…und aufgrund des von der Finanzbehörde eingeleiteten Insolvenzverfahrens zur endgültigen Fixierung des Sanierungsverfahrens im Frühjahr 2024 die dritte Zahlung geleistet werden müsse. Auch erscheine die beabsichtigte Rechtsverfolgung weder offenbar mutwillig noch aussichtslos, zumal bereits ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben worden sei. Rechtslage: Gemäß …
…war es außerdem vom Schlamm zu befreien. Angesichts dieser Umstände steht fest, dass die vom Zollamt unternommenen Handlungen im Rahmen der Vollstreckung trotz der angefallenen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienten. Einwände dahingehend, dass das Zollamt dabei von mehreren Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung nicht den kostengünstigsten gewählt…
…Akten zur Gänze übermittelt, weil anders keine sinnvolle Rechtsverfolgung möglich wäre. Im Anbringen vom 5.5.2020 teilte die bestellte Verfahrenshelferin dem Gericht Folgendes mit: Der verfahrenshilfegegenständliche Bescheid vom 04.11.2019 sei ihr am 10.04.2020 mit der Aktenkopie zugegangen. Unter Berücksichtigung der…
… 236 BAO begründen. Schließlich habe der Verwaltungsgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall (VwGH 4.3.2009, 2008/15/0270) die Ansicht vertreten, dass das Unterlassen eines für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung ausreichenden Erstattungsantrages nach § 240 Abs. 3 BAO keine Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO begründen…
…Zeitpunkt ihrer Fälligkeit und die Grundlagen der Abgabenfestsetzung (Bemessungsgrundlagen) zu enthalten. Die Feststellung der künftig zum Abzug zur Verfügung stehenden Verluste ist nach dieser Bestimmung weder geboten noch zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich, weil sich ein Verlustvortrag ohnedies unmittelbar auf die Höhe der Einkommensteuer jenes Jahres…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache X, WAdr., vertreten durch die YGmbH, über die Beschwerde vom 18. September 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20. August 2014, ErfNr, GVG21 betreffend Wiederaufnahme…
…Eine Deckung des "Mietausfallrisikos", das ist das Wagnis einer Ertragsminderung, die durch uneinbringliche Mietrückstände oder Leerstehen zwischen zwei Mietverträgen entsteht und auch durch Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Kündigung eines Mietverhältnisses oder Räumung bewirkt wird, war anhand des Ansatzes der Position "Ausfall- und Leerstehungsrisiko" in…
…dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung der Partei vereitelt oder unzumutbar erschwert. Diesen Auslegungsgrundsätzen wurde im vorliegenden Fall nicht entsprochen. Das Ziel der Beschwerdeführerin war klar erkennbar. Es wäre daher…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 292 Abs. 7 Z 1 BAO kann der Antrag ab Erlassung…
…ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Als notwendiger Unterhalt ist derjenige Unterhalt anzusehen, den die Partei für sich und ihre Familie…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 292 Abs. 7 Z 1 BAO kann der Antrag ab Erlassung…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 292 Abs. 7 Z 1 BAO kann der Antrag ab Erlassung…
…ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Als notwendiger Unterhalt ist derjenige Unterhalt anzusehen, den die Partei für sich und ihre Familie…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 292 Abs. 7 Z 1 BAO kann der Antrag ab Erlassung…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 292 Abs. 7 Z 1 BAO kann der Antrag ab Erlassung…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. […] Nach § 292 Abs. 1 BAO ist zunächst Voraussetzung für die Bewilligung…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 292 Abs. 7 Z 1 BAO kann der Antrag ab Erlassung…
…als die Partei außerstande ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. Gemäß § 292 Abs. 7 Z 1 BAO kann der Antrag ab Erlassung…
…ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Als notwendiger Unterhalt ist derjenige Unterhalt anzusehen, den die Partei für sich und ihre Familie…
…ist, die Kosten der Führung des Verfahrens ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu bestreiten und 2. als die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nicht als offenbar mutwillig oder aussichtslos erscheint. (2) Als notwendiger Unterhalt ist derjenige Unterhalt anzusehen, den die Partei für sich und ihre Familie…