IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** Steuernummer 07-***BF1StNr1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 16.05.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 09.04…
…bilden einen Bestandteil dieses Erkenntnisspruches. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist die Abgrenzung von Vermögensverwaltung zur gewerblichen Vermietung. Die Privatzimmervermietung im Gebäude Haus C Nr. 0*, EZ 000*…
…dass der Bf. nur 10 Betten vermiete, eine Privatzimmervermietung im Rahmen der häuslichen Nebenbeschäftigung stattfinde und keine gewerbliche Betriebsanlage vorliege (Verhandlungsniederschrift betreffend Überprüfung der Betriebsanlage vom 12.3.2004). In den laut Bf. privat genutzten Räumen befanden sich zum Zeitpunkt der Besichtigung darüber hinaus noch…
…Plattformen führe zu einer Ortstaxe. Auf Frage von Frau Mag. Melchert-Strohmaier führte der Bf. aus, dass er die gegenständliche Vermietung aus gewerberechtlichen Gründen als Privatzimmervermietung sehe, obwohl die Tätigkeit eine gewerbliche sei. Der Finanzamtsvertreter Mag. Joham führte zu den vom Bf. angeführten Zusatzleistungen aus…
…als 2/3 Eigentümer als vermietende Partei und C einen Mietvertrag über diverse Objekte des Hauses Adresse, abgeschlossen. Die Vermietung erfolgte zu Geschäftszwecken, insbesondere der Privatzimmervermietung und Untervermietung (Punkt 3. des Vertrages). Das Mietverhältnis beginnt am 15. September 2014 und ist unbefristet. Die Auflösungsgründe des …
…zusammengefasst vor, dass laut Schreiben (E-Mail) der Bezirkshauptmannschaft ***21*** eine Privatzimmervermietung vorliegen würde weswegen keine Gewerbeberechtigung notwendig wäre. Auch wurde auf eine bis 2022 geltende gewerberechtliche Sonderregelung für ***22*** verwiesen. Mit Vorlagebericht vom 27.11.2024 legte das Finanzamt Österreich die Beschwerde der Bf…
…der technischen Universität Bratislava vor. Weiters übermittelte der Bf. Zahlungsbelege für seine Übernachtungen in einer Privatzimmervermietung in Österreich (Ort/Österreich) in den Jahren 2016 und 2017 vor. Diese Belege sind an seine Arbeitgeberin adressiert und vermerken auch den Namen des Bf.. Die Belege für das…
…das Rechtsmittel der Beschwerde und führte aus, dass es sich beim Betreiben des Reisemobil-Stellplatzes lediglich um einen Parkplatz und um keinen Beherbergungsbetrieb handeln würde. Es gäbe kein Gastgewerbe, keine Privatzimmervermietung, keine Parkmöglichkeiten für Wohnwagen, Mobilheime oder Zelte. Es sei lediglich ein größerer Parkplatz für…
…ein Inclusive-Preis verrechnet werde und jeweils eine Endreinigung des Objektes stattfinde, sei von Beherbergungen im Sinne des Wiener Tourismusgesetzes ausgegangen worden. Auf Grund des Ausmaßes der vermieteten Ferienwohnungen liege keine Privatzimmervermietung, sondern eine gewerbliche Tätigkeit vor. Die anwaltliche Vertretung der Beschwerdeführerin sei darauf hingewiesen…
…Am 1. August 2007 schloss Herr vater. mit seinem Sohn bf., dem Beschwerdeführer dieses Verfahrens (Bf.), einen schriftlichen Mietvertrag betreffend die Privatzimmervermietung in K. Als Beginn der Vermietung wurde der 1. 1. 2008 vereinbart und als monatliche Miete ein Betrag von € 300,- festgelegt. Die…
…dem letzten Antrag vom 15.11.2011 zu entnehmen. Das wären 93,8 m2 nutzbare Fläche als eigengenutzt, 77,1 m2 Buschenschank und 62 m2 Privatzimmervermietung. Laut seinem ersten Antrag vom 03.06.2002 habe er die Fläche annähernd richtig bekannt gegeben. Es sei unverständlich…
…und ein bestimmter Pauschalbetrag für die kurzfristige Dauer der Nutzung der möblierten Wohnung verrechnet werde, sei die Abgabenbehörde von Beherbergung im Sinne des WTFG ausgegangen. Weiters sei auf Grund des Ausmaßes der vermieteten Ferienwohnungen nicht mehr von einer Privatzimmervermietung, sondern von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen…
…im folgenden „der Bf.“, betrieb in den Beschwerdejahren 2007 bis 2009 eine nichtbuchführungspflichtige Landwirtschaft und eine gewerbliche Privatzimmervermietung und war unselbständig tätig. Der Bf. erklärte in seinen Umsatzsteuererklärungen 2007 bis 2009 unter anderem die Umsätze aus der Landwirtschaft und die die Landwirtschaft betreffenden Vorsteuern nach…
…Wie ausgeführt, sind mit dieser Novelle die Tatbestandsvoraussetzungen des § 11 WTFG um die Privatzimmervermietung erweitert worden ("oder in einer Privatunterkunft"). Die Beschwerdeführerin hätte zumindest Zweifel daran hegen können, dass ihre gegenständlichen Vermietungen von Privatunterkünften weiterhin nicht der Ortstaxepflicht unterliegen, obwohl durch die Gesetzesänderung Privatunterkünfte ausdrücklich…
…liege keine gewerbliche Beherbergungsleistung vor, zumal das Chalet nur als Ganzes gemietet werden könne und keine Nebenleistungen erbracht würden, welche über eine Privatzimmervermietung hinausgehen würden. Es sei keine Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes beim Tourismusverband und auch keine Anmeldung eines Gewerbes erfolgt. Die bfP habe das Vorliegen…
…Wohnungen - wie vom Beschwerdeführer selbst in den Steuererklärungen angenommen - zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt (vgl. Jakom/Peyerl EStG, 2025, § 21 Rz 9; zur Ausnahme der im Beschwerdefall nicht vorliegenden Privatzimmervermietung mit Nebenleistungen, insbesondere "Urlaub am Bauernhof" mit Lebensmittelversorgung, vgl. Jakom/Peyerl EStG, 2025, …
…270% auszugehen? Wie haben sich in den letzten Jahren die Preise für die tägliche Vermietung und die Auslastung entwickelt und inwieweit werden diese Faktoren für die langfristige Entwicklung herangezogen? Inwieweit werden die einer Privatzimmervermietung inhärenten Unsicherheiten (insb. Leerstehungsrisiko) bei der Prognoserechnung berücksichtigt? Weswegen steigen z…
…1999, S. 160f; EStR 2000 Rz 4193 idF vor dem Wartungserlass 2005) Die nicht ausdrückliche Erwähnung der Privatzimmervermietung in § 6 der 1999 geltenden VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft, BGBl II 430/1997, ändert nichts an…
…typischen Merkmale der Fremdenbeherbergung abgestellt. Vermietung sei eben weniger als Beherbergung. Die bloße Raumvermietung, zu der die Privatzimmervermietung außerhalb des Anwendungsbereichs des § 189 GewO 1973 gehöre, selbst wenn es sich dabei - auf welche Weise immer - um eine (faktische) Gewerbetätigkeit handle, sei deshalb nicht dem Ausnahmetatbestand…
…Nr. 23/2012 dahingehend zu verstehen sei, dass auch Dienstleistungen im zumindest geringen Ausmaß umfasst seien. Laut Vertreter der belangten Behörde bliebe in der Praxis kein Anwendungsbereich für die Privatzimmervermietung, wenn man dieses Verständnis zu Grunde läge, da dort üblicherweise keine Betreuungsleistungen in einem Ausmaß…