Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
…erfolgt sei, würde der Zuschuss doch auf Grund der von der Muttergesellschaft eingegangenen vertraglichen Verpflichtung geleistet und die Muttergesellschaft wäre als Leistender in wirtschaftlicher Betrachtungsweise anzusehen. Der Unabhängige Finanzsenat bestätigte die Rechtsauffassung der belangten Behörde in seiner Entscheidung UFS vom 03.10.2012, RV/2764…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass der Beschwerde gegen die Abweisung des Antrages auf Erstattung der Eingangsabgaben gemäß Artikel 239 ZK durch das Zollamt aus den genannten Gründen kein Erfolg beschieden war. Auch dem Antrag auf Erstattung der Abgabenerhöhung im Ausmaß von EUR 1.525,10…
Gemäß § 274 Abs. 3 BAO (i.V.m. § 274 Abs. 5 BAO) ist hinsichtlich dieses Beschlusses von einer Verhandlung abzusehen, da der Vorlageantrag gemäß § 260 Abs. 1 BAO i.V.m. § 264 Abs. 4 lit. e BAO als unzulässig zurückzuweisen ist und die Aktenlage keinen…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 18.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart vom 18.01.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2010 I. zu…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die am 23. August 2023 von der X. GmbH, Adresse, eingebrachten Beschwerde gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen, vom 17. Juli 2023, GZ. MA6/Zahl/2022, in welchem über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1*** ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1*** ***Vertr-Adr*** über die Beschwerde vom 18. Oktober 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. September 2024 betreffend Aussetzung § 212a BAO 2019 Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 25.11.2015, mit dem der Bescheid vom 28.10.2014 über die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch GF, über die Beschwerde vom 19. Februar 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Jänner 2025 betreffend Aussetzung § 212a BAO 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über den Antrag des Bf, in B, vom 13. Jänner 2014 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 4. Dezember 2013 gemäß § 308 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Dem…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Antragsteller, betreffend Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO hinsichtlich des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes vom 12. Juni 2019, GZ RV/2100573/2019 betreffend Zwangsstrafe 2018, beschlossen: Der Antrag auf Wiedereinsetzung…
Gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu…
Beschluss-Verfahrenshilfe Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 21. November 2022, für das Beschwerdeverfahren betreffend Zurückweisungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabewesen, Buchhaltungsabteilung 15, vom 23. März 2021…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
H) Im vorliegenden Fall könnte der, weil als solcher tatbestandsmäßig umschrieben, notwendig abstrakte Anspruchsgrund in den §§ 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 lit. d sowie 8 Abs. 4 bis 6 und Abs. 7 FLAG nur durch ein solches Faktum verwirklicht worden sein, welches…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache N.N., Adresse, betreffend Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO hinsichtlich des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichtes vom 28. November 2018, GZ RV/2100742/2014, betreffend Einkommensteuer 2009 bis 2011, beschlossen: Der…
Der Beschwerde vom 26. Juni 2008 gegen die am 18. Dezember 2007 gemäß § 303 Abs. 4 BAO ergangenen Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren zur Einkommensteuer für Jahre 2003 und 2004 wird gem. §279 BAO Folge gegeben. Die gemäß § 303 Abs. 4 BAO ergangenen Bescheide vom…