BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 13. September 2022, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 15. März 2022, GZ. MA67/Zahl/2021, betreffend eine Verwaltungsübertretung gemäß…
…Nr. 67/1983, unterzeichnet noch besteht ein bilaterales Rechtshilfeabkommen der Republik Österreich mit den Niederlanden in Verwaltungssachen, insbesondere in Verwaltungsstrafangelegenheiten, oder ein bilaterales Rechtshilfeabkommen, das ausschließlich Sachverhalte des § 9 Abs 2 ZustG zum Gegenstand hat. Da Zustellungen weder durch Staatsverträge mit dem Vertragsstaat des Zustellungsbevollmächtigten…
…2016 erging daraufhin an die zuständige Regierung der A, B, unter Hinweis auf das Amts- und Rechtshilfeabkommen in Verwaltungssachen zwischen Österreich und Deutschland das Ersuchen um nachweisliche Zustellung der Strafverfügung bzw. ersatzweise Niederlegung. Mit Schreiben vom 2. Mai 2016 übermittelte die Regierung der A die…
…ist ein solches Vorgehen (Anonymverfügungen aus Österreich) mit der deutschen Verfassung und aus Sicht des Unterzeichners mit europäischen Grundrechten unvereinbar. Aus diesem Grund hat das Bundesinnenministerium der Bundesrepublik Deutschland durch eine entsprechende Erklärung gegenüber Österreich das Abkommen über das ratifizierte Rechtshilfeabkommen (BG Bl. II 1990…
…Fassung, 10 € als Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu zahlen. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe und Kosten) betrage daher 70 €. Aufgrund des Amts- und Rechtshilfeabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland teilte das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München am 23. April…
…Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens zu zahlen. Der zu zahlende Gesamtbetrag (Strafe und Kosten) betrage daher 70 €. Nach erfolgter Zustellung des Straferkenntnisses aufgrund des Amts- und Rechtshilfeabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland durch die Regierung der Oberpfalz brachte der Bf…
…an die Person, der zugestellt werden soll (den Bf.), übergeben und auch den Vorgaben im Rechtshilfeabkommen hinsichtlich der postalischen Zustellung mit Zustellnachweis entsprochen. Der Beschwerdeführer hat - hiermit im Einklang stehend - eine mangelhafte Zustellung der Strafverfügung nicht geltend gemacht. Die Strafverfügung vom 25. Juli 2022, Zahl:…
…VwGH 23.01.2009, 2008/02/0030). Die Behörde hat jedenfalls an die im Ausland wohnhafte Person - sofern nicht ein Rechtshilfeabkommen eine andere Vorgangsweise gebietet - ein Schreiben mit dem Ersuchen um schriftliche Stellungnahme zu richten. Langt innerhalb angemessener Frist - aus welchen Gründen immer - eine Erklärung…
…VwGH 23.01.2009, 2008/02/0030). Die Behörde hat jedenfalls an die im Ausland wohnhafte Person - sofern nicht ein Rechtshilfeabkommen eine andere Vorgangsweise gebietet *) - ein Schreiben mit dem Ersuchen um schriftliche Stellungnahme zu richten. Langt innerhalb angemessener Frist - aus welchen Gründen immer - eine Erklärung…
…verwenden, was verfahrensgegenständlich so eben nicht möglich ist. Dass sich noch weiteres Grundvermögen in Zypern im Besitz der Bf. befindet, ist unerheblich, da zwar im Wege der EU-Rechtshilfeabkommen die Eintreibung des Rückstandes erfolgen könnte, es jedoch bei der Bestimmung des § 212a Abs. 2 lit…
…nur die derzeitige Aktenlage zur Verfügung, denn das BFG kann als Verwaltungsgericht nicht direkt die einschlägigen, für Verwaltungsbehörden vorgesehenen Amts- und Rechtshilfeabkommen in Abgabensachen nutzen. E/n) Am 13. März 2020 brachte das Finanzamt X Folgendes beim BFG ein, wobei die Herkunft der Aktenvermerke aus…
…konnte, wodurch auch die Haftungssumme um diesen Betrag bereits in der Beschwerdevorentscheidung reduziert wurde. Die belangte Behörde verwies in der Beschwerdevorentscheidung auch zu Recht auf den Umstand, dass zwischen der Europäischen Union und der Türkei ein gegenseitiges Rechtshilfeabkommen, das eine Beitreibung von Forderungen vorsieht, nicht…
…Begründung widersprechen jeglichen Denkgesetzen, basieren auf reinen Vermutungen und sind schlichtweg falsch. Beweis: beiliegendes Schreiben der belangten Behörde an die Eidgenössische Zollverwaltung vom 08.08.2014 Rückantwort der Eidgenössischen Zollverwaltung vom 24.09.2014 Befragung des polnischen Zulassungsbesitzers im Zuge des Rechtshilfeabkommens, ob dieser das…
…VwGH 29.01.1993, 90/17/0316). Dieses "in Verbindung treten" mit der als Lenker namhaft gemachten, im Ausland lebenden Person hat - sofern nicht ein Rechtshilfeabkommen eine andere Vorgangsweise gebietet - regelmäßig dadurch zu geschehen, dass die Behörde an die namhaft gemachte, im Ausland lebende Person…
…VwGH 29.01.1993, 90/17/0316). Das "in Verbindung treten" mit der als Lenker namhaft gemachten, im Ausland lebenden Person hat - sofern nicht ein Rechtshilfeabkommen eine andere Vorgangsweise gebietet - regelmäßig dadurch zu geschehen, dass die Behörde an die namhaft gemachte, im Ausland lebende Person…
…da die Bf. ihren Sitz in der EU habe und innerhalb der EU auf Grund von Rechtshilfeabkommen der Strafverfolgung und dem Strafvollzug keine Hindernisse entgegenstünden (siehe auch Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, LVwG-1-354/2016-R8). Dem ist zu entgegnen: ad A) Im Beschwerdefall steht laut Internationalem…
…und überwiegend im Ausland aufhalte, jedenfalls den Versuch zu unternehmen, mit dieser Person in Verbindung zu treten. Dieses "in Verbindung treten" habe - sofern nicht ein Rechtshilfeabkommen eine andere Vorgangsweise gebiete - regelmäßig dadurch zu geschehen, dass die Behörde an die namhaft gemachte, im Ausland lebende Person…
…0 kein rechtskräftiges Urteil vorliege, ist unzutreffend. Denn die diesbezügliche Strafverfügung wurde ihm nach einem zunächst mittels internationalem Rückschein vorgenommenem und fehlgeschlagenem Zustellversuch in einem zweiten Zustellvorgang unter Inanspruchnahme der Amtshilfe der deutschen Verwaltungsbehörde gemäß dem Amts- und Rechtshilfeabkommen vom 31.5.1988, BGBl. Nr…
…Lenkers als unrichtig zu qualifizieren. Das "in Verbindung treten" mit der als Lenker namhaft gemachten, im Ausland lebenden Person wird - sofern nicht ein Rechtshilfeabkommen eine andere Vorgangsweise gebietet - regelmäßig dadurch zu geschehen haben, dass die Behörde an die namhaft gemachte, im Ausland lebende Person ein…
…dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. Gemäß Art. 1 des Vertrages (Rechtshilfeabkommen BRD - Österreich) zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen, BGBl. Nr. 526/1990, leisten die Vertragsstaaten…