…zu rechnen ist. Ist eine Verbindlichkeit aufgelöst worden und treten die Besserungskriterien in einem späteren Jahr ein, so ist jedenfalls eine betriebsausgabenwirksame Verbindlichkeit einzubuchen. Die Rückzahlungen bzw. die Passivierung als Rückstellung oder Verbindlichkeit des Besserungskapitals stellen eine Betriebsausgabe dar (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 200, 360…
…Rückzahlung des Besserungskapitals ("Altzuschüsse") nicht aus den ursprünglichen Hingabevereinbarungen, sondern erst im Jahr 2015 mehr oder weniger willkürlich festgelegt wurden. Insbesondere erwirtschaftete die Bf. seit dem Jahr 2000 durchgängig positive Betriebsergebnisse und die 1% der Betriebsleistung wurden 2004, 2010, 2011, 2012 erreicht. Die Festlegung des…
…Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger gegen die Bf vollständig erfüllt sind; -lit b: sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung der Genussscheinrendite und der Vorgetragenen Genussscheinrendite vorrangig gegenüber den Ansprüchen der Aktionäre (aus Grundkapital und Dividendenansprüchen). Abs. 3: Die Genussscheininhaber erklären iSd …
…Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger gegen die Bf vollständig erfüllt sind; -lit b: sind die Ansprüche auf Rückzahlung des Genussscheinkapitals und auf Auszahlung der Genussscheinrendite und der Vorgetragenen Genussscheinrendite vorrangig gegenüber den Ansprüchen der Aktionäre (aus Grundkapital und Dividendenansprüchen). Abs. 3: Die Genussscheininhaber erklären iSd …
…5 sind die Genussscheine auf Unternehmensdauer der Gesellschaft begeben, wobei von Gesellschaft und Genussscheininhaber ein Kündigungsverzicht bis 31.12.2022 vereinbart wurde. Am Tag der Auflösung des Genussrechtsverhältnisses entsteht der Anspruch der Genussrechtsinhaberin auf Rückzahlung des einbezahlten Genussrechtsnominales (§ 6). Nach § 7 gewähren die Genussscheine Verzinsungsansprüche…
…vgl. Fraberger, Besteuerung der Hingabe von Besserungskapital beim Schuldner, ÖStZ 2004/505, 232). Entscheidende Bedeutung für die Frage des erfolgswirksamen Ausbuchens der erlassenen Verbindlichkeit wird dem Umstand beigemessen, ob es durch die Besserungsabrede zu einer Belastung des gegenwärtigen Vermögens kommt. Ist dies der Fall, so…
…der Bf auf Grundlage des DBA-Kanada diese KESt bis zu dem laut DBA zulässigen Höchstausmaß von 15% erstattet worden war, reichte sie mit Schreiben vom 7.5.2012 für die Jahre 2007 bis 2011 Anträge ein, mit denen sie die Rückzahlung der restlichen KESt…
…B: bezeichnet jenen Betrag, welcher seitens des Käufers nach alleinigem und uneingeschränktem Dafürhalten nach folgender Formel berechnet wurde: (EUR 4.545.459,23 - (minus) etwaiger Rückzahlungen laut der Vereinbarung über die Dividendenauszahlung der HAAG) - (minus) Kosten + (plus) (seit dem 10. Juli 2008 plus einen Werktag…
…wurde. 2. Rückzahlung und Tilgung: Das Darlehen wurde in der Vereinbarung endfällig rückzahlbar bis 31.12.2017 gestaltet. Die Vereinbarung eines endfälligen Darlehens ist keineswegs marktunüblich, sondern war im Zeitpunkt der Begründung des Verrechnungskontos - insbesondere auch bei Kreditvergaben durch Banken - absolut üblich. Mehrere hunderttausend ÖsterreicherInnen…
…begleichen. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem jeweiligen am Stichtag aktuellen Euribor. 2. Die Laufzeit des Kredites ist mit 16 Jahren festgesetzt. Die Rückzahlung des Kredites hat nach dem 1.4.2012 in vierteljährlichen Tranchen jeweils zum 1.1., 1.4., 1…
…in der Familie" genannt, die zum Erhalt eines Darlehens an Dr. T**** R*** führen sollen, "das zu einer substanziellen Rückzahlung seines Verrechnungskontos verwendet wird". Ergänzende Erhebungen des Finanzamtes ergaben, dass Dr. T**** R*** in Österreich über kein privates Grundvermögen verfügt. Seine Einkünfte Iaut Einkommensteuererklärung bestanden…
…B: bezeichnet jenen Betrag, welcher seitens des Käufers nach alleinigem und uneingeschränktem Dafürhalten nach folgender Formel berechnet wurde: (EUR 4.545.459,23 - (minus) etwaiger Rückzahlungen laut der Vereinbarung über die Dividendenauszahlung der HAAG) - (minus) Kosten + (plus) (seit dem 10. Juli 2008 plus einen Werktag…
…an österreichischen börsennotierten Aktiengesellschaften sowie die dafür erhaltenen Dividendenausschüttungen und das Vorliegen einer Steuerbefreiung auf Grund der Vollauschüttung des Fondsertrages 2013 und 2014 an die Anteilinhaber der Bf. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Rückzahlung der im Jahr 2013 entrichteten KESt gemäß …
…der damit einhergehenden Erstellung eines neuen Treuhandauftrages zu einer Fälligstellung und einem Zufluss iSd § 19 EStG im Jahr 2008 gekommen ist. Bereits in der Stellungnahme des Finanzamtes vom 26.08.2020 wurde darauf hingewiesen, dass der Zufluss der gesamten Zinsen im Jahr 2008 stattgefunden hat…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Strittig ist die Rechtsfrage, ob die beschwerdeführende Investmentfondsgesellschaft zu einer Antragstellung auf KESt-Rückzahlung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a KStG 1988 idF BGBl 52/2009 berechtigt ist, weil durch die Bestimmungen des § 40 und 42 Investmentfondsgesetzes 1993 (bzw § 186 und…
…zunächst nicht getroffen, sodass sich aufgrund des angefochtenen Bescheides keine Abgabengutschrift ergeben hatte. Der Bf. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 Beschwerde, in der er ausführte, dass ihm eine Rückzahlung der von ihm entrichteten Kapitalertragsteuer in Höhe von 2.344,35 € zustünde. Dieser Betrag setze…
…GmbH*** die ***X1-Tochter-GmbH*** um den Kaufpreis von 520.258,79 € an die (im Jahr 2005 von ***M*** errichtete) ***M-GmbH*** (99,8%) und ***M*** (0,2%). Mit einem weiteren Vertrag vom 27.10.2008 (OZ 37) vereinbarte eine andere Gesellschaft des Beschwerdeführers…
…dass immer ausreichend frei verfügbarer Cashflow vorhanden gewesen sei. Dies spreche für die belangte Behörde dafür, dass die Rückzahlung des Darlehens nicht unsicher gewesen sei. Für das Bundesfinanzgericht kann es schlussendlich dahingestellt bleiben, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bereits bei Darlehensvergabe verfügbarer Cashflow vorhanden…
…216), die im Vorfeld der Senatsverhandlung mit E-Mail vom 21.10.2015 der Vertretung des Bf übermittelt worden ist. B.I.1.) Hintergrund (allgemein): Der für die konkreten Beschwerdeverfahren maßgebliche Sachverhalt ist im Zusammenhang mit den nachfolgend (vereinfachend und zusammenfassend) dargestellten Vorkommnissen zu sehen…
…Dr. Nikolaus WTH GmbH , St Veitg 8, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 16. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 19. Februar 2018, betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2009, 2010 und 2011, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu…