…23A aus, dass diese Regelung die Anwendung des Progressionsvorbehalts durch den Quellenstaat nicht ausschließt: ,Paragraph 3 of Article 23A relates only to the State of residence. The form oft he Article does not prejudice the application by the State of source of the provisions of…
…jedoch auf den Quellenstaat. Mit Erkenntnis vom 7. September 2022, Ra 2021/13/0067, hat der Verwaltungsgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall festgehalten, dass der Methodenartikel die Anwendung des Progressionsvorbehaltes durch den Quellenstaat nicht ausschließt. Für den Fall, dass für den Quellenstaat ein Progressionsvorbehalt weder…
…form of the Article does not prejudice the application by the State of source of the provisions of its domestic laws concerning the progression." Auch in der Literatur wird vertreten, dass das OECD Musterabkommen dem Quellenstaat die Anwendung eines Progressionsvorbehalts nicht verbietet (vgl Wassermeyer, Doppelbesteuerung…
…österreichischen Einkommensteuer 2018 zum Progressionsvorbehalt an. Das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Türkei (Art. 22) erwähnt den Progressionsvorbehalt nur für den jeweiligen Ansässigkeitsstaat, während der Progressionsvorbehalt für den Quellenstaat nicht erwähnt wird. Damit ist die Ausgangslage ähnlich wie beim Bf. Die auch seitens des Bf. vorgebrachte Argumentation mit …
…2020/15/0077). Pflichtbeiträge stellen Betriebsausgaben gem § 4 Abs 4 lit a EStG 1988 dar. Da diese im Quellenstaat keine Berücksichtigung finden, muss deren Berücksichtigung auf Grundlage des innerstaatlichen Rechts in Österreich gewährleistet werden. Diesen zu den Betriebsausgaben zählenden Pflichtbeiträgen darf auch durch Anwendung der…
…und beschränkter Steuerpflicht im Quellenstaat entstehen (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn Einkommensteuerkommentar § 1 Rz. 45). Die Bf., die ab November 2017 im Inland unbeschränkt und davor beschränkt steuerpflichtig war, erzielte aus ihrer Tätigkeit in der Schweiz keine in Österreich als Quellenstaat zu erfassenden nichtselbstständigen Einkünfte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Johann Wally, Hirschvogelgasse 7/15, 1200 Wien, über die Beschwerde vom 4. Februar 2021 gegen den Einkommensteuerbescheid 2014 des Finanzamtes Österreich vom 12. Jänner 2021 zu…
…1 DBA Belgien normiert Art. 18 Abs. 2 DBA Belgien kein ausschließliches Besteuerungsrecht im Ansässigkeitsstaat des Ruhegehaltsempfängers und sieht das DBA neben der steuerlichen Erfassung im Ansässigkeitsstaat auch ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (siehe Verwendung des Wortes "dürfen" in Abs. 2). In Bezug auf Sozialversicherungspensionen…
…1.2 Sachverhalt und rechtliche Würdigung Der dieser Entscheidung zugrundegelegte Sachverhalt ist unstrittig und ist rechtlich wie folgt zu beurteilen: Abweichend von Artikel 11 OECD-Musterabkommen wird in Artikel 11 DBA Ö-USA dem Quellenstaat kein Recht zur Erhebung einer Quellensteuer auf Zinsen eingeräumt (sh…
…wenig Anwendung, da ein Verweis auf Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta in der Auflistung der im Quellenstaat steuerpflichtigen Einkünfte fehlt. Im Ergebnis wird dem Wortlaut des Abkommens nach das Besteuerungsrecht Österreichs weder auf Ebene der Verteilungsnormen (Art. 15 Abs. 3 iVm Art. 15 Abs…
…Einkommen (DBA-USA), BGBl III 6/1998. Nach den Bestimmungen der anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen ist eine österreichische Privatstiftung kraft ihrer Eigenschaft als juristische Person unter den Begriff "Gesellschaft" zu subsumieren und es steht den jeweiligen Quellenstaaten die Vornahme eines Quellensteuerabzugs zu, wobei jeweils die Anwendung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch ***StB***, gegen den Bescheid des Finanzamts Bregenz (nunmehr: Finanzamt Österreich) betreffend Einkommensteuer 2016, ***Bf-StNr***, zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
Selbst die Annahme der Ansässigkeit der Bf in der russischen Föderation würde an dieser Beurteilung nichts ändern. In diesem Fall hätte der Quellenstaat Österreich das Besteuerungsrecht an den str sonstigen selbständigen Einkünften der Bf, da dieser im Inland eine feste Einrichtung zur Verfügung steht, der…
…gelegen sei, entscheidend vom Sachverhalt der gegenständlichen Beschwerdesache abweiche. Während in der vom VwGH entschiedenen Rechtssache die steuerliche Ansässigkeit in Österreich gelegen sei, sei im gegebenen Sachverhalt Österreich lediglich der Quellenstaat. Dem ist beizupflichten. Allerdings geht aus den Ausführungen dieses Erkenntnisses nicht hervor, dass der…
…Int StR28, Z 10 Tz 97). Für solche Einkünfte entscheidet - in Abweichung von der autonomen Auslegung des DBAs durch die Abkommensstaaten - primär das Recht des Quellenstaates (hier Luxemburg) darüber, ob der Ertrag abkommensrechtlich als Dividende zu werten ist. Die Frage, ob eine (Teil)Liquidation abkommensrechtlich…
…zu beachtenden DBA-Spanien und nach Art. 7 Z 1 des ab 2009 zu beachtenden DBA-Thailand wird bei technischen und kaufmännischen Beratungsleistungen wie der Umstrukturierung der EDV-Daten als gewerblich einzustufenden Einkünften ein Besteuerungsrecht Österreichs als Quellenstaat jeweils nur dann begründet, wenn G.H…
…18 Abs. 2 DBA-BRD darstelle und das Besteuerungsrecht hierfür der Bundesrepublik Deutschland als Quellenstaat zukomme, wohingegen die Pensionsbezüge in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen seien. Für das Jahr 2011 hat der Beschwerdeführer unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Renteneinkünfte in Höhe von 5.883,71…
…Nach Abs. 1 des Art. 23 liegt das Besteuerungsrecht - vorbehaltlich des Art. 23 Abs. 2 DBA - beim Quellenstaat, Österreich hat diese ausländischen Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen, darf sie jedoch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes heranziehen. Demgegenüber soll der - mit dem Protokoll vom 18. Januar 1994…
…Ra 2020/15/0077 entschieden, dass Sozialversicherungsbeiträge im Ansässigkeitsstaat zu berücksichtigen sind, wenn diese im Quellenstaat nicht berücksichtigt werden können. Eine Veranlagung und damit eine Berücksichtigung der auf die Renten aus der Schweiz entfallenden Krankenversicherungsbeiträge ist aufgrund der in der Eidg. Schweiz anzuwendenden Gesetze nicht…
…DBA-Schweiz einzuordnen seien. Art. 21 DBA-Schweiz räume Österreich als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht ein. Nach der in der OECD-MK in Z. 32.1 ff vorgesehenen Bindungswirkung des Ansässigkeitsstaates an die Qualifikation oder Zurechnung des Quellenstaates (vgl. Aigner/Kofler/Tumpel, DBA-Kommentar, 2. Auflage…