…ersucht bekannt zu geben und gegebenenfalls zu bestätigen, ob im gegenständlichen Fall - wie in der Beschwerde vorgebracht - durch den Wechsel von Studienplan 2018W auf 2022W ein universitätsseitiges Hindernis und somit eine Studienbehinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb eingetreten ist, oder ob der freiwillige Studienplanwechsel einem rechtzeitigen…
…30. Juni 2022 erhalten habe. Das Sommersemester, in dem er das Studium abgeschlossen habe, beinhalte auch die vorlesungsfreie Zeit in den Sommermonaten, in denen in der Regel auch kein Prüfungsbetrieb stattfinde. Die Eile, den Bescheid so rasch als möglich zu erwirken, habe A. entwickelt, um…
…der Rechtzeitigkeit des Studienwechsels nur solche Semester, in denen der oder die Studierende gemäß § 3 Abs. 5 im vollen Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb zugelassen war, und der Wechsel eines Studiums muss spätestens in dessen dritten Semester erfolgen, um rechtzeitig im Sinne des § 17 Abs…
…der im Weiteren beschriebenen "besonderen Umstände" abgegangen werden kann. Gegenständlich könnte nur der Verlängerungsgrund des unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses eine Weitergewährung der Familienbeihilfe bewirken. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich machen…
…Voraussetzung für den Anspruch auf Studienbeihilfe für die in Abs. 1 genannten Studierenden ist die aufrechte Zulassung zum Studium. Semester, für die grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen, es sei denn…
…Schutzmaßnahmenverordnung) nimmt zwar Universitäten aus. (…) 1. Lehr- und Prüfungsbetrieb Lehrveranstaltungen: (…) Für die Lehrenden ist die Hörsaalinfrastruktur für Streaming oder Aufzeichnungen zu den gebuchten Zeiten weiterhin verfügbar. (…)" Aus diesen veröffentlichten Informationen ergibt sich für das Bundesfinanzgericht in freier Beweiswürdigung, dass es dem Bf…
…wird, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges erforderlich. Daraus…
…zugestanden, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges erforderlich. Daraus…
…Mit 10.3.2020 wurde begonnen, die Universitäten in Österreich auf Fernunterricht umzustellen (file:///D:/Daten/Downloads/Beschluss_NSR_Coronavirus_11032020.pdf). Die Universitäten setzten beginnend mit 11.3.2020 den Lehr- und Prüfungsbetrieb aus und begannen, soweit möglich, auf Home- und E-Learning umstellen…
…genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen. § 17 StudFG 1992 lautet…
…Studierenden lag (UFS 18.07.2012, RV/1908-W/10). Ein Studienbehinderungsgrund kann - neben einer krankheitsbedingten Studienbehinderung - auch im Bereich der Bildungseinrichtung gelegen sein. Besondere Umstände im Studien- oder Prüfungsbetrieb können es einem Studierenden unmöglich machen, das Studium bzw. den Studienabschnitt innerhalb der zur Verfügung…
…Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen. Unter Studium iSd § 2 Abs…
…genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen. § 17 Studienförderungsgesetz 1992 lautet…
…zugestanden, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges erforderlich. Daraus…
…ist es nicht ausgeschlossen, dass das Finanzamt die Familienbeihilfe zurückfordert. Es lag aber keine Abmeldung vor und es kam in der Anspruchsdauer der Familienbeihilfe zu einem unabwendbarem Ereignis welches zu einer Behinderung im Studien- und Prüfungsbetrieb führte, die es der einzelnen Studierenden ohne ihr Verschulden…
…in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann ( RV/7100341/2017). Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges…
…durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Liegen bei den Universitäten im Studien- und Prüfungsbetrieb besondere Umstände vor, die es dem einzelnen Studierenden ohne sein Verschulden unmöglich…
…zugestanden, in der einerseits die Eignung für das gewählte Studium erforscht werden und andererseits eine Gewöhnung an den Studien- und Prüfungsbetrieb erfolgen kann. Aus diesem Grund ist für die Beihilfengewährung ab dem zweiten Studienjahr auch nur der Nachweis eines minimal zu bezeichnenden Studienerfolges erforderlich. Daraus…
…genannten Studierenden ist die Inskription, soweit eine solche in den Studien- und Ausbildungsvorschriften vorgesehen ist. Semester, für die eine Inskription oder grundsätzlich im vollen Umfang die Zulassung zum Studien- und Prüfungsbetrieb besteht, sind für die Anspruchsdauer (§ 18) des Studiums zu berücksichtigen. § 17 Studienförderungsgesetz 1992 lautet…
…Satz FLAG nicht nur durch eine Krankheit der studierenden Person eintreten kann, sondern auch dann vorliegen könnte, wenn Störungen im Studien- oder Prüfungsbetrieb der Bildungseinrichtung dazu führen, dass ein Student oder eine Studentin innerhalb der vorgesehenen Studienzeit einen Studienabschnitt nicht abschließen kann. Dies bedeutet somit…