…für die im Anhang I genannten Personen aufgrund einer nicht nachweisbaren Tätigkeit der Bf. in Österreich im Streitzeitraum, keine Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht im Inland besteht. Nach den Bescheidgründen besteht eine faktische Geschäftstätigkeit der Bf. nur über die Kovis d.o.o. in Slowenien. Die Bf…
…Empfangs der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags oder die Verwendung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Gleiches gilt für den gutgläubigen Verbrauch der Beträge (vgl. die bei Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG 2…
…EStG 1988 iddgF keine Einkommensteuer unter null ergibt, ist die Rückerstattung in Höhe der bereits abgeführten Lohnsteuer begrenzt. Damit ergibt sich eine Einkommensteuer in Höhe von -2.805,62 € (= Gutschrift). Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des…
…2019). 1a. Um die Aktenlage entkräften zu können, wären entsprechende Nachweise zur erfolgten (verspäteten) Zustellung vorzulegen (Bestätigung der slowenischen Steuerverwaltung etc., jedenfalls in deutscher Übersetzung). Selbst wenn der Bescheid an die BF postalisch und nicht elektronisch zugestellt wurde, muss davon ausgegangen werden, dass dies innerhalb…
…Empfangs der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags oder die Verwendung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Gleiches gilt für den gutgläubigen Verbrauch der Beträge (vgl. die bei Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG 2…
…auch gegen die Bescheide über die Verzinsung der Rückerstattung die Rechtsmittel der Beschwerde. Mit den Beschwerdevorentscheidungen vom 03.10.2025 wies das Finanzamt Österreich die Beschwerden als unbegründet ab und führte aus: Die Bf. habe in den Jahren 2018 bis 2019 Grundstücke ge- und verkauft…
…antragsgemäß veranlagt worden seien. Die ausländische Pension aus Slowenien sei nicht berücksichtigt worden. Der Progressionsvorbehalt werde aufgrund der technischen Steuerung ausschließlich auf die staatliche Rente angewendet. Die Firmenrente sei Bestandteil der Einkünfte. In dem fristgerecht erhobenen Vorlageantrag bringt der Bf vor, dass auch diese Beschwerde…
…Schriftsatz vom 31.1.2013 hat der Bf um Rückerstattung des halben Sachbezugs des Firmen PKWs für 2012 ersucht. Zur genauen Nachvollziehung sende er das Fahrtenbuch und eine Jahresauflistung für das Jahr 2012. Das Fahrtenbuch sei wie bereits in den letzten beiden Jahren nicht händisch…
…31. Dezember 2019 eine Bestätigung über abgelegte Prüfungen von Kind an der Uni in deutscher Übersetzung vorzulegen, mit dem Hinweis, dass diese Bestätigung von der slowenischen Uni ausgestellt wird. Der Bf kam dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach. Daraufhin wurde am 13. Jänner…
…4 und 5 EStG 1988, höchstens aber 400 Euro jährlich rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 haben, sind höchstens 500 Euro rückzuerstatten. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr…
…Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn oder Zypern aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019. Daher stehen dem Beschwerdeführer ein Alleinvererdienerabsetzbetrag in Höhe des in § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 idF…
…im Jahr 2019 gemäß § 1 Abs. 4 EStG 1988 als unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich behandelt zu werden. Einkommensteuerbescheid 2019 Mit Bescheid vom 20. Mai 2020 wurde die Bf zur Einkommensteuer für das Jahr 2019 veranlagt, wobei die Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift von 820,00 € ergab…
…4 und 5 EStG 1988, höchstens aber 400 Euro jährlich rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 haben, sind höchstens 500 Euro rückzuerstatten. Gemäß § 33 Abs 4 Z 4 EStG 1988 in der Fassung BGBl. Nr…
…Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn oder Zypern aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019. Daher steht dem Beschwerdeführer ein Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe des in § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 idF BGBl…
…Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn oder Zypern aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019. Daher steht dem Beschwerdeführer ein Alleinerzieherabsetzbetrag in Höhe des in § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 idF BGBl…
…Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn oder Zypern aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019. Daher steht dem Beschwerdeführer ein Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe des in § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 idF BGBl…
…Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn oder Zypern aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019. Daher steht dem Beschwerdeführer ein Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe des in § 33 Abs 4 Z 1 EStG 1988 idF BGBl…
…EuGH- Urteil, welches sich nicht auf außerhalb der EU lebende Kinder, sondern auf Kinder, die in einem weiteren EU- Land, wie bspw. Ungarn oder Slowenien, leben, bezieht. Zum Vorbringen: "Der Bescheid über die Familienbeihilfe hat den Anspruch meiner Kinder bis September 2023 bestätigt. Die Rückforderung…
…Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn oder Zypern aufhalten, erstmalig anzuwenden, wenn die Einkommensteuer veranlagt oder durch Veranlagung festgesetzt wird, bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2019. Daher steht dem Beschwerdeführer der Familienbonus Plus für das Jahr 2019 in Höhe des in § 33 Abs. 3a…
…rückzuerstatten (SV-Rückerstattung). Bei Steuerpflichtigen, die Anspruch auf ein Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG haben, sind höchstens 500 Euro rückzuerstatten. Von dem sich nach § 33 Abs 1 EStG ergebenden (Steuer)Betrag sind gemäß § 33 Abs 2 EStG Absetzbeträge in folgender Reihenfolge abzuziehen…