…auszugehen, dass die Beschwerdeführerin die maßgeblichen Transporte nicht veranlasst hätte. Als Folge der Veranlassung des Transportes durch die Abnehmer hätte die Beschwerdeführerin keinen Erwerb in einem EU-Bestimmungsmitgliedsstaat verwirklicht und damit könne sie auch keinen so genannten fiktiven Doppelerwerb iS von Art 3 Abs. 8…
…1212 BlgNR 24. GP 30)." Unter Rz 19 führt der Verwaltungsgerichtshof im Weiteren aus: "Es ist auch nicht 'denkunmöglich', dass die Frist für den Aufhebungsantrag schon vor der als Voraussetzung für den Antrag formulierten Zurückweisung des gegen den vermeintlichen Grundlagenbescheid gerichteten Rechtsmittels abläuft. Das Gesetz…
…1212 BlgNR 24. GP 30).“ Unter Rn 19 führt der Verwaltungsgerichtshof im Weiteren aus: „Es ist auch nicht ‘denkunmöglich‘, dass die Frist für den Aufhebungsantrag schon vor der als Voraussetzung für den Antrag formulierten Zurückweisung des gegen den vermeintlichen Grundlagenbescheid gerichteten Rechtsmittels abläuft. Das Gesetz…
…1212 BlgNR 24. GP 30)." Unter Rn 19 führt der Verwaltungsgerichtshof im Weiteren aus: "Es ist auch nicht 'denkunmöglich', dass die Frist für den Aufhebungsantrag schon vor der als Voraussetzung für den Antrag formulierten Zurückweisung des gegen den vermeintlichen Grundlagenbescheid gerichteten Rechtsmittels abläuft. Das Gesetz…
…diesen Grundlagenbescheid gemäß § 295 BAO vorgelegen sind. Die Einwendung einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit des Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO vom 6.10.2016 im beantragten Aufhebungsverfahren betreffend den ableiteten Einkommensteuerbescheid 2011 vom 24.4.2017 ist gemäß § 252 BAO ohne Aussicht auf Erfolg und war daher nicht…
…BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die steuerlichen Auswirkungen können auch nicht als bloß geringfügig angesehen werden.“ Die Begründung des Feststellungsbescheides lautet: „Bezüglich der Begründung wird auf den Bericht (NS) der AP verwiesen“ (vgl. hierzu die…
…Im vorliegenden Fall können die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden. Die der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessenabwägung war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit (Parteiinteresse an der Rechtskraft) einzuräumen." Aufgrund dieser Feststellungen wurden…
…Schulderlass im Rahmen eines Insolvenzverfahrens) ist dabei nicht erfolgt. Im angefochtenen, auf Grundlage des § 295 Abs. 1 BAO ergangenen Bescheid vom 8.3.2012 verweist das Finanzamt darauf, dass bei Ermittlung der Einkünfte zum Einen die Feststellungen des Grundlagenbescheides (betreffend die „K-AG und Mitgesellschafter…
…beim Arbeitgeber festgestellten Höhe und somit unter Einbeziehung der bisher nicht dem Lohnsteuerabzug unterzogenen Beträge aus Schwarzlöhnen anzusetzen. Nach dem Urteil des Landesgerichtes LG vom 8.4.2009, 10Hv33/08z, sind die Lohnabgaben hinterzogen, sodass die verlängerte Verjährungsfrist des § 207 Abs. 1 BAO maßgeblich ist…
…des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt habe. Die Wiederaufnahme wäre unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall würde das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung überwiegen. Das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die Auswirkungen könnten nicht…
…den formellen Bilanzzusammenhang nicht ein. Die Korrektur an der Wurzel samt einer allfällig erforderlichen Fortentwicklung durch ein Zu- und Abschlagsystem soll im Ergebnis einen richtigen Totalgewinn sicherstellen. Dies entspricht auch dem in der Judikatur des VfGH anklingenden Gedanken eines Vorrangs der Rechtsrichtigkeit und der Vermeidung…
… 85, und die dort angeführte Judikatur des VwGH). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen auch andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens sowie bei Unklarheit über den Umfang eines Antrages ist…
…Veranlagungsjahres. Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel ist allein aus der Sicht des von der zuständigen Behörde (der abgabenfestsetzenden Stelle) geführten konkreten Verfahrens zu beurteilen (VwGH 26. 02.2013, 2009/15/0016 mwN). Anders als es der Beschwerdeführer zum Ausdruck bringt, ist somit nicht maßgeblich…
…können, andererseits werde die Rechtsauffassung des Bf auch durch die seither ergangene Judikatur des EuGH gestützt. Ein schuldhaftes Verhalten seinerseits liege jedenfalls nicht vor. Unklar erscheine die Begründung in der Beschwerdevorentscheidung, dass über die vom Bf eingebrachte Beschwerde gegen die Grundlagenbescheide nicht zu entscheiden sei…
…des Rechtsmittelverfahrens über die Grundlagenbescheide zu unterbrechen. Mit dem Vorlageantrag (gemeint wohl: Vorlagebericht) habe die belangte Behörde die Tatsache dieses anhängigen Rechtsmittelverfahrens selbst bestätigt. Festgehalten werde in diesem Zusammenhang auch, dass es in keiner Weise der von der BAO vorgegebenen Verfahrensökonomie entsprechen würde, zu nicht…
…Abwägung aller in Betracht kommender Gesichtspunkte würde ein Absehen von den beschwerdegegenständlichen Abgaben diesem Prinzip nicht Rechnung tragen. Die positive Ermessensübung steht daher nach Auffassung des Bundesfinanzgerichtes im Einklang mit den im gegebenen Zusammenhang maßgeblichen gesetzlichen Bestimmung. Angesichts dieser Erwägungen erweist sich der bekämpfte Aufhebungsbescheid (…
…sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erwies und waren die angefochtenen Feststellungsbescheide 2014 bis 2017 aufzuheben. Da bei der Ermessensübung weiters dem Grundsatz der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit zukommt, war die Bescheidaufhebung zu verfügen. Ein Aufhebungsbescheid im Sinne des …
…in freier Beweiswürdigung vorgenommenen Feststellungen des maßgeblichen Sachverhaltes, insbesondere die Ermittlung und Beurteilung der Konditionen einer Darlehensvergabe und der Bewertung eines Unternehmens bei einer Veräußerung. Die aufgetretenen Rechtsfragen wurden im Einklang mit der zitierten höchstgerichtlichen Rechtsprechung gelöst. Eine ordentliche Revision war daher nicht zuzulassen. Klagenfurt…
…der Steuererklärung. Der Verzicht (ebenso wie die Rücknahme des Verzichtes) kann bis zur Rechtskraft des Bescheides bzw. auch im wiederaufgenommenen Verfahren ausgeübt werden (Ruppe/Achatz in Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz5, § 6 Tz. 408f). Maßgeblich ist nicht der offene Ausweis in einer Rechnung oder Gutschrift, sondern die…
…mangelnder Kenntnis des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes, oder wegen Übersehens von Grundlagenbescheiden, etc.), erweist sich für die Anwendbarkeit des § 299 (1) BAO als irrelevant. Wohl aber setzt die Aufhebung nach § 299 BAO die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit eines rechtwidrigen Bescheides reicht indes nicht hin…