…ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen sehr weitgehend ist, zumal sie ausschließlich auf objektiven Sachverhalten beruht und auf subjektive Momente, wie Verschulden und Gutgläubigkeit, keine Rücksicht nimmt. Der Bescheid über die Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe (Kinderabsetzbetrag), Zeitraum…
…darauf - wie in der Berufung angeführt - ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückzahlung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist nur, ob der Empfänger der Beträge diese zu Unrecht erhalten hat (vgl…
…Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26 FLAG stellt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.10.2000…
…l. Mit Bescheid vom 28.10.2014 hat das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (im folgenden Erstbehörde) die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von im Zeitraum Mai 2014 bis September 2014 für ihre Tochter L., VNR 000, angeblich zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag verpflichtet. Begründet…
…1. Mit Bescheid vom 28.10.2014 hat das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln (im folgenden Erstbehörde) die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung von im Zeitraum Mai 2014 bis September 2014 für ihre Tochter L., VNR Zahl2, angeblich zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag verpflichtet. Begründet…
…Finanzamtes X vom 17. Dezember 2013 betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind F betreffend den Zeitraum März 2013 bis November 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der Anspruch der Bf. auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge…
…einschließlich der Kinderabsetzbeträge aufgerechnet, zwischenzeitlich wurde die Rückforderung zur Gänze durch Aufrechnung getilgt. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblich. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge gemäß § 26 FLAG stellt…
…15/0150). Ein Nachlass von Abgabenschuldigkeiten kommt dann nicht in Frage, wenn die finanzielle Situation des Abgabenschuldners so schlecht ist, dass die Gewährung des Nachlasses keinen Sanierungseffekt hätte (VwGH 21.9.2005, 2003/16/0112). Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß …
…Nach § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) ergibt sich eine objektive Erstattungspflicht von zu Unrecht bezogenen Beträgen. Die zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe für das Kind [NameTochter] ist daher ab September 2014 zurückzuerstatten." In der durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter eingebrachten Beschwerde gegen diesen Bescheid führte der Beihilfenbezieher aus…
…bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Geldbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge…
…können auf fällige oder fällig werdende Familienbeihilfen angerechnet werden. (3) Für die Rückzahlung eines zu Unrecht bezogenen Betrages an Familienbeihilfe haftet auch derjenige Elternteil des Kindes, der mit dem Rückzahlungspflichtigen in der Zeit, in der die Familienbeihilfe für das Kind zu Unrecht bezogen worden ist…
…zu Unrecht bezogen hat. Nach § 26 Abs. 3 FLAG 1967 haftet zudem unter folgenden Voraussetzungen der andere Elternteil für die Rückzahlung: - der in Anspruch genommene (andere) Elternteil hat in der Zeit des unrechtmäßigen FB- Bezuges mit dem Rückzahlungspflichtigen im gemeinsamen Haushalt gelebt und - wird von…
…SV-Nr, vom Bf zu Unrecht bezogene Beträge 1. an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Jänner 2010 bis Dezember 2012 und 2. an Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2013 bis Dezember 2014 im Betrag von insgesamt € 19.345,56 zurückgefordert. Unter Darlegung der…
…für die beiden Kinder bezogene Beträge an Familienbeihilfe für den Zeitraum Juni 2022 bis Juli 2023 in Höhe von insgesamt € 2.991,96 zurück. Die Rückzahlung erfolge - laut Rückforderungsbescheid - bis auf Widerruf durch Anrechnung des zu Unrecht bezogenen Betrages auf die fälligen oder fällig…
…bis November 2012 bezogen. Das Familienlastenausgleichsgesetz normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen, der FB zu Unrecht bezogen hat, ohne Rücksicht darauf, ob die bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutet. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig…
…also Kurse im Umfang von rund 30 Wochenstunden besuchen hätte können, eine Vorbereitungszeit von vier Monaten pro Prüfung ausreichend gewesen wäre. Aus dem oben wiedergegebenen Wortlaut des § 26 Abs 1 FLAG ergibt sich, dass die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Familienbeihilfen sehr weitgehend…
…Juli 2021 Zeugnis der Externistenprüfungskommission vom 7. 9.2021 Mitteilung über die Anrechnung von zu Unrecht bezogenen Beträgen vom 13. Juli 2021 Abweisungsbescheid betreffend den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe vom 28.9.2021 - Bescheid vom 3.11.2021 Besuchsbestätigung der Maturaschule ***12*** vom 8…
…bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Geldbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge…
…ihnen obliegende Anzeigen vorsätzlich oder grob fahrlässig unterlassen oder falsche Angaben gemacht haben) zu verpflichten ist. Dem Rechtsschutzinteresse des anderen Elternteils (der die Leistung nicht bezogen hat), nicht zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogenen Zuschüssen herangezogen zu werden, ist im Abgabeverfahren dadurch Rechnung zu tragen…
…bezogenen Beträge gutgläubig empfangen wurden oder ob die Rückzahlung eine Härte bedeutete. Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Geldbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig. Entscheidend ist somit lediglich, ob der Empfänger die Beträge zu Unrecht erhalten hat. Ob und gegebenenfalls wie der Bezieher die erhaltenen Beträge…