…03.11.2025, RV/4100267/2025). Die zuständige Richterin dieses Beschwerdefalles schließt sich auch im vorliegenden Fall dieser Vorgangsweise an. Allerdings liegt zur Frage, welche Rechtsfolgen die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung durch die unzuständige Behörde nach sich zieht, noch keine Rechtsprechung des VwGH vor. Die in…
…sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung stellten…
…und haben diese der Abgabenbehörde keinen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten bekanntgegeben, so gilt mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an eine dieser Personen die Zustellung an alle als vollzogen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Ausfertigung hingewiesen wird (§ 101 Abs. 1 BAO). Im Beschwerdefall hat die belangte…
…ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3,5 gehemmt ist. 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind unbeachtlich (vgl. VwGH 24.03.2015, 2012/15/0206 ua…
…der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge im Falle der…
…Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Graz, am…
…Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Anspruchszinsen im Sinne des § 205 BAO (BGBl I Nr 142/2000) sind eine objektive Rechtsfolge, um (mögliche) Zinsvorteile oder Zinsnachteile auszugleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). …
…19:35 Uhr überlassen war, so dass dieses in 1010 Wien, ***Adresse2***, stand. Auf die Rechtsfolgen der Nichterteilung bzw. der unrichtigen, unvollständigen oder nicht fristgerechten Erteilung der Lenkerauskunft wurde hingewiesen. Die Zustellung des Schreibens erfolgte elektronisch mit Zustellnachweis über BriefButler. Das Schreiben gelangte am 7…
…wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall wurde…
…Die Gebührenerhöhung wird im § 9 Abs. 1 GebG als objektive Rechtsfolge einer nicht vorschriftsmäßigen Entrichtung von Gebühren zwingend angeordnet. Die Bescheide ergingen daher zu Recht, weshalb die Beschwerden abzuweisen waren. Information: Die von Ihnen am 15.05.2020 entrichtete Gebühr in Höhe von 240 Euro…
…zu § 9). Entgegen der vom Bf angesprochenen "Strafe" handelt es sich sohin bei der Gebührenerhöhung um eine zwingende (objektive) Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäß entrichteten Eingabengebühr. Die Vorschreibung der Gebührenerhöhung ist damit zu Recht erfolgt. In Anbetracht obiger Sach- und Rechtslage konnte daher der Beschwerde insgesamt…
…iSd § 14 TP 6 Abs.1 GebG 1957, gebührenpflichtige Eingaben. Die bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenerhöhung werde als objektive Rechtsfolge der nicht vorschriftsgemäßen Entrichtung der Gebühr in § 9 Abs.1 GebG 1957 zwingend angeordnet. Dagegen brachte der Bf. fristgerecht einen Vorlageantrag nach § 264 Abs.1 Bundesabgabenordnung…
…nicht zu entrichten, als ihre Einhebung ausgesetzt (lit.a) ist oder ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3,5 gehemmt ist. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Rechtsfolge der verspäteten Entrichtung einer Abgabe. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind unbeachtlich (vgl. VwGH 24.03…
…1 BAO). Da die Rechtsordnung für die Festsetzung von Stundungszinsen kein Ermessen einräumt, sondern deren Festsetzung als eine unabdingbare Rechtsfolge der Gewährung von Zahlungserleichterungen darstellt, war spruchgemäß zu entscheiden. Zur Höhe der Stundungszinsen wird auf die detailliert dargestellte Berechnung in der Beilage zum bekämpften Bescheid…
…293, 293a und 293b BAO bringen sollten, eine Beschränkung des in § 148 Abs. 4 BAO normierten Ausschlusses der Anfechtbarkeit von Prüfungsaufträgen gewollt hat. Aus den genannten Gründen ist die Rechtsfolge des § 148 Abs. 4 BAO auch auf Aufhebungsanträge nach § 299 BAO zu beziehen. Damit schließt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***S1*** und die Richterin ***R1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Johann Eder, Eduard-Kyrle-Straße 8, 4780 Schärding, über die Beschwerde vom 26. August…
…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Beschwerdefall ist die Entscheidung nicht von ungelösten Rechtsfragen…
… 4 Abs. 1 BAO entsprechend entsteht der Säumniszuschlag - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - unmittelbar kraft Gesetzes (abstrakter Abgabenanspruch). Er ist die objektive Rechtsfolge für die verspätete Entrichtung einer Abgabe (hier: Geldstrafe) (Predota/Rzeszut in Rzeszut/Tanzer/Unger, BAO Stoll Kommentar Digital First § 17 Rz 4…
… 13 UmgrStG die Fristenregelung des § 108 BAO maßgeblich ist. Zentrale Rechtsfolge der Fristeinhaltung ist die Erlangung der ertragsteuerlichen Rückwirkung. Die Fristverletzung zieht folglich nach dem Zweck der Bestimmung nur die Versagung der steuerlichen Rückwirkung nach sich. Zu einem Wegfall der übrigen Begünstigungen des Art III…
…des Jahres 2012 bezogen hat. Damit ist aber der Gesetzestatbestand des § 3 Abs 2 EStG 1988 idgF erfüllt und die darin angeordnete Rechtsfolge, dass die Bezüge hochzurechnen sind und der Steuersatz der hochgerechneten Bezüge den Steuersatz für alle Bezüge nicht übersteigen darf, hatte einzutreten. Aus…