…der Finanzverwaltung in Peru zu beantragen, dass die streitgegenständliche Abzugssteuer tatsächlich an die Abgabenbehörde in Peru bezahlt wurde und es diesbezüglich keine Rückerstattungsmöglichkeit und auch keine mögliche Veranlagung der Bf.1 mit Anrechnung (Rückerstattung) gibt. Hingewiesen wird auch darauf, dass die von der steuerlichen Vertretung…
…zu leisten hat. Die Beiträge sind vom Grundstückseigentümer zu entrichten. Abs. 4 des § 30 BSVG sieht hierzu eine Rückerstattungsmöglichkeit vor. Hinsichtlich der eingewendeten Verfassungswidrigkeit ist zu sagen, dass eine unrichtige (verfassungswidrige) Anwendung eines einfachen Gesetzes nicht erblickt werden kann, zumal § 30 Abs. 3 BSVG eindeutig…
…der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG (stellvertretend für die sinngemäßen Bestimmungen im BierStG und TabStG) sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im Ursprungsland und nicht der Beweis einer Steuerbefreiung gemäß § 7 Abs 4 VStBefrV. Für Steuerbefreiungen sei jeweils der…
…der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG (stellvertretend für die sinngemäßen Bestimmungen im BierStG und TabStG) sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im Ursprungsland und nicht der Beweis einer Steuerbefreiung gemäß § 7 Abs 4 VStBefrV. Für Steuerbefreiungen sei jeweils der…
…weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im Ursprungsland und nicht der Beweis einer Steuerbefreiung gemäß § 7 Abs 4 VStBefrV. Für Steuerbefreiungen sei jeweils der verwirklichte Sachverhalt maßgeblich und nicht die Einhaltung eines…
…weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im Ursprungsland und nicht der Beweis einer Steuerbefreiung gemäß § 7 Abs 4 VStBefrV. Für Steuerbefreiungen sei jeweils der verwirklichte Sachverhalt maßgeblich und nicht die Einhaltung eines…
…der 25%igen KESt auf finale 15%ige Quellensteuer) beantragt worden sei. Im Übrigen sehe Art 23 DBA-Liechtenstein die Anrechnung der im Quellenstaat erhobenen KESt vor, sodass eine Rückerstattungsmöglichkeit nach § 21 Abs. 1 Z 1a KStG überhaupt nicht anwendbar wäre und somit keinen durch…
…weshalb der Beweis hierüber eindeutig erbracht sei. Der Zweck von § 49 AlkStG sei eine Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlter Verbrauchsteuer im Ursprungsland und nicht der Beweis einer Steuerbefreiung gemäß § 7 Abs 4 VStBefrV. Für Steuerbefreiungen sei jeweils der verwirklichte Sachverhalt maßgeblich und nicht die Einhaltung eines…
…auch keinen KESt-Abzug für Einkünfte aus Dividenden auf Ebene des Verkäufers rechtfertigen würden), stehe auch dem Verkäufer nach Verkauf keine Rückerstattungsmöglichkeit mehr zu. An dieser Stelle werde auch darauf hingewiesen, dass es am wirtschaftlichen Eigentum des Käufers und an dessen Anspruch auf Rückerstattung von…
…auch die Argumentation der Bf. widerlegt, die meint, die Verwendung von verbrauchsteuerrechtlichen Begleitdokumenten bezwecke (nur) die Schaffung einer Rückerstattungsmöglichkeit von bereits bezahlten Verbrauchsteuern im „Ursprungsland“. Der einmal entstandene Abgabenanspruch erlischt vor allem durch einen gesetzlichen Tilgungstatbestand wie z.B. durch die Entrichtung gem. § 211 BAO …
…wenn der Bf. von der Steuerpflicht der Erträgnisse in Österreich gewusst hätte, ihm auch die Rückerstattungsmöglichkeit der CH-Verrechnungssteuer bekannt gewesen wäre. Wie bereits in der Beschwerde angeführt, meine der Bf. als steuerlich nicht versierte Person wegen des Abzuges der (relativ hohen) Verrechnungssteuer in der…
…2009 wurde aufgrund der europarechtlichen Vorgaben eine Möglichkeit der Rückerstattung von österreichischer Kapitalertragsteuern geschaffen. Die Quellensteuerentlastung nach § 21 Abs 1 Z 1a KStG knüpft dabei nicht an bereits bestehende Rückerstattungsmöglichkeiten an (z.B. § 94 EStG und der dazu ergangenen Verordnung) sondern stellt ein eigenständiges Rückerstattungsverfahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache der Bf., Gde X, F-Straße-xx, vertreten durch die XYZ Steuerberatungspartnerschaft, Gd Y, B-Straße-yy, gegen den Bescheid des Finanzamtes Z, Ge Z, S-Straße-zz, vom 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Senatsmitglieder in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.9.2014 betreffend Abweisung eines Antrags auf Rückerstattung der Einmalzahlung nach Art. 7 des Steuerabkommens mit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HSP STEUER Schneider, Talstraße 106, 41516 Grevenbroich, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Oktober 2019 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. R und die weiteren Senatsmitglieder Dr. F, Prok. D und Mag. H in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, B-Weg-xx, vertreten durch die XYZ Rechtsanwälte OG, Gde X, S-Straße-xx, gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch WT Steuerberatung GmbH, Franz Kreutzberger-Straße 6, 5310 Mondsee, vom 28. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberater SB, über die Beschwerde vom 04.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 03.03.2016, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 12/2015) zu…