…die nicht "Sache" (also Gegenstand des Verfahrens) vor der Abgabenbehörde erster Instanz war (vgl. Ritz, BAO4, § 289 Tz 38 ff, mit Judikaturverweis). Mit den in Beschwerde gezogenen Bescheiden wurde die Beschwerdeführerin "als Haftungspflichtige gemäß § 100 Abs. 2 EStG für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten" des namentlich genannten…
…unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie meritorische Beschwerdeerledigungen. Entscheidungen in der Sache selbst haben nach § 279 Abs. 1 BAO zu erfolgen. Die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis entspricht jener im bisherigen § 289 Abs. 2 BAO (für Berufungsentscheidungen…
…zur Vorgängernorm § 289 Abs 2 BAO). b) Kosten für Getränke im Kurbetrieb (EUR 168,90) Die Kosten der Restauration subsumierte die Amtspartei den Kosten der Lebensführung und versagte deren steuerliche Anerkennung auf Grundlage von § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988. Damit hat…
…ein Aufhebungsgrund iSd § 289 Abs 1 BAO". RECHTSWIDRIGKEIT INFOLGE EINTRITTS DER HEMMUNG ANTRAG AUF MITTEILUNG DER DEM BESCHEID GANZ ODER TEILW. FEHLENDEN BEGRÜNDUNG ln Kenntnis der Hemmung der Beschwerdefrist nach § 245 Abs. 2 hat die Abgabenbehörde widerrechtlich und ohne Gewährung von Parteiengehör und Gelegenheit zur…
…1. 2012 zugestellt). § 289 Abs. 2 BAO i. d. F. vor dem FVwGG 2013 lautete: „(2) Außer in den Fällen des Abs 1 hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz immer in der Sache selbst zu entscheiden. Sie ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der…
…hatte. Die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, wird dabei durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl. noch zu § 289 Abs. 2 BAO mit weiteren Hinweisen VwGH…
…Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme des Verfahrens aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen…
… 289 Abs. 2 BAO idF vor 1.1.2014 ist die Abgabenbehörde zweiter Instanz berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Nach § 276 Abs. 1 BAO idF vor 1.1.2014 kommen dem Finanzamt im Rahmen einer…
…Finanzamtes ersatzlos beheben. Am Finanzamt liegt es dann, ob es etwa von der Berufungsbehörde entdeckte andere Wiederaufnahmegründe aufgreift und zu einer (auch) neuerlichen Wiederaufnahme heranzieht. Unter der "Sache" im Sinne des § 289 Abs.2 BAO, über welche die Berufungsbehörde zu entscheiden hat, ist in diesem…
…dem Beschwerdeführer zur Gegenäußerung bekannt gegeben werden müsste. Diese Vorgangsweise würde das Verfahren erheblich verzögern. Aus diesen Gründen war der Einkommensteuerbescheid 2012 unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde gemäß § 278 Abs. 1 BAO aufzuheben. 2. Umsatzsteuer: Gem. § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer…
… 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe; damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichts im Beschwerdeverfahren festgelegt (vgl - zu § 289 Abs 2 BAO idF vor BGBl I…
…0126). Im Fall einer Beschwerde sind daher die im Zeitpunkt der Erledigung dieser Beschwerde vorliegenden Vermögens- und Einkommensverhältnisse maßgebend, da das Verwaltungsgericht bei der Entscheidung in der Sache iSd § 279 Abs. 1 BAO von der Sachlage im Zeitpunkt seiner Entscheidung auszugehen hat (Ritz, BAO7, § 279…
…ff BAO aF und begehrte die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Mit Bescheid des Unabhängigen Finanzsenates (UFS; als Abgabenbehörde zweiter Instanz iSd § 260 BAO aF) vom 14.2.2013 wurden die angefochtenen Bescheide gemäß § 289 Abs. 1 leg. cit. unter gleichzeitiger Zurückverweisung der Sache an…
…zuwider laufend – schwerpunktmäßig in das Verfahren vor dem Gericht verlagert.(VwGH vom 21.11.2002, 2002/20/0315) An dieser Stelle ist auch auf § 115 Abs. 2 BAO zu verweisen, wonach den Parteien Gelegenheit zu geben ist, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen…
…BVE) vom 11.4.2019 werden gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) aufgehoben und die Sache an das Finanzamt zurückverwiesen. Gemäß § 278 Abs. 2 BAO tritt das Verfahren durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung des…
…bzw. Gegenäußerung unter Beachtung des Parteiengehörs iSd § 115 Abs. 2 BAO zur Kenntnis gebracht werden müssten. Gemäß § 269 Abs. 2 BAO kann das BFG das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche (weitere) Ermittlungsverfahren durch eine von ihm selbst zu bestimmende Abgabenbehörde durchführen oder ergänzen lassen…
…zuwider laufend – schwerpunktmäßig in das Verfahren vor dem Gericht verlagert.(VwGH vom 21.11.2002, 2002/20/0315) An dieser Stelle ist auch auf § 115 Abs. 2 BAO zu verweisen, wonach den Parteien Gelegenheit zu geben ist, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen…
…zuwider laufend – schwerpunktmäßig in das Verfahren vor dem Gericht verlagert.(VwGH vom 21.11.2002, 2002/20/0315) An dieser Stelle ist auch auf § 115 Abs. 2 BAO zu verweisen, wonach den Parteien Gelegenheit zu geben ist, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen…
…zuwider laufend – schwerpunktmäßig in das Verfahren vor dem Gericht verlagert.(VwGH vom 21.11.2002, 2002/20/0315) An dieser Stelle ist auch auf § 115 Abs. 2 BAO zu verweisen, wonach den Parteien Gelegenheit zu geben ist, ihre Rechte und rechtlichen Interessen geltend zu machen…
…für die Kassation: Neu in § 278 Abs 1 BAO ist im Vergleich zur Vorgängernorm § 289 Abs 1 BAO idF vor dem Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 u.a. der teilweise wiederholte Grundsatz der Verwaltungsökonomie iSd § 39 Abs 2 letzter Satz AVG, wonach ab 1.1.2014 auf Raschheit…