IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. November 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989 zu Recht erkannt…
…nur das Eintreten oder Behaupten von wesentlichen Änderungen (VwGH vom 28.06.1994, 92/05/0063). Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium "res iudicata" ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in seinerzeitigen, rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH vom 19.03.1980…
…der Bf. mit Eingabe vom 17.8.2016 einen Vorlageantrag ein und führte aus, dass auch die Behörde an Fristen gebunden sei und sich in keinster Weise auf Sachverhaltsänderungen aufgrund ihrer Untätigkeit berufen könne und dürfe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1…
…später bekannt wurden) oder neu hervorgekommene Beweismittel - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - eine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn sie die Richtigkeit des angenommenen Sachverhaltes in einem wesentlichen Punkt als zweifelhaft erscheinen lassen. Hingegen ist bei Sachverhaltsänderungen, die nach der Entscheidung eingetreten sind, kein Antrag auf Wiederaufnahme…
…Bestätigungen des Studienerfolges ihres Sohnes ***1*** für das Bachelorstudium Umweltingenieurwesen und das Bachelorstudium Wirtschaftsingenieurwesen - Maschinenbau. In einem weiteren Schreiben vom 25. August 2023 beantragte die Beschwerdeführerin unter anderem die Stundung der rückgeforderten Familienbeihilfe aufgrund der "Sachverhaltsänderung von 21 auf 60 ECTS". Weiters führte sie aus…
…Eintreten oder Behaupten von wesentlichen Änderungen (VwGH vom 28.6.1994, 92/05/0063). Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium der "res iudicata" ist nach der Wertung zu beurteilen, die das geänderte Sachverhaltselement in der seinerzeitigen, rechtskräftigen Entscheidung erfahren hat (VwGH vom 19.3.1980…
…vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist - geeignet gewesen wären, im Beschwerdefall eine Ermessensübung zu seinen Gunsten zu stützen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass einem neuerlichen Nachsichtsansuchen im Fall einer entscheidungswesentlichen Sachverhaltsänderung, etwa einer Änderung der Einkommens- und Vermögenssituation des Bf., das Prozesshindernis der entschiedenen Sache nicht entgegenstünde.…
…so nehme Gf. an, genau aufgrund dieser Kriterien für das Ergänzungsersuchen hinsichtlich UVAs März und April/2001 und die USt-Nachschau Jänner bis Juni/2001 von der Behörde zur Überprüfung selektiert worden. Aufgrund des nachweislichen Nichteintritts einer Sachverhaltsänderung ab dem 19. Juni 2001, der den…
…finden hätten dürfen, so handelt es sich bei der Anerkennung der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen um kein Ereignis im Sinne des § 295a BAO, nämlich um eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss. Die Veranlagung der Gattin mit Bescheid vom 18. Oktober 2017…
…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…
…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…
…1 Satz 1 Nr. 2 AO ist die Vorbildbestimmung des österreichischen § 295a BAO. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist ein Ereignis eine Sachverhaltsänderung, die sich steuerlich in die Vergangenheit auswirken muss, und zwar in der Weise, dass anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts nunmehr der veränderte…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt im Streitzeitraum keine Änderung…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…Meinung, dass nur jener Sachverhalt für die rechtliche Würdigung herangezogen werden kann, der eben zu diesem Zeitpunkt gegeben war und dass eine nach Abschluss des Verfahrens angedachte Sachverhaltsänderung für die Würdigung des Sachverhalts nicht maßgebend sein kann. Im Übrigen enthält die Berufung keine Ausführung darüber…
…Bf habe keine entsprechenden Unterlagen vorgelegt; ein "Verdacht auf Liebhaberei" bestehe nicht. Zur Qualifizierung der Mietvorauszahlung als Einkünfte aus V+V verweist die Betriebsprüfung mangels Sachverhaltsänderung auf das in der Sache des Bf´s ergangene VwGH-Erkenntnis vom 23.2.2010, 2008/15/0027 (betreffend Einkommensteuer…
…bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes…
…eingebrachten Beschwerde und im Übrigen auch von einem rechtzeitig und zulässig eingebrachten Vorlageantrag aus. Verfahrensgegenständlicher Stichtag 01.01.2014 Eingangs ist inhaltlich festzuhalten, dass der beschwerdegegenständliche Bescheid ausschließlich über den Stichtag 01.01.2014 abspricht und sich danach stattfindende Ereignisse und Sachverhaltsänderungen gemäß § 20 Abs…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes für neu entstandene Beweismittel, sofern sie sich auf "alte" - d.h. nicht ebenfalls erst nach Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens entstandene - Tatsachen beziehen. Hingegen ist bei Sachverhaltsänderungen, die nach der Entscheidung eingetreten sind, kein Antrag auf Wiederaufnahme, sondern ein neuer Antrag zu stellen…