…Ermessens erscheinen die im Spruch festgesetzten Raten noch geeignet - unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen - einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe in noch angemessener First zu gewährleisten. Der mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des…
…Ermessens erscheinen die im Spruch festgesetzten Raten noch geeignet - unter Einhaltung der vom Verwaltungsgerichtshof judizierten Prämissen - einerseits dem Strafzweck ausreichend Rechnung zu tragen und andererseits die Entrichtung der Geldstrafe in noch angemessener First zu gewährleisten. Der mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des…
…diesem Grund umfasst die letzte Rate den am Strafkonto dann noch offenen Betrag iHv € 960,00. Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem § 212 Abs 1 BAO gegebenen Ermessens und um auf allfällige geänderte wirtschaftliche Verhältnisse innerhalb des nächsten…
…gefährdet ist (vgl. etwa VwGH 18.9.2000. 2000/17/0094). Da es sich auch bei einer Zahlungserleichterung im Finanzstrafverfahren um eine Begünstigung handelt, bei der die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt, hat grundsätzlich der Antragsteller sowohl die…
…Bundesfinanzgericht zu berücksichtigen war. Bei der Strafbemessung waren zugunsten des Bf. mildernd seine bisherige finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und die erfolgte teilweise Schadensgutmachung (mehr als 60% des Schadens wurde bereits im Rahmen einer aufrechten Ratenbewilligung bezahlt), als erschwerend hingegen kein Umstand. Ausgehend von geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen des…
…von Zahlungserleichterungen kann sich auch auf Abgaben, deren Gebarung mit jener der den Gegenstand des Ansuchens bildenden Abgaben zusammengefaßt verbucht wird (§ 213), erstrecken. 3. Rechtliche Würdigung: Grundsätzlich müssen für eine Zahlungserleichterungsbewilligung im Finanzstrafverfahren sämtliche der in § 212 Abs. 1 leg. cit. genannten Bedingungen erfüllt sein…
…ist aktuell noch nicht erlassen. Eine Eingabe an die Finanzstrafbehörde kann daher nach der geltenden Rechtslage im Wege von FinanzOnline nicht rechtswirksam eingebracht werden, weil eine derartige Bestimmung in der FinanzOnline-Verordnung für das Finanzstrafverfahren bis dato nicht erlassen wurde und die Eingabe daher gemäß …
…eine Zustellvollmacht bekannt gegeben. Zu einer Sachwalterschaft liegen keine Ausführungen vor. Rechtsgrundlage: § 150 (1) FinStrG: Rechtsmittel im Finanzstrafverfahren ist die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. (2) Die Rechtsmittelfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit der Zustellung des angefochtenen Erkenntnisses oder sonstigen Bescheides, bei Beschwerden gegen die…
…das Strafübel wirksam zugefügt, andererseits bleibt aber auch die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung all seiner Kräfte gerade noch erhalten (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem. § 212 Abs. 1 BAO gegebenen…
…erstrecken. 2. Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ohnehin unter der zusätzlichen Sanktion des Vollzuges der gerade für diesen Fall ausgesprochenen Ersatzfreiheitsstrafe steht (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084), sodass…
…durch Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit oder sonstiger Umstände durchaus wieder verbessern kann. Es bleibt daher der Beschwerdeführerin vorbehalten rechtzeitig vor Ablauf der gegenständlichen Zahlungserleichterung einen neuerlichen vollständigen und begründeten Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem. …
…Jahr ein Einkommen aus Gewerbebetrieb von € 13.752,72. Die Einkommensteuer 2023 wurde mit einer Gutschrift von € 1.392,00 festgesetzt. In der Rechtfertigung im Finanzstrafverfahren hat er sein monatliches Einkommen im November 2024 mit ca. € 2.000,00 angegeben. Der Bf…
…Ratenhöhe wird einerseits das Strafübel wirksam zugefügt, andererseits bleibt aber auch die wirtschaftliche Existenz der Bestraften bei Anspannung all ihrer Kräfte gerade noch erhalten (VwGH 24.9.2003, 2003/13/0084). Der gleichzeitig mit der Ratenbewilligung ausgesprochene Widerrufsvorbehalt erfolgte im Rahmen des gem. § 212 Abs…
…auszuführen: § 20 Abs. 1 FinStrG ordnet an, dass im Finanzstrafverfahren im Falle der Verhängung einer Geldstrafe durch die Finanzstrafbehörde zugleich auch eine für den Fall der Uneinbringlichkeit eine an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen ist; dabei darf deren Höhe in Entsprechung des Art. 3 Abs…
… 33 Abs. 1 FinStrG auch in subjektiver Hinsicht verwirklicht. Der Bf. hat weder im zugrundliegenden Abgabenverfahren noch im gegenständlichen Finanzstrafverfahren ein Vorbringen erstattet bzw. Beweismittel vorgelegt, die seine nunmehrige Verfahrenseinlassung, er sei bei Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2008 gemeinsam mit seinem steuerlichen Vertreter noch immer der…
…erhobenen Beschwerde) nur die Höhe der Strafe bekämpft wird und keine Partei die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Beschwerde beantragt hat. Derartige Anträge der im genannten Finanzstrafverfahren beteiligten Parteien liegen im Anlassfall nicht vor. Die vorliegende Beschwerde des Beschuldigten – seitens des bestellten Amtsbeauftragten (vgl…
…Hemmend wirke sich im konkreten Fall ein Auslandsaufenthalt von insgesamt neun Monaten gemäß § 32 Abs. 3 lit. d FinStrG aus. In der Stellungnahme der Finanzstrafbehörde vom 19.10.2016 werde darauf verwiesen, dass aufgrund seines Auslandsaufenthaltes und der diversen Ratenbewilligungen - entgegen der Rechtsmeinung des Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen einer Zahlungserleichterung und der Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages in einem Finanzstrafverfahren über die Beschwerden des Bestraften 1. vom 12. September 2024 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. September 2021 über die Festsetzung von Stundungszinsen zur Steuernummer ***BF1StNr1…
… 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00 festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe, die Verbandsgeldbuße und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs…