…aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit…
…aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, lit 2) Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebs-Vermögen, lit 3) Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte…
…Pkt. V. des Mietvertrages nach 10 Jahren Eigentum. Die Einkünfte aus den Salzgrottenanwendungen der Salzgrotte seien daher - Sowohl Einkünfte aus der Vermietung des Sachinbegriffs "Salzgrotte", insbesondere der beweglichen Bestandteile. der Gestattung der Salzgrotte als auch - Einkünfte aus der Überlassung des Rechts zur Salzgrottenanwendung. Der als…
…Vermögen gegen Entgelt überlassen. Vielmehr wurden einzelnen Wirtschaftsgüter von deren (Mit)Eigentümer genutzt. Bei dieser Überlassung der einzelnen Wirtschaftsgüter handelt es sich auch um keine Sachinbegriffe. Bilden einzelne vermietete oder verpachtete bewegliche Gegenstände keinen Sachinbegriff, liegen (im außerbetrieblichen Bereich) Einkünfte aus Leistungen iSd § 29 Z…
…die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen…. (2) Aufwendungen für nicht regelmäßig jährlich anfallende Instandhaltungsarbeiten, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung und damit zusammenhängende Aufwendungen sowie außergewöhnliche Aufwendungen…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…28 Abs 1 EStG 1988): 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. […] Eine Tätigkeit, die selbständig…
…Vermietung und Verpachtung (§ 28), wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte - im Inland gelegen sind oder - in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder - in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. Nach § 102 Abs. 1 Z 2 lit. b 1 Teilstrich EStG 1988…
…die Sachinbegriffe oder Rechte - im Inland gelegen sind oder - in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder - in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. Da laut Feststellungen der Betriebsprüfung die Wesensart des Gebäudes im Zuge des Umbaus/Zubaus verändert wurde (zB statt nur einem…
…Verpachtung: 1.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2.Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3.Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte…
…und Verpachtung: 1. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. Gemäß § 30a Abs. 1 EStG 1988 unterliegen Einkünfte…
…aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit…
…aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit…
…aus der Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen und von Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. 2. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen. 3. Einkünfte aus der Überlassung von Rechten auf bestimmte oder unbestimmte Zeit…
…und Verpachtung (§ 28), wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte -im Inland gelegen sind oder -in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder -in einer inländischen Betriebsstätte verwertet werden. 7. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Sinne des § 30, soweit es sich um…
…unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28), wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland gelegen sind. IV.2. Einen Wohnsitz im Sinn der Abgabenvorschriften hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen…