… 212 a Abs. 5 BAO lag betreffend die Umsatzsteuer (Fahrzeugeinzelbesteuerung) kein Grund mehr vor, aus dem keine Säumniszinsen festgesetzt werden durften. Allerdings hat das Finanzamt eine Bemessungsgrundlage für den Säumniszuschlag für die Umsatzsteuer in Höhe von 13.295,77 Euro herangezogen, während der tatsächlich geschuldete…
…31. Jänner und 15. Februar 2011 schrieb das Zollamt der Beschwerdeführerin gemäß § 80 Abs. 1 und 2 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG) Säumniszinsen in Höhe von jeweils € 77,56 für die Säumniszeiträume 15. Jänner bis 14. Februar 2011 und 15. Februar bis 14. März…
…15. Oktober 2014 (Säumniszeitraum 15.10. bis 14.11.2014), vom 17. November 2014 (Säumniszeitraum 15.11. bis 14.12.2014), betreffend Säumniszinsen gemäß § 80 Abs. 1 und 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG), zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. 2. Eine…
…mit Bescheid vom 17. Dezember 2014, Zahl ******/16886/2014, die Säumniszinsen neu und erließ den Differenzbetrag nach Art. 236 ZK. III. Beweiswürdigung: Der relevante Sachverhalt ergibt sich aus den vorliegenden Eingaben der Beschwerdeführerin und den Erledigungen der Abgabenbehörde sowie des Unabhängigen Finanzsenates. IV. Rechtliche Erwägungen:…
…über die Beschwerde vom 26. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt ***ZA*** vom 15. Oktober 2015 über die Festsetzung von Säumniszinsen in der Höhe von 3.228,38 Euro für den Säumniszeitraum 15. Oktober 2015 bis 14. November 2015 nach Durchführung einer…
…Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 23. und 24. September 2013, jeweils Zahl ******/***/******/05/2013/00, betreffend Festsetzung von Säumniszinsen, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 15. Dezember 2014, Zahl ****** /000/090090/16/2009/00, betreffend Säumniszinsen, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig…
…Festsetzuntg rechtskräftig ist oder ob die Festsetzung mit Bescheidbeschwerde angefochten ist. Der Bf. wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Abänderung der Abgabenschuld die Säumniszinsen entsprechend anzupassen sind. Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig…
…hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 17.11.2014, Zahl a. betreffend Säumniszinsen beschlossen: Die Beschwerde des A, vom 26. November 2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Klagenfurt Villach vom 17. November 2014, a…
…6850 Dornbirn, über die Beschwerde vom 4. November 2019 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 26. September 2019 betreffend Säumniszinsen 2019 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an…
…Jänner 2016, Zl. ***25***, betreffend die Aussetzung der Einhebung von Säumniszinsen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…3. November 2015, Zahl: 000000/22/2014, betreffend die Aussetzung der Einhebung von Säumniszinsen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zollbehörde selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld oder an der…
…1999, GZ. 100/90171/99, und diversen Bescheiden über die Festsetzung von Säumniszinsen und Kosten des Vollstreckungsverfahrens in Höhe von insgesamt € 3.131,18 vorgeschriebenen und noch in der Höhe von € 2.569,83 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten. Begründend führte der Bf. im Wesentlichen aus…
…2015. Der Beschwerdeführer brachte vor, der ausgestellte Bescheid berücksichtige weiterhin nicht die bisher angezahlten Beträge der anderen Solidarschuldner. Der Bescheid über die Festsetzung von Säumniszinsen sei trotz seiner Anträge weiterhin nicht korrigiert. Nicht nachvollziehbar sei, dass der nunmehrige Bescheid gegenüber der Zahlungsaufforderung vom 10. Februar…
…10.209,53 (darin enthalten € 3.070,57 an Zoll, € 6.755,26 an EUSt und € 383,70 an Säumniszinsen) im Wesentlichen wegen einer unzulässigen Abgabe einer Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO vorgeschrieben. Dagegen hat der Bf mit Eingabe…
…2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) Säumniszinsen zur Geschäftszahl bb festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 13. Dezember 2010 erhob die Beschwerdeführerin dagegen Berufung und stellte den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Die Berufung in der Hauptsache wurde…
…DG) in Verbindung mit Art. 232 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) Säumniszinsen zu den Geschäftszahlen bb, cc, dd und ee festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 16. Dezember 2010 erhob die Beschwerdeführerin dagegen…
…und 2 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit Art. 232 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ZK) Säumniszinsen zu den Geschäftszahlen bb, cc, dd, ee und ff festgesetzt. Mit Schriftsatz vom 16…
…bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld, an Säumniszinsen angefallen wäre. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Zollbehörde selbst ein überwiegendes Verschulden an der Entstehung der Zollschuld oder an der…