…ist Staatsangehöriger von Bosnien-Herzegowina und arbeitet gemeinsam mit seiner Ehefrau seit Anfang der 2000er Jahre beim selben Arbeitgeber als Saisonarbeiter im Fremdenverkehr. Er reichte für die Jahre 2009 und 2010 am 4.8.2011 jeweils Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) für unbeschränkt Steuerpflichtige ein…
…299 BAO aufgehoben wurde, zulässig. Begründet wird dies damit, dass die einzige Rechtsprechung des VwGH (VwGH vom 28.9.1965, Zl. 2232/64) zum Thema gewöhnlicher Aufenthalt von Saisonarbeitern iSd § 1 Abs. 2 und Abs. 3 EStG 1988 iVm § 26 Abs. 2 BAO bereits vor…
…Bw.“, ist Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina und arbeitete gemeinsam mit ihrem Ehemann seit Ende 2001 beim selben Arbeitgeber als Saisonarbeiterin im Fremdenverkehr. Sie reichte für die Jahre 2009 und 2010 am 4.8.2011 jeweils Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) für unbeschränkt Steuerpflichtige ein. Mit…
…299 BAO aufgehoben wurde, zulässig. Begründet wird dies damit, dass die einzige Rechtsprechung des VwGH (VwGH vom 28.9.1965, Zl. 2232/64) zum Thema gewöhnlicher Aufenthalt von Saisonarbeitern iSd § 1 Abs. 2 und Abs. 3 EStG 1988 iVm § 26 Abs. 2 BAO bereits vor…
…Sein Hauptwohnsitz sei in Deutschland, er sei nur zur Saisonarbeit am Bau in Österreich und er fahre alle zwei Wochen nach Hause zu seiner Familie und zu seiner Freundin. Laut Info des Finanzamtes stehe ihm eine Pendlerpauschale in Höhe von 306,00 € im Monat…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D in der Beschwerdesache des E, F, G, vertreten durch die H, gegen den Bescheid des Finanzamts I vom 19.5.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 in…
…Bf), ein kroatischer Staatsangehöriger, der in den Jahren 2018 bis 2022 in Österreich als Saisonarbeiter (Koch) tätig war, seine Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2018 bis 2022 beim Finanzamt ein. Mit Ergänzungsersuchen vom 30.10.2023 teilte das Finanzamt dem Bf mit, unter Berücksichtigung…
…91/14/0212, beziehen. Der Sachverhalt in diesem Erkenntnis wäre so gelagert gewesen, dass Saisonarbeiter eine befristete Tätigkeit am Betriebsort des Abgabepflichtigen (Hotel) eingegangen wären, der sich außerhalb der üblichen Entfernung vom ständigen Wohnort befunden hat. Es wäre schlüssig und nachvollziehbar, dass es sich hierbei…
…in Ort1(Ö), einen Nebenwohnsitz und sei vom 1.7.2003 bis 30.6.2006 bei Arbeitsplatz in Ort2(Ö) als Lehrling beschäftigt gewesen. 2006 bis 2009 sei er als Saisonarbeiter in Ort3(Ö), Ort4(Ö) und Ort2(Ö) tätig gewesen, seit 1.11.2009…
…den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist serbischer Staatsangehöriger und bezog im Beschwerdejahr Einkünfte in Österreich aus der Tätigkeit als Saisonarbeiter. Am 18.1.2016 reichte er eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung ein, in der er…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist ungarischer Staatsbürger und seit dem Jahr 2011 zwischen sieben und acht Monaten pro Jahr als Saisonarbeiter in der Gastronomie in einem Hotel in der Gemeinde A beschäftigt (laut den übermittelten Lohnzettel: vom 1.7.2011 bis 2.10…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.), ein deutscher Staatsbürger, war im verfahrensgegenständlichen Zeitraum als Saisonarbeiter in einem Hotel in b beschäftigt und seit 1. Juli 2008 durchgehend mit Hauptwohnsitz in c gemeldet. Am 13. September 2012 wurde der…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) ist rumänischer Staatsbürger, arbeitete in den Streitzeiträumen in Österreich als landwirtschaftlicher Saisonarbeiter und bewohnte eine Dienstwohnung bei seinem damaligen Arbeitgeber. Er bezog auf Grund der für die vergangenen Jahre gegebenen Anspruchsvoraussetzungen für Tochter N…
…Bf., der in Ungarn den Mittelpunkt der Lebensinteressen hat, war im Veranlagungsjahr im Inland bei unterschiedlichen Dienstgebern als Saisonarbeiter im Gastgewerbe beschäftigt und brachte dabei Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit ins Verdienen. Seine in Ungarn am Familienwohnsitz lebende Ehefrau erwirtschaftete im Jahr 2024 keinerlei Einkünfte, der…
…Schreiben der RAK ***Ort*** ausgeführt, dass die Tätigkeit der RAK ***Ort*** gemeldet, und bei dieser auf keine Bedenken gestoßen sei. Die ***Firma_Bf*** vertrete seit 2015 europäische Saisonarbeiter, die in den EU-Mitgliedstaaten und ***Land_1*** tätig seien, in Steuerangelegenheiten und der Beantragung von Familienbeihilfe…
…der RAK ***Ort*** gleichlautend ausgeführt, dass die Tätigkeit der RAK ***Ort*** gemeldet, und bei dieser auf keine Bedenken gestoßen sei. Die ***Bezeichnung_Kanzlei*** vertrete seit 2015 europäische Saisonarbeiter, die in den EU-Mitgliedstaaten und ***Land_1*** tätig seien, in Steuerangelegenheiten und der Beantragung von Familienbeihilfe…
…Abgaben statt. Dabei wurden nachfolgende Prüfungsfeststellungen im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2012 getroffen: "Die meisten Dienstnehmer wurden mit jeweils 20 Stunden pro Woche bei der GKK angemeldet. Dies trifft sowohl auf die Saisonarbeiter als auch auf die Erntehelfer zu. Lediglich…
…Abgaben statt. Dabei wurden nachfolgende Prüfungsfeststellungen im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 9.3.2012 getroffen: "Die meisten Dienstnehmer wurden mit jeweils 20 Stunden pro Woche bei der GKK angemeldet. Dies trifft sowohl auf die Saisonarbeiter als auch auf die Erntehelfer zu. Lediglich…
…ein Quellensteuerabzug nicht angeführt worden. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag führte die Bf. aus, dass die lohngestaltenden Regelungen für Saisonarbeiter in der Schweiz die Abrechnungsmerkmale als Sonderzahlungen nicht vorsehen würden, sondern es werde der Sonderzahlungsanspruch laufend mitgewährt. Durch die strittige Behandlung der Ferienentschädigung der Bf…
…das Jahr 2015 ab. Begründend wurde ausgeführt, dass der Bf. laut Aktenlage als Saisonarbeiter in Österreich beschäftigt und somit beschränkt steuerpflichtig sei. Bei der in der Vorhaltbeantwortung bekannt gegebenen Adresse in Österreich handle es sich um die Betriebsadresse des Arbeitgebers. Ein Wohnsitz gemäß § 26 Abs…