…Rückerstattungsanspruch gem. § 14 Abs 2 Z 1 COFAG-NoAG für einen teilweise zu Unrecht erhaltenen Fixkostenzuschuss I iHv 155.228,52 Euro geltend gemacht. Der hier angefochtene Teil der Rückerstattung betrifft die krisenbedingt angeschafften Anlagegüter und Pachtaufwendungen während des Betretungsverbotes. Die Berechnungsbasis betr. Anlagegüter wurde…
…am 1. August 2024; 2. für alle späteren Auszahlungen mit dem auf die Auszahlung folgenden Tag. (2) Die Rückerstattung ist vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen, wenn der Rückerstattungsanspruch die in den einschlägigen Verordnungen (§ 2 Abs. 9) enthaltenen Betragsgrenzen für die Rückforderung übersteigt. (3) Der…
Die Richtlinien über eine weitere Verlängerung des Ausfallsbonus für Unternehmen mit hohem Umsatzausfall (Anhang 1 zur VO Ausfallsbonus III) nehmen Bezug auf die Entscheidung der Kommission SA.56840 (2020/N) vom 8. April 2020, ergänzt durch die Entscheidungen SA.58640 (2020/N) vom 18. September…
…erfolgt sind, am 1. August 2024. Gemäß Abs.2 leg. cit. ist die Rückerstattung vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen, wenn der Rückerstattungsanspruch die in den einschlägigen Verordnungen (§ 2 Abs.9) enthaltenen Betragsgrenzen für die Rückforderung übersteigt. Zu den Spruchpunkten 1. und 2.: Gemäß § 1…
…logische Folge der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe deren Aufhebung durch Rückforderung ist, um die frühere Lage wiederherzustellen. Das Hauptziel der Rückerstattung einer rechtswidrig gezahlten staatlichen Beihilfe besteht nämlich darin, die Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen, die durch den mit einer solchen Beihilfe verbundenen Wettbewerbsvorteil verursacht wurde…
…am 1. August 2024; 2. für alle späteren Auszahlungen mit dem auf die Auszahlung folgenden Tag. (2) Die Rückerstattung ist vom zuständigen Finanzamt mit Bescheid festzusetzen, wenn der Rückerstattungsanspruch die in den einschlägigen Verordnungen (§ 2 Abs. 9) enthaltenen Betragsgrenzen für die Rückforderung übersteigt. (3) Der…
Wie oben bereits dargelegt wurde, muss die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe nach ständiger Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich zu deren Rückforderung durch die nationalen Behörden führen, um die frühere Lage wiederherzustellen (vgl auch EuGH 9.10.2025, C-416/24 und C-417/24, On…
…Die Feststellung zur Beendigung des Dienstverhältnisses gründet sich auf die glaubwürdigen Angaben der Beschwerdeführerin. Unstrittig ist auch, dass kein Antrag nach der VO Spätantragsrichtlinien gestellt wurde. Rechtslage § 13 COFAG-NoAG lautet: Rückerstattung Öffentlich-rechtlicher Anspruch § 13. Soweit ein Vertragspartner zu Unrecht finanzielle Leistungen erhalten hat…
…Die Feststellung zur Beendigung des Dienstverhältnisses gründet sich auf die glaubwürdigen Angaben der Beschwerdeführerin. Unstrittig ist auch, dass kein Antrag nach der VO Spätantragsrichtlinien gestellt wurde. Rechtslage § 13 COFAG-NoAG lautet: Rückerstattung Öffentlich-rechtlicher Anspruch § 13. Soweit ein Vertragspartner zu Unrecht finanzielle Leistungen erhalten hat…
…über die Beschwerde vom 21. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Mai 2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG hinsichtlich Ausfallsbonus III für 03/2022 zu Recht: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II) Eine…
…| A3 | 30.057,44 | 2011 | A4 | 117.263,09 | 2012 | A5 | 323.525,09 Mit den Bescheiden vom 3.11.2024 gab die belangte Behörde nach Durchführung einer Außenprüfung den Anträgen auf vollständige Rückerstattung der KESt gemäß …
…2025, C 602/23 und VwGH, 28.05.2025, Ro 2022/13/0014, diese Rechtsprechung betreffend KESt-Rückerstattung der Jahre 2008 bis 2012 fortgeführt. Einhellige Meinung besteht zu dieser Rechtsprechung auch in der Literatur. Unter anderem kommen in dem Facharktikel, "SWK 20-21, Seite 922ff…
…über die Beschwerde vom 19. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. April 2025 betreffend COFAG-Rückerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2025 in Anwesenheit von Mag. Bernhard Pucher und Maximilian Kettner LL.M für SBT Steuerberatungs GmbH & Co…
…über die Beschwerde vom 16. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 24. April 2025 betreffend COFAG-Rückerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2025 in Anwesenheit von Mag. Bernhard Pucher und Maximilian Kettner LL.M für SBT Steuerberatungs GmbH & Co…
…die LIKAR Rechtsanwälte GmbH, Pestalozzistraße 1, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. April 2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs. 2 COFAG-NoAG, Steuernummer ***StNr***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2025 in…
…Likar Rechtsanwälte GmbH, Pestalozzistraße 1/III/13, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16. Mai 2025 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 24. April 2025 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Rückerstattung gem. § 15 Abs 2 COFAG-NoAG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2025…
…sowie die ***Rae GmbH***, Steuernummer ***BF1StNr1*** über die Beschwerde vom 16. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. April 2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 09. Dezember 2025 in Anwesenheit der Schriftführerin ***SF…
…34 € um die Ausgleichszulage zu kürzen sei, um eine doppelte steuerliche Begünstigung zu vermeiden. Eine Rückerstattung sei demfolglich nicht möglich. Durch Vorlageantrag vom 09. November 2024 begehrte der Beschwerdeführer die Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht und ergänzte, dass seiner Ansicht nach ein Mangel an Klarheit…
…wurden. In einem Schreiben der ÖGK vom 12.5.2023 wurde der Bf. über die Rückerstattung der Beiträge informiert und darauf aufmerksam gemacht, dass die rückerstatteten Sozialversicherungsbeiträge steuerpflichtig sind. Am 20.2.2024 wurde dem Finanzamt von der ÖGK ein Lohnzettel für den Bf. und…
…VP. 3). Die Grunderwerbsteuer wurde vom Vertragserrichter - ausgehend vom Kaufpreis in Höhe von € 1,251.000,00 - selbstberechnet, der Kaufvertrag wurde anschließend verbüchert. Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer Mit Schriftsatz vom 11.07.2022 wurde der Antrag gestellt, die selbstberechnete Grunderwerbsteuer zu erstatten. Zur…