…des verbleibenden Baulandes des benachbarten Grundstückes von der noch offenen befreiten Fläche abgezogen wird, und demnach das verbleibende Grünland auf die 1.000 m² aufgefüllt wird und somit nur Grünland als steuerpflichtige Restgröße verbleibt, kann hier aufgrund einer Durchschnittsbetrachtung nicht angewendet werden. Wenn die steuerliche…
…den Vorschriften der §§ 166 ff BAO auf seine Beweiskraft hin zu untersuchen. Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann sohin nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert…
…1200, II.1., Rz 16). Der deutsche Bundesfinanzhof zählt demnach die verbleibende Restgröße - das Restguthaben - "dem bisher unentgeltlichen Zurverfügungstellen der Infrastruktur" zu. Dieselbe Sichtweise ist im konkreten Fall zutreffend. Im konkreten Fall kann auch kein "Unterbleiben" der vereinbarten Leistung - wie von der Bf. vorgebracht - zutreffen…
…keine (nach der Rsp des VwGH erforderliche) verhältnismäßige lineare Kürzung aller betroffenen Komponenten möglich, sondern ergebe sich der Spendenanteil den vorgehaltenen Berechnungen des Berichterstatters zufolge bloß als "Restgröße". Daran anschließend verwies die Beschwerdeführerin auf das Erkenntnis des VwGH vom 27.5.2015, 2012/13/0029…
…schon VwGH 10.7.1996, 94/15/0044): "Die von der belangten Behörde angewandte Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert…
…Daraus sei ersichtlich, dass die Anzahl der privat gefahrenen Kilometer (als Restgröße würden rund 2.750 km verbleiben) deutlich unter den verrechneten 10 % der Gesamtleistung liegen würden. Ähnliche Verhältnisse hätten auch in den Jahren 2018 und 2019 gegolten. Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 11.01…
…Boden einerseits und Gebäude andererseits nach streng objektiven Maßstäben zu erfolgen. Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt werde, führe dann zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis, wenn der Wert von Grund und Boden unbedenklich festgestellt werden…
…2. Fraglich ist, ob die Differenz zum Kaufpreis den Gebäudewert ergibt. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, nur in Ausnahmefällen anerkannt (VwGH 07.09.1990, 86/14/0084, Prodinger/Ziller…
…und vom 04.06.2003, 99/13/0238). Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert von Grund und Boden (unter…
…bewertbar seien, seien nicht Teil des Firmenwertes. Ein selbständig bewertbares und identifizierbares Wirtschaftsgut könne nach der gängigen ertragsteuerlichen Definition des Firmenwertes niemals Teil des Firmenwertes sein. Der Firmenwert sei lediglich eine Restgröße, die einzelnen selbständig identifizierbaren Wirtschaftsgütern nicht zugeordnet werden könne. Die Bf. habe in…
…wurde festgehalten, dass die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt werde, nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen könne, in denen der Wert von Grund und Boden unter Berücksichtigung des wertbeeinflussenden Umstandes der…
…dass die Bestimmung des Gebäudeanteils anhand der sog. Differenzrechnung (bei der nach Feststellung des Werts von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt werde) in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führe, in denen der Wert von Grund und Boden unbedenklich festgestellt werden könne…
…dass die Bestimmung des Gebäudeanteils anhand der sog. Differenzrechnung (bei der nach Feststellung des Werts von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt werde) in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führe, in denen der Wert von Grund und Boden unbedenklich festgestellt werden könne…
…Sachwertverhältnis dem Boden einerseits und dem Gebäude andererseits zuzuweisen ist. Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von GuB der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert von GuB (unter Berücksichtigung des…
…im Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile (Mitunternehmeranteile) erfolgen. Eine Aufwertung in den Ergänzungsbilanzen des Anteilsinhabers auf den gemeinen Wert und die Zuweisung zu den entsprechenden Wirtschaftsgütern und der Restgröße Firmenwert in Verbindung mit einer steuerwirksamen Abschreibung ist unzulässig. Die laufende Besteuerung der inländischen Personengesellschaft - durch…
…kann die „Differenzmethode“ angewendet werden. Dabei wird zunächst der für den Grund und Boden festgestellte Wert vom Kaufpreis in Anzug gebracht und die verbleibende "Restgröße" dem Gebäudewert zugeordnet. Diese zweite Methode der Wertermittlung ist unzulässig, wenn der tatsächliche Kaufpreis vom Verkehrswert nicht nur unerheblich abweicht…
…1 Abs. 3 der VO außergewöhnliche Belastungen um einen Freibetrag nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen sind. Für die Restgröße an erklärten Aufwendungen für Kosten der Heilbehandlung iHv. EUR 342,70 wurde keine ärztliche Verordnung bzw. medizinische Indikation durch die Beschwerdeführerin nachgewiesen. Aus…
… 16.9.2015, Ro 2014/13/0008). Die Differenzmethode, bei der nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als "Restgröße" ermittelt wird, kann nur in jenen Fällen zu einem wirklichkeitsnahen Ergebnis führen, in denen der Wert von Grund und Boden (unter Berücksichtigung…
…der - auf dem Rechtsgutachten beruhenden - Auffassung der Beschwerde, daß der Anwendungsbereich des Kassenstaatsprinzips nach Art. 19 Abs. 1 DBA im Sinne eines "Umkehrschlusses" (in Wahrheit nach einer "Restgrößenmethode") aus Art. 19 Abs. 2 DBA sich ergäbe, sodaß dem Kassenstaatsprinzip alle aus öffentlichen Kassen gezahlten Bezüge…
…wurde die Restgrößenfinanzierung aus dem Eigenkapital der ST vorgenommen. Zu diesen langfristigen Geschäftsverbindlichkeiten mit der Beschwerdeführerin wurden weder Darlehensverträge noch sonstige schriftliche Vermerke vorgelegt. Eine fremdunübliche Abwicklung der Darlehensgewährung besteht hinsichtlich: < kein Darlehensvertrag (langfristige Verbindlichkeiten iHv durchschnittlich 3.680.000 € in den Jahren…