…dieser Funktionsprüfung werde das Stammhaus als Strategieträger, der die wesentlichen für den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen und Risiken wahrnehme, und die russische Betriebsstätte als Routineunternehmen, das nur geringe Risiken trage und nicht über die für die Durchführung von Geschäften wesentlichen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter verfüge, qualifiziert…
Unstrittig ist der Personalaufwand in Höhe von 267.373,98 EURO. Dieser betrifft die Leistungen des Mag. AM und des Ing. OS vor Ort in der Betriebsstätte. Die von der Bf. für die Betriebsstätte verzeichneten sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 116.098,73 EURO…
Selbst die Annahme der Ansässigkeit der Bf in der russischen Föderation würde an dieser Beurteilung nichts ändern. In diesem Fall hätte der Quellenstaat Österreich das Besteuerungsrecht an den str sonstigen selbständigen Einkünften der Bf, da dieser im Inland eine feste Einrichtung zur Verfügung steht, der…
…15/0104; 27.11.2017, Ra 2015/15/0066). Festzuhalten ist, dass - wie den diesbezüglichen Bestätigungen zu entnehmen ist - auch die russische Steuerbehörde ***Gf*** als in der Russischen Föderation ansässig betrachtet. Da die Ausnahmebestimmung des Art. 4 Abs. 1 letzter Satz DBA-RUS (Personen, die…
…steuerpflichtig. Diese Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Gemäß Artikel 4 Z 1 des Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl…
…Weisungsbefugnis, auszahlende Stelle für Entgelt und Sozialversicherung) und zu ihrer Unterbringung. Mit Antwortschreiben vom 7.7.2015 legt die Bf dar, sie sei vom russischen Arbeitgeber, einer dort ansässigen Bank, mit 1.11.2011 befristet bis 31.10.2014 zu einer Bank nach Wien entsandt…
…durch das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Regierung der russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Russland) eingeschränkt wird. Artikel 3 Z 2 DBA-Russland lautet: "Bei der Anwendung des Abkommens durch einen…
…30.08.2013). Über die Beschwerde wurde erwogen: Im vorliegendem Sachverhalt steht fest, dass in den Jahren 2008 und 2009 bei der Beschwerdeführerin (GmbH) die russische Staatsbürgerin DI. g:k als Geschäftsführerin angestellt gewesen ist und als 20% Gesellschafterin dieser GmbH Einkünfte aus nicht selbständiger…
…31.12.2010: Das Finanzamt schließe sich der folgenden Stellungnahme des Betriebsstättenfinanzamtes an: Die Bf sei ab 16.8.2010 in Russland tätig gewesen, ab 16.11.2010 offenbar als Vorstandsmitglied der russischen Gesellschaft. Artikel 16 DBA Russland komme in diesem Zusammenhang nicht zum Tragen…
…dass die Bf. für die Abwicklung ihrer Handelsgeschäfte in Russland eine Niederlassung benötigt habe, um die rechtlichen organisatorischen und sprachlichen Barrieren des russischen Marktes besser bewältigen zu können. Aus Kostengründen habe man sich dann entschlossen, nicht eine eigene Niederlassung zu gründen sondern sich in Russland…
…In dieser Vereinbarung ist u.a. Folgendes ausgeführt: „Aufgrund der entstandenen Schwierigkeiten auf dem [Rohstoff] Markt in der Russischen Föderation im Laufe des Jahres 2006, aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der Kunden des Werkes und aufgrund der gesamten negativen Situation auf dem Kreditmarkt wurde das gültige System…
…Russland erledigt wurde. Aufgrund der sprachlichen und organisatorischen Barrieren in Österreich war es natürlicherweise notwendig dass die operative Geschäftsführung de facto zu einem weiteren überwiegenden Teil aus der russischen Föderation erfolgen musste und sich hier in Österreich ja nur eine kleine Verwaltungseinheit ergab, welche die…
…als sehr gering einzustufen waren. Es war ökonomisch notwendig, dass die Geschäftsführung die Geschäfte primär bzw defacto ausschließlich in Russland abwickelte, nachdem die Kunden sich anfangs ausschließlich im Raum der russischen Föderation befanden. Daher war es auch notwendig, dass Frau G. die Möbelhandelsgeschäfte zu einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Firma GmbH, Str., vormals vertreten durch Steuerberater mbH, über die Beschwerde vom 17.12.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bez.1 vom 04.09.2012, betreffend Haftung gemäß § 82 Einkommensteuergesetz (EStG…
…unselbständig oder selbständig erwerbstätig sind. Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht nur dann, wenn ein Anspruch auf den Grundbetrag der Familienbeihilfe vorhanden ist. Sachverhalt und rechtliche Würdigung: Sie sind Staatsangehöriger der russischen Föderation. Am 25.7.2020 erhielten Sie einen befristeten Aufenthaltstitel mit dem Status subsidiär…
…sich im vorliegenden Fall um eine auf fünf Jahre begrenzte Entsendung handelte, stand zu jedem Zeitpunkt fest, dass es sich beim Aufenthalt in der russischen Föderation nur um eine vorübergehende Abwesenheit vom Hauptwohnsitz handelte. Dafür spricht auch die Beibehaltung der Eigentumswohnung, die jederzeit benutzbar war…
…2/2008/25E im Wesentlichen folgende, für das gegenständliche Beschwerdeverfahren relevante und unstrittige Sachverhaltsfeststellungen: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der Russischen Föderation (Dagestan), stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 20.06.2005 einen Antrag auf Gewährung von Asyl. Gemeinsam mit dem Beschwerdeführer halten sich…
…BAG-Zl in seinem ersten und zweiten Punkt bestätigt, jedoch der Beschwerde gegen Spruchpunkt III stattgegeben und festgestellt, dass die Ausweisung der Bf. aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Russische Föderation gemäß § 10 Abs. 2 iVm Abs. 5 Asylgesetz 2005 idgF auf Dauer unzulässig ist…
…Australien (in der Folge kurz: AUS), Republik Südafrika (in der Folge kurz: RSA), Russische Föderation (in der Folge kurz: RUS) und die USA] entsendet worden waren und Mangels Nachweis, dass in diesen Ländern außerordentliche Erschwernisse vorgelegen hätten, die steuerliche Begünstigung nach der eingangs genannten Norm…
…nahtlos aus Eisen und Stahl, handelt es sich um Waren der Warennummer 7304 3180 30 - Rohre und Hohlprofile nahtlos aus Eisen und Stahl. Ursprungsland der Waren war in allen Fällen die Russische Föderation. Die Ware unterliegt einem Antidumpingzollsatz von 35,8 %. Die zu berichtigenden Anmeldungen…