…anderen Pastoren und die Teilnahme an Konferenzen. Die Bibellehre erfolge auf Grundlage des Apostolischen Glaubensbekenntnisses, der altkirchlichen Bekenntnisse und den Grundlagen der Reformation. Die Lehre erfolge in Übereinstimmung mit dem Kleinen Katechismus von Martin Luther und dem Heidelberger Katechismus, außerdem den Lehren der Gnade entsprechend…
…Verwaltungsgerichtes neuerlich zu entscheiden und zwar so, als ob die "Sache" (hier: Hauptfeststellung zum 1.1.2023) erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ergeht ein Bescheid, mit dem festgestellt wird…
…seien. Mittels Vorhalt wurde der Bf durch das Gericht detailliert darüber in Kenntnis gesetzt, dass vor dem Verwaltungsgericht weder ein Neuerungs- noch ein Verböserungsverbot besteht und das Gericht reformatorisch zu entscheiden hat. Der Bf wurde auf seine Verpflichtung zum Nachweis bzw zur Glaubhaftmachung der beantragten…
…nicht gerügte Fehler zu Gunsten wie zu Lasten des Beschwerdeführers aufzugreifen hat (vgl VwGH 20.2.1996, 93/13/0279). Da dem Verwaltungsgericht in Abgabensachen volle Reformation zukommt, hat es im Beschwerdeverfahren jede Rechtsfrage nach seinem eigenen Wertungsmaßstab originär zu lösen und die Sache mit…
…2. 1996, 93/13/0279). Da dem Verwaltungsgericht in Abgabensachen volle Reformation zukommt, hat es im Beschwerdeverfahren jede Rechtsfrage nach seinem eigenen Wertungsmaßstab originär zu lösen und die Sache mit voller Tatsachen- und Rechtskognition neu zu beurteilen. Das Verwaltungsgericht ist dabei zur Vornahme einer eigenen…
…Rothensee mit der spektakulären 90 m langen Trogbrücke und der Kanalbrücke, die erst 2003 fertiggestellt wurde. Weiterfahrt in die Lutherstadt Wittenberg an der Elbe, die Wirkungsstätte von Martin Luther und Hauptstadt der Reformation. Die Stadt ist UNESCO-Weltkulturerbe. Stadtrundgang mit Besichtigung der Pfaffengasse, des Marktplatzes…
…des Bundesfinanzgerichtes, in der Sache zu entscheiden, dh neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Das Bundesfinanzgericht ist demnach nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, seine Entscheidung…
…in der Sache zu entscheiden, d.h. neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würden (Reformation). Die Berufungsbehörde ist demnach nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, ihre Entscheidung (gegenüber…
…das heißt, neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Ein Zollamt und das BFG sind demnach nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, ihre Entscheidung (gegenüber der Vorentscheidung…
…verwaltungsgerichtlichen Urteils im fortgesetzten Steuerverfahren, in Holoubek/M. Lang (Hrsg), Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz (2013) 251; Eberhard, Kassation und Reformation, in Holoubek/M. Lang (Hrsg), Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzgericht (2014) 217 ff; Eisenberger/Ehrke-Rabel/Brenneis/Bayer, Neue Verfahrensabläufe im Finanzrecht…
…des Verwaltungsgerichtes neuerlich zu entscheiden und zwar so, als ob die "Sache" (hier: Antrag auf Aufhebung des Gebührenbescheides vom 19.10.2010) erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Das Verwaltungsgericht ist demnach im Falle einer…
…dh neuerlich, und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Es ist über die Berufung ohne Rücksicht auf die Ergebnisse des Erstbescheides oder der Berufungsvorentscheidung abzusprechen. Die Berufungsbehörde…
…dh neuerlich, und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Es ist über die Berufung ohne Rücksicht auf die Ergebnisse des Erstbescheides oder der Berufungsvorentscheidung abzusprechen. Die Berufungsbehörde…
…dh neuerlich, und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Es ist über die Berufung ohne Rücksicht auf die Ergebnisse des Erstbescheides oder der Berufungsvorentscheidung abzusprechen. Die Berufungsbehörde…
…der Sache selbst zu entscheiden, das heißt, neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Das Verwaltungsgericht ist demnach nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, seine Entscheidung (gegenüber…
…der Sache selbst zu entscheiden, das heißt, neuerlich und zwar so zu entscheiden, als ob die Sache erstmals nach den für diese geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze behandelt würde (Reformation). Das Verwaltungsgericht ist demnach nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, seine Entscheidung (gegenüber…
…wodurch Letzterer verdrängt wurde (vgl. Ritz, BAO6, § 279 Rz 6 und die dort genannte höchstgerichtliche Judikatur) und keine die Rechtskraft durchbrechende Reformationsbefugnis der Behörde, wie etwa aufgrund einer Wiederaufnahme des Verfahrens oder einer Aufhebung eines Bescheides gem. § 299 BAO, vorliegt. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs…