…3 dritter Fall des Zollkodex (ZK) iVm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) die Zollschuld fest. Über das diesen Bescheid betreffende Rechtsbehelfsverfahren hat nach der Berufung vom 28. Dezember 2009 und der Beschwerde vom 26. Mai 2010 mittlerweile das Bundesfinanzgericht mit Erkenntnis vom 12…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Die Wiederaufnahme des Verfahrens öffnet den Weg, eine durch Bescheid erledigte Rechtssache in einem neuerlichen Verfahren sachlich zu prüfen, wenn der betreffende Bescheid durch neu hervorgekommene Umstände gewichtiger Art in seinen Grundlagen erschüttert ist (Mannlicher-Quell, Das Verwaltungsverfahren8, Anm. 1 zu §69 AVG; zu §303…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19.05.2015 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Verfahrenshilfe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R betreffend den Antrag des Bf. , auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers gem. § 40 VwGVG vom 17. November 2014 betreffend die Beschwerde gegen einen Bescheid über die Zurückweisung eines Einspruches gegen die Strafverfügung des Magistrats der Stadt Wien vom 24…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Birgitt Koran über den Antrag des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 2. August 2025 auf Verfahrenshilfe (Beigebung eines Verteidigers) für ein Beschwerdeverfahren gegen ein Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 30. April 2025, GZ…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die am 23. August 2023 von der X. GmbH, Adresse, eingebrachten Beschwerde gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 - Abgabenstrafen, vom 17. Juli 2023, GZ. MA6/Zahl/2022, in welchem über…
Eine derartige Interessenabwägung verbietet bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen in der Regel den Gebrauch der Wiederaufnahmemöglichkeit. Die Geringfügigkeit ist dabei an Hand der steuerlichen Gesamtauswirkungen der konkreten Wiederaufnahmegründe und nicht auf Grund der steuerlichen Gesamtauswirkungen zu beurteilen, die infolge Änderungen auf Grund anderer rechtlicher…
Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden wie der Vollzug einer einstweiligen Verfügung, weil diese beiden Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des betriebenen bzw. zu sichernden Anspruches gerichtet sind und keine…
BESCHLUSS-Verfahrenshilfe Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Regina Vogt in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache A., AdrA, Tür 14, X., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19.05.2015, betreffend Zurückweisung eines Antrags auf Verfahrenshilfe zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen W.W., (Bf.) wegen Abweisung eines Antrages auf Beigabe eines Verteidigers vom 12. September 2013 durch das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache A, Adr. ,SV-Nr. xxx, betreffend Verfahrenshilfe in der Familienbeihilfenrechtssache (Abweisungsbescheid v.25.01.2018) über dessen Antrag v. 08.02.2018, eingelangt beim Bundesfinanzgericht Linz am 14. Februar 2018, beschlossen: I. Dem Antragsteller…
Beschluss-Verfahrenshilfe Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler über den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 21. November 2022, für das Beschwerdeverfahren betreffend Zurückweisungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabewesen, Buchhaltungsabteilung 15, vom 23. März 2021…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Anträge des Bf, AdrBf, vom 23.03.2017 auf Gewährung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Rechtsmittels im Zusammenhalt mit seinen Anträgen vom 23.03.2017 auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Beschluss gefasst: Der…
Bedenkenvorhalte sind tunlichst schriftlich zu erlassen (vgl Stoll, BAO, 1717). Vorhalte haben eine (angemessene) Frist zu setzen, weil die mit einem Vorhalt konfrontierte Partei Anspruch darauf hat, über die ihr zur Beantwortung des Vorhaltes zur Verfügung stehende Zeit Bescheid zu wissen (VwGH 9.7.1997…
Gemäß § 52 Abs. 6 VwGVG sind die §§ 14 und 54b Abs. 1 und 1a VStG sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 54b Abs. 1 VStG idF BGBl l 2013/33 sind rechtskräftig verhängte Geldstrafen oder sonstige in Geld bemessene Unrechtsfolgen binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft zu…