
…nicht in Österreich steuerbar ist. Es wurden in der Folge sämtliche Rechnungen ab dem Wirtschaftsjahr 1995/96 -soweit konnte man die Umsätze noch zurückermitteln- gegenüber den europäischen Vertragspartnern gemäß § 16 UStG 1994 in Form von Sammelberichtigungen berichtigt. Berichtigungen wurden nur gegenüber noch bestehenden Reisebüros bzw…
…Rechnung kann durchaus über mehrere Lieferungen oder Leistungen mit unterschiedlichem Liefer- oder Leistungsdatum abgerechnet werden. Demgemäß sind auch Berichtigungen oder Ergänzungen im Wege von Sammelberichtigungen oder -ergänzungen zulässig.“) Dieser Umstand der weggegebenen Belege bedeutet, dass die in diesem Zusammenhang verbuchten Betriebsausgaben nicht entsprechend belegt sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Raiffeisenverband Steiermark, Raiffeisen-Platz 11, 8074 Raaba-Grambach, über die Beschwerde vom 15. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17. Oktober 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 14.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 23.11.2015 betreffend Einkommensteuer für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch Mag. Veronika Beatrice Weiß-Farahani, Judengasse 7/21+22, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 28. Mai 2015, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, gegen FA wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 13.11.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
30.09.2006 | | | 53.525.000,00 | | VI. Beweiswürdigung Zu diesen Sachverhaltsfeststellungen gelangte der Senat auf Grund der eingesehen Unterlagen sowie dem damit im Einklang stehenden Vorbringen der Bf. in ihren schriftlichen Eingaben. Der nunmehr festgestellte Sachverhalt wurde in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri1***, den Richter ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***1*** und ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WIRTSCHAFTSTREUHAND Steuerberatung GmbH, Ohlsdorferstraße 18, 4810 Gmunden, über die Beschwerden vom 16. Juli 2019 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 5.6.2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Graz-Stadt vom 16…