>> Der Beschwerdeführer wird aufgefordert, bekannt zu geben, ob für das weitere Beschwerdeverfahren eine Zustellvollmacht für CD besteht oder zukünftige Zustellungen von Schriftstücken des Bundesfinanzgerichts direkt dem Beschwerdeführer zugestellt werden sollen. Falls keine Bekanntgabe erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die Vollmacht des Notars CD auch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 15.3.2016, ergänzt am 29.3.2016, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamtes Waldviertel, nunmehr Finanzamt Österreich, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 14.2.2018 gegen den Bescheid des "Finanzamt 12/13/14 Purkersdorf" (richtig: Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf), nunmehr Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. P in der Beschwerdesache P.J, vertreten durch I GesmbH, D.Str. 85/1, J, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 15. November 2012, betreffend Abweisung eines Antrages auf Rückzahlung eines bestehenden Abgabenguthabens zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 15. Oktober 2019, eingelangt am 17. Oktober 2019, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 25. September 2019 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2014, betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache der Bf., Gde X, F-Straße-xx, vertreten durch die XYZ Steuerberatungspartnerschaft, Gd Y, B-Straße-yy, gegen den Bescheid des Finanzamtes Z, Ge Z, S-Straße-zz, vom 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9. Oktober 2013 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…***6*** Euro keinen abzugsfähigen Zinsaufwand dar, weil das rechtliche Schicksal des Disagios sich bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens von jenem der Zinszahlungen unterscheide (keine Rückzahlbarkeit des Disagios). 3. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Prüferin und erließ nach Wiederaufnahme der Verfahren am 15.3.2012…
…***6*** Euro keinen abzugsfähigen Zinsaufwand dar, weil das rechtliche Schicksal des Disagios sich bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens von jenem der Zinszahlungen unterscheide (keine Rückzahlbarkeit des Disagios). 3. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Prüferin und erließ nach Wiederaufnahme der Verfahren am 15.3.2012…
…***6*** Euro keinen abzugsfähigen Zinsaufwand dar, weil das rechtliche Schicksal des Disagios sich bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens von jenem der Zinszahlungen unterscheide (keine Rückzahlbarkeit des Disagios). 3. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Prüferin und erließ nach Wiederaufnahme der Verfahren am 15.3.2012…
…***6*** Euro keinen abzugsfähigen Zinsaufwand dar, weil das rechtliche Schicksal des Disagios sich bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens von jenem der Zinszahlungen unterscheide (keine Rückzahlbarkeit des Disagios). 3. Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Prüferin und erließ nach Wiederaufnahme der Verfahren am 15.3.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 08.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 09.04.2015, betreffend Rückzahlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache Mag. Bf Andreas, Straße, Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 27.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 (St.Nr. 123) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde des Rechtsanwaltes M als Masseverwalter im Insolvenzverfahren der X.AG, Adresse, vertreten durch die V.GmbH, vom 01.07.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 15.05.2024, Steuernummer s…
…Dr. T**** R*** sei an der Fortführung der N**** GmbH interessiert gewesen und sei nach Vorlage eines Businessplans von der Realisierbarkeit der Projekte der N**** GmbH und daher auch von der Rückzahlbarkeit des an diese gewährten Darlehens überzeugt gewesen. Es sei daher unzutreffend zu behaupten…
…klar formuliert und Darlehenshöhe, Zinsen und Rückzahlungsmodalitäten eindeutig vereinbart worden seien, einem Fremdvergleich standhalten würden und somit die Rückzahlbarkeit der von den Gesellschaftern empfangenen Geldbeträge erwiesen sei. Zudem werde darauf hingewiesen, dass auch mündliche Darlehensvereinbarungen nach österreichischer Rechtsprechung zulässig und nicht unüblich seien, vor allem…
…es einem Gesellschafterverechnungskonto gleich. Somit kam es auch nicht zu einer Vermögensverschiebung zu Gunsten des Gesellschafters, wenn davor Auszahlungen erfolgten. Für darüberhinausgehende Ausleihungen wurden rechtzeitig die Regeln über Verzinsung und Rückzahlbarkeit im Gesellschafterbeschluss vom 29. August 2012 aufgestellt. Es wird daher gebeten, die angefochtenen Bescheide…
…Angehörigen anzulegen sind. Solche Abmachungen müssen von vornherein ausreichend klar sein und einem Fremdvergleich standhalten, widrigenfalls die Rückzahlbarkeit der von den Gesellschaftern von der Gesellschaft empfangenen Geldbeträge oder Sachwerte nicht als erwiesen angenommen werden kann, sodass von einer verdeckten Ausschüttung ausgegangen werden muss. Der Gerichtshof…
…von 520.565) als vG zu beurteilen sei (!). Eine rechtlich nicht haltbare Einschätzung. • Des Weiteren ist zur Rückzahlbarkeit auch anzuführen, dass aufgrund interner Vereinbarungen auch die 30% Anteile des Schwiegersohnes im Verkaufsfall zur Verfügung stehen werden. Dies sind also realistisch weitere € 60.000,00.…