…des KBGG ist einerseits auf die Zuschüsse beschränkt und hat andererseits den Kreditcharakter zu Recht gezogener Zuschüsse im Blickpunkt. Der Rückzahlungsbetrag für das Jahr der Einkommensüberschreitung bildet die bunderechtliche Abgabe, die von den Abgabenbehörden festzusetzen ist. III Sachverhaltsfeststellung: Vor diesem rechtlichen Hintergrund ist folgender rechtserheblicher…
…dem Grunde nach im Jahr 2010 für beide Elternteile nach § 18 KBGG erfüllt und der Abgabenanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres 2010 entstanden. Der Bf. beantragt im Vorlageantrag eine Aufteilung des Rückzahlungsbetrages. Nach § 18 Abs. 2 KBGG ist bei den im Zeitpunkt der Entstehung des Abgabenanspruches…
…gegen die Festsetzung der Höhe der Abgabe laut Beschwerdevorentscheidung vom 24.05.2016, jedoch wird die Höhe des vom Finanzamt am 25.05.2016 geleisteten Rückzahlungsbetrages (1.064 Euro) als zu niedrig - infolge unrichtiger Verbuchung ua. dieser Beschwerdevorentscheidung am Abgabenkonto - bekämpft. In einem Vorhalt vom…
…Rückforderung" und "Rückzahlung" strikt zu differenzieren. Ohne Mitwirkung des anderen Elternteils im Zuschussbewilligungsverfahren hat die Sozialversicherungsbehörde de facto ein Verfahren für Alleinstehende Elternteile geführt, sodass eine Festsetzung eines Rückzahlungsbetrages für bezogene Zuschüsse der vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 1 KBGG unterfiele…
…April 2014 € 6.677,44. Da am Abgabenkonto des Bf sich somit laut Kontoabfrage zum Zeitpunkt der Einbringung des Rückzahlungsantrages kein zurückzuzahlendes Guthaben befand, war dem Rückzahlungsantrag mangels Guthabens der Erfolg zu versagen gewesen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen…
…sind Teil der Anschaffungskosten des Wertpapiers. Dem Umstand, dass sich der Kurswert festverzinslicher Wertpapiere in Abhängigkeit sowohl vom aktuellen Zinsniveau wie auch von der Restlaufzeit entwickelt und sich gegen Ende der Laufzeit dem Rückzahlungsbetrag (Nennwert) des Wertpapieres annähert, kann nach § 6 Z 2 lit a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LR1*** und ***LR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. Jänner 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Jänner 2026 betreffend Rückforderung eines Fixkostenzuschusses 800…
…Einkommensteuergutschrift vom 13.02.2015 wurde kontokurrentmäßig mit offenen Abgabenschuldigkeiten des Bf. verrechnet. Zum Zeitpunkt der Einbringung des Rückzahlungsantrages befand sich auf dem Abgabenkonto des Bf. kein Guthaben. Gegen die Abweisung des Rückzahlungsantrages brachte der Bf. die Beschwerde vom 07.05.2015 ein. Er führte…
- in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Rückzahlungsbetrag und aufgenommenem Betrag und - in Höhe der mit der Verbindlichkeit unmittelbar zusammenhängenden Geldbeschaffungskosten. Der Aktivposten ist zwingend auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit zu verteilen. Die Verteilung kann gleichmäßig oder entsprechend abweichenden unternehmensrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen werden. 3…
Damit ist aber auch die Umsatzsteuerpflicht dieses Rückzahlungsbetrages gegeben. Denn hat sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG 1994 geändert, so hat gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 der Unternehmer, an den…
…Während des Streitjahres hatte der BF einen Wohnsitz und den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen in Schweden in s (Bestätigung der Swedish Tax Agency Östersund vom 19.11.2013 am Rückzahlungsantrag: Formular ZS-RE1 des Bundesministeriums für Finanzen). Der BF war im Konzernbereich der B International Inc.…
…ggstdl. Bescheid lautet wie folgt: " … Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2014 Die Berechnung der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2014 ergibt einen Rückzahlungsbetrag von 1.496,82 €. … 1. Ermittlung der Abgabe Bf ……
…Bescheid betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011. Die Berechnung der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2011 ergebe einen Rückzahlungsbetrag von € 1.985,25. Die Abgabe wurde wie folgt ermittelt: ***2*** ***1*** Einkommen (§ 2 Abs 2 EStG 1988) ..…
…90 Euro richtet, als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird insoweit abgeändert, als der verbleibende Rückzahlungsbetrag für die Folgejahre mit 219,66 Euro statt mit 3.176,94 Euro festgestellt wird. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Mit Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2014 vom 19.11.2019 schrieb die Abgabenbehörde dem Beschwerdeführer einen Rückzahlungsbetrag von € 1.794,83 vor. Dabei ging sie von einem Gesamteinkommen iSd …
…2016 einen Bescheid betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010. Die Berechnung der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010 ergebe einen Rückzahlungsbetrag von € 446,830. Die Abgabe wurde wie folgt ermittelt: 1. Ermittlung der Abgabe B A Einkommen (…
…dem Betreff „Rückzahlung des Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld.“ Da es sich beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld wirtschaftlich um ein Darlehen handle, das bei Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen zurückzuzahlen sei, und um die Höhe des Rückzahlungsbetrages richtig festzustellen, werde der Bf ersucht, die beiliegende vorausgefüllte Erklärung genau zu prüfen…
…Bescheid über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010. Die Berechnung der Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2010 ergebe einen Rückzahlungsbetrag von € 1.781,10. Die Abgabe wurde wie folgt ermittelt: 1. Ermittlung der Abgabe B A Einkommen (…
…Gemäß § 239 Abs. 2 BAO kann die Abgabenbehörde den Rückzahlungsbetrag auf jenen Teil des Guthabens beschränken, der die der Höhe nach festgesetzten Abgabenschuldigkeiten übersteigt, die der Abgabepflichtige nicht später als drei Monate nach der Stellung des Rückzahlungsantrages zu entrichten haben wird. Gemäß § 284 Abs. 1…