…BGBl. I 2010/28, wurde im § 983 ABGB die historische Darlehenskonzeption des Darlehens als Realkontrakt aufgegeben und das Darlehen als Konsensualvertrag gestaltet. Das den Vertragstyp konstituierende Tätigkeitsmerkmal ist nicht mehr das Übergeben der Sachen, sondern die Übernahme der Verpflichtung zu deren Übergabe (RV, 650 BlgNr…
…ein Darlehen in Höhe von EUR 42.000.000,-- zu den Bestimmungen und unter den Bedingungen dieses Vertrags (im Folgenden "Darlehen") gewähren. 3.2. Der Vertrag ist ein Realkontrakt und kommt mit Auszahlung des Darlehensbetrages gemäß Punkt 3.1. an den Darlehensnehmer wirksam zustande. 4…
…Die Begründung einer unbaren Entnahme ergibt sich jedoch aus einem Buchungsvorgang, der die Zerlegung eines Kapitalkontos Eigenkapital) beinhaltet. Eine solche rein buchhalterische Maßnahme führt zu keiner Zuzählung einer Darlehensvaluta und stellt keinen Realkontrakt dar. Es kann sich daher bei diesen offenen Verrechnungspositionen (siehe dazu g…
…Vorgang somit nicht gesellschaftssteuerpflichtig. Hinsichtlich der Einräumung eines Darlehens wurde darauf verwiesen, dass es sich um einen nicht gebührenpflichtigen Realkontrakt handle, bei dem die Unterfertigung und Zuzählung nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgt wäre. Nach einem neuerlichen Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 2. September 2013 und mehreren…
…Darlehensleistung. Mit Antwortschreiben vom 12. Dezember 2012 wurde hinsichtlich der Darlehensleistung darauf verwiesen, dass es sich um einen nicht gebührenpflichtigen Realkontrakt handle, bei dem die Unterfertigung und Zuzählung nicht zum gleichen Zeitpunkt erfolgt wäre. Nach einem neuerlichen Ergänzungsersuchen vom 2. September 2013 erging am 10…
…Konsequenzen einer zwischen den Parteien des Rechtsgeschäftes vereinbarten Bedingung gegangen ist, sondern der VwGH ausgesprochen hat, dass ein Darlehensvertrag iS des § 983 ABGB ein Realkontrakt ist, der erst mit Zuzählung der Darlehensvaluta zustande kommt. Daher hat der VwGH in dieser Entscheidung judiziert, dass ein Schuldschein…
…in der Revisionsbeantwortung kann dies nicht dahin verstanden werden, dass es sich um 'Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten aus den Liquiditätsbestimmungen' handle. Hiezu ist zunächst zu bemerken, dass Verpflichtungen (im Allgemeinen; anders etwa bei einem Realkontrakt, z.B. 'Darleihen' nach § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr…
…in der Revisionsbeantwortung kann dies nicht dahin verstanden werden, dass es sich um "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten aus den Liquiditätsbestimmungen" handle. Hiezu ist zunächst zu bemerken, dass Verpflichtungen (im Allgemeinen; anders etwa bei einem Realkontrakt, z.B. "Darleihen" nach § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr…
…entstanden" sind. Dies kann nicht dahin verstanden werden, dass es sich um "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten aus den Liquiditätsbestimmungen" handle. Hiezu ist zunächst zu bemerken, dass Verpflichtungen (im Allgemeinen; anders etwa bei einem Realkontrakt, z.B. "Darleihen" nach § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr. 28…
…entstanden" sind. Dies kann nicht dahin verstanden werden, dass es sich um "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten aus den Liquiditätsbestimmungen" handle. Hiezu ist zunächst zu bemerken, dass Verpflichtungen (im Allgemeinen; anders etwa bei einem Realkontrakt, z.B. "Darleihen" nach § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr. 28…
…in der Revisionsbeantwortung kann dies nicht dahin verstanden werden, dass es sich um "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten aus den Liquiditätsbestimmungen" handle. Hiezu ist zunächst zu bemerken, dass Verpflichtungen (im Allgemeinen; anders etwa bei einem Realkontrakt, z.B. "Darleihen" nach § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr…
…diese") aus der Erfüllung des Liquiditätserfordernisses "entstanden" sind. Dies kann nicht dahin verstanden werden, dass es sich um "Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten aus den Liquiditätsbestimmungen" handelt. Verpflichtungen werden (im Allgemeinen; anders etwa bei einem Realkontrakt, z.B. "Darleihen" nach § 983 ABGB idF vor BGBl. I Nr…
…weswegen die Bf. die Unterlagen betreffend das Darlehen und die Wertberichtigung jedenfalls hätte aufbewahren müssen. Unabhängig von einer zivilrechtlichen Gültigkeit des Darlehensvertrages, der als Realkontrakt grundsätzlich mit Zuzählung der Darlehensvaluta zu Stande kommt, erfüllt der Darlehensvertrag keine einzige der vom Verwaltungsgerichtshof geforderten Voraussetzungen, damit dieser…
…verneint hat, weil die darlehensnehmende GmbH im Zeitpunkt des Abschlusses des zur Begründung der Darlehensvergabe herangezogenen Gesellschaftsvertrags rechtlich noch nicht existent gewesen sei und darüber hinaus keine Feststellungen hinsichtlich eines (weiteren tauglichen) Titelgeschäftes bzw. der für den Realkontrakt maßgeblichen Übergabe der Darlehensvaluta vorgenommen worden seien.
…BGBl. I 2010/28, wurde im § 983 ABGB die historische Darlehenskonzeption des Darlehens als Realkontrakt aufgegeben und das Darlehen als Konsensualvertrag gestaltet. Das den Vertragstyp konstituierende Tätigkeitsmerkmal ist nicht mehr das Übergeben der Sachen, sondern die Übernahme der Verpflichtung zu deren Übergabe (RV, 650 BlgNr…
…91/13/0194, unter Verweis auf die Judikatur des Obersten Gerichtshofes dargelegt hat, kommt ein Darlehensvertrag als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta zustande. Ein Darlehensvertrag muss somit jeweils eine konkrete Darlehensvaluta zum Gegenstand haben. Dabei bildet die Rückzahlungsverpflichtung einen wesentlichen Bestandteil des Darlehensvertrages…
…BGBl. I 2010/28, wurde im § 983 ABGB die historische Darlehenskonzeption des Darlehens als Realkontrakt aufgegeben und das Darlehen als Konsensualvertrag gestaltet. Das den Vertragstyp konstituierende Tätigkeitsmerkmal ist nicht mehr das Übergeben der Sachen, sondern die Übernahme der Verpflichtung zu deren Übergabe (RV, 650 BlgNr…
…BGBl. I 2010/28, wurde im § 983 ABGB die historische Darlehenskonzeption des Darlehens als Realkontrakt aufgegeben und das Darlehen als Konsensualvertrag gestaltet. Das den Vertragstyp konstituierende Tätigkeitsmerkmal ist nicht mehr das Übergeben der Sachen, sondern die Übernahme der Verpflichtung zu deren Übergabe (RV, 650 BlgNr…
…UFS 05.01.2004, RV/2552-W/02; RIS-Justiz RS0019381). Die für den Realkontrakt Darlehen wesentliche Übergabe der Darlehensvaluta kann auch "im Wege kurzer Hand" erfolgen (VwGH 2.4.1990, 88/15/0007). Weder aus dem Buchungsbeleg vom 30. April 2007, noch aus dem…
…Gebührengesetz handeln kann. Der § 33 TP 8 Gebührengesetz behandelt Darlehensverträge und muss darüber ausgeführt werden, dass Darlehensverträge bis zum 21. Mai 2010 als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise, dass der Darlehensnehmer wirklich verfügen kann, zustande kommt, ein Darlehenskontrakt, bei welchem…