IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Jänner 2014 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. Dezember 2013 über die Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2007 zu…
… vgl. auch EuGH 21.2.2018, C-628/16, Kreuzmayr, Rn. 14), ist ein Rückzahlungsanspruch somit ausgeschlossen (vgl. auch deutscher BFH 30.6.2015, VII R 30/14, Rn. 25, mwN). Dies gilt auch für Fälle der Rückvergütung infolge Berichtigung der Umsatzsteuer. Aus den oben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KST Steuerberatung GmbH, Fasangasse 48/12a, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom…
Beschluss aufschiebende Wirkung Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Revisionssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über den Antrag des Finanzamtes für Großbetriebe, der zur Zahl RR/7100124/2021 protokollierten außerordentlichen Revision gegen das Erkenntnis des BFG vom 24.08.2021, RV/7101805…
>> Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, bekannt zu geben, ob für das weitere Beschwerdeverfahren eine Zustellvollmacht für CD besteht oder zukünftige Zustellungen von Schriftstücken des Bundesfinanzgerichts direkt dem Beschwerdeführer zugestellt werden sollen. Falls keine Bekanntgabe erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Vollmacht des Notars CD auch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2014, betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 08.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.04.2015, betreffend Rückzahlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache P.J, vertreten durch I GesmbH, D.Str. 85/1, J, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 15. November 2012, betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines bestehenden Abgabenguthabens zu…
…Anm.: gemeint verm. BAO) pfändbar, weil der Rückzahlungsanspruch ein Vermögenswert des Abgabepflichtigen ist. Die bescheiderlassende Behörde hat darüber hinaus verkannt, dass ein beim Finanzamt einlangender gerichtlicher Pfändungsbeschluss unverzüglich der Finanzkasse zuzuleiten ist und dieses für die Anmerkung des Beschlusses auf dem Abgabenkonto und die Abgabe…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 15.3.2016, ergänzt am 29.3.2016, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Waldviertel, nunmehr Finanzamt Österreich, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, die beisitzende Richterin ***bRi*** sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mst.in ***L1*** und ***L2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7…
…des Fortbestands der Zahlungsverbindlichkeit im Irrtum befindet, ändert nichts am Zweck der Zahlung, sondern berührt lediglich das Zahlungsmotiv. Erst wenn der Leistungsempfänger seinen Rückzahlungsanspruch geltend macht, liegt eine Minderung der Bemessungsgrundlage iSd § 16 UStG vor. Lediglich Fehlüberweisungen eines Kunden sind mangels unmittelbaren Zusammenhangs mit einer…
…Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige Abgabenschuld erfolgt, besteht somit keine Aussicht auf einen Rückzahlungsanspruch, und wurde das Vorliegen eines anderweitigen Vermögens und damit Abwicklungsbedarfes nicht behauptet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die…
…Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige Abgabenschuld erfolgt, besteht somit keine Aussicht auf einen Rückzahlungsanspruch, und wurde das Vorliegen eines anderweitigen Vermögens und damit Abwicklungsbedarfes nicht behauptet, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin als Vertreterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, über die Beschwerde vom 12.5.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Graz-Umgebung vom14.4.2011, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 14.2.2018 gegen den Bescheid des "Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf" (richtig: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf), nunmehr Finanzamt…
…müssen. Da dieser die Ansprüche aus Haftrücklässen an die Bf. veräußert habe, stünden dieser die Rückzahlungsansprüche zu. Veräußert seien die restlichen Werklohnzahlungen worden. Der an das Finanzamt übermittelte Betrag sei lediglich eine Sicherstellung für den Fall, dass die Abgabenschuldnerin Abgaben nicht bezahle. Da die Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb gegen den Bescheid des Finanzamtes FA zu Steuernummer 123/4567 vom 2. März 2010, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2019, eingelangt am 17. Oktober 2019, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. September 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** über…
…insoweit als fortdauernd anzusehen wäre". Da im Beschwerdefall keine Zahlungen auf die strittige Abgabenschuld erfolgt seien, somit keine Aussicht auf einen Rückzahlungsanspruch bestehe und das Vorliegen eines anderweitigen Vermögens "und damit Abwicklungsbedarfes" nicht behauptet werde, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Rechtspersönlichkeit des aufgelösten…