…Ergänzungspunkte: Lt. Ihrem Rückerstattungsantrag (samt Beilagen) wurde Ihnen seitens der Z am 456 eine Rechnung für Gebühren sowohl nach der Y Gebührenverordnung als auch für Gebühren nach dem Gebührengesetz (Anm.: restlich fehlt). 1) Es wird um Übersendung einer Kopie der Rechung Nr.xy d. Y…
…Ro 2023/13/0012) mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung eine sachlogische Reihenfolge vorgibt: Zunächst muss über den noch offenen Rückerstattungsantrag rechtskräftig abweisend abgesprochen oder dieser Antrag rechtswirksam zurückgenommen worden sein. Erst danach kann - wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein sollten - eine Rückforderung einer in…
…Ro 2023/13/0012) mehrfach darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung eine sachlogische Reihenfolge vorgibt: Zunächst muss über den noch offenen Rückerstattungsantrag rechtskräftig abweisend abgesprochen oder dieser Antrag rechtswirksam zurückgenommen worden sein. Erst danach kann - wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sein sollten - eine Rückforderung einer in…
…Evidenznummer ***3***) sowie von Dividenden der ***8*** AG in der Höhe von 1,120.000,00 Euro (Evidenznummer ***4***) gemäß dem DBA Österreich - Vereinigte Arabischer Emirate (in der Folge DBA VAE) beantragt. Die belangte Behörde hat die Rückerstattungsanträge in Bearbeitung genommen und einer Überprüfung unterzogen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des X, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 20. Dezember 2011, Steuernummer, betreffend den Rückerstattungsantrag vom 7. Juni 2011 gemäß § 14 TP 2 Abs. 1 Z 1, TP 5 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH, Währingerstraße 2-4, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 18. Mai 2016 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache, ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch ***Steuerberater***, ***Adresse***, über die Beschwerde vom 14. Mai 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. März 2020 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HSP STEUER Schneider, Talstraße 106, 41516 Grevenbroich, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Oktober 2019 betreffend…
…Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Anbringen vom 29.05.2018 wurde gegen die oben angeführten Abgabenbescheide form- und fristgerecht Bescheidbeschwerde erhoben über die das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.01.2024 abweisend über den Rückerstattungsantrag betreffend KESt 2011 entschieden hat…
…den Ausführungen, dass die Bf. keinen Anspruch auf vollständige Erstattung der KESt hatte und daher der von ihr im eigenen Namen eingebrachte Rückerstattungsantrag zu Recht wegen fehlender Antragslegitimation als unzulässig zurückgewiesen wurde (glA EAS 3141 bzgl. Luxemburgischen Fonds Commun de Placement). 3.2. Zu Spruchpunkt…
…Erstattung der gesamten in Österreich angefallenen Vorsteuerbeträge beantragt. Mit Bescheid vom 4.10.2022 wurde dem von der Bf. eingebrachten Rückerstattungsantrag 1-12/2021 nur teilweise entsprochen, die auf den Bezug von Kraftstoffen entfallenden Vorsteuern wurden nicht gewährt mit der Begründung: "Von der Erstattung ausgeschlossen…
…August 2020, Erf.Nr. 10-510.322/2020, betreffend Rückerstattungsantrag der Zulassungsgebühren von drei Traktoren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Mit Eingabe vom 19. Februar 2014 beantragte der Bf (Beschwerdeführer) die Rückerstattung des pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von € 1.267,38 zum Steuerabkommen Schweiz-Österreich. 2.) Mit Bescheid vom 5. November 2018 wurde der Rückerstattungsantrag abgewiesen. Begründend wurde ua ausgeführt, der Bf haben in…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf 1. Rückerstattungsantrag vom 6.7.2016 Am 6. Juli 2016 brachte der Bf. beim FA GVG mittels E-Mail einen mit 5. Juli 2016 datierten Antrag auf Rückerstattung eines am 25.04.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 20.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07.10.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2014 zu Recht…
…der Originalunterschrift. Die Beschwerde mit der Originalunterschrift des Einreichers wurde nicht übermittelt. Mit Bescheid vom 2. Februar 2026 erklärte die belangte Behörde die Beschwerde vom 28. Juli 2025 gegen den Bescheid über die Zurücknahme des Rückerstattungsantrags vom 2. Juli 2025 gemäß § 85 Abs. 2 BAO…
…26. Mai 2025 entsprochen und die Frist bis 31. Juli 2025 verlängert. Die Beantwortung des Mängelbehebungsauftrags erfolgte am 16. Juli 2025 postalisch. Mit Bescheid vom 28. Juli 2025 erklärte die belangte Behörde den Rückerstattungsantrag vom 16. Dezember 2022 gemäß § 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen…
…eines Versendenachweises betreffend die mit 23. Juni 2025 datierte Beantwortung des Mängelbehebungsauftrags, welche beim Finanzamt für Großbetriebe am 4. Juli 2025 einlangte. Mangels Vorlage eines Versendenachweises erklärte die belangte Behörde den Rückerstattungsantrag vom 13. November 2023 mit Bescheid vom 14. Oktober 2025 gemäß § 85 Abs…
…fehlten, wurde der Bf. mit Bescheid (Mängelbehebungsauftrag) des Finanzamtes für Großbetriebe vom 4. März 2025 aufgetragen, die Mängel ihres Rückerstattungsantrags vom 27. Oktober 2023 bis zum 5. Mai 2025 beim Finanzamt für Großbetriebe zu beheben, andernfalls die Beschwerde als zurückgenommen gelte. Erstmals am 1. Mai…