…Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 leg. cit. gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb … im Ausmaß eines um 15% erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge, mit dem Steuersatz des Abs. 1 zu versteuern (zusätzliches Sechstel); Abs…
…einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) über den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2008 stellte der Prüfer fest, dass an Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (Bf.) gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge nach § 67 Abs. 7 EStG 1988 begünstigt versteuert worden seien. Der Prüfer vertrat die Ansicht…
…einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) über den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2008 stellte der Prüfer fest, dass an Dienstnehmer der Beschwerdeführerin (Bf.) gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge nach § 67 Abs. 7 EStG 1988 begünstigt versteuert worden seien. Der Prüfer vertrat die Ansicht…
…insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage, ob die Prämie für Verbesserungsvorschläge aufgrund einer zumindest bestimmbar festgelegten, lohngestaltenden Vorschrift, gewährt wurde…
…des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß eines um 15% erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern (zusätzliches Sechstel)…
…54,00 € Steuer nach Abzug der Absetzbeträge ............................................................. 11.479,55 € Die Steuer für die sonstigen Bezüge beträgt: 0 % für die ersten 620,00 ..................................................................................... 0,00 € 6 % für die restlichen 6.927,85 .......................................................................... 415,67 € Steuer für Erfindervergütungen/Prämien für Verbesserungsvorschläge gem. …
…Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 EStG 1988 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß eines um 15 % erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge, mit dem Steuersatz des…
…freiwillige Abfertigungen gelten nur für jene Zeiträume, für die keine Anwartschaften gegenüber einer BV-Kasse bestehen. (7) Auf Grund lohngestaltender Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen sind im…
…Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen sind im Ausmaß eines um 15% erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge, mit dem Steuersatz von 6…
…EStG 1988 zu versteuern sind. Die Sechstelregelung für andere sonstige Bezüge (insbesondere den 13. und 14. Gehalt) blieben davon unberührt. Ein Aufstocken dieses gesonderten (zusätzlichen) Jahressechstels mit anderen sonstigen Bezügen war jedoch nicht möglich, wenn die Prämien für Verbesserungsvorschläge bzw. Diensterfindungen nicht im Ausmaß eines…
…lohngestaltender Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß eines (um 15% erhöhten) Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge, mit dem Steuersatz des Abs…
…Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen sind im Ausmaß eines um 15% erhöhten Sechstels der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge, mit dem Steuersatz des Abs…
…lohngestaltender Vorschriften im Sinne des § 68 Abs. 5 Z 1 bis 7 gewährte Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb sowie Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Ausmaß „eines um 15% erhöhten Sechstels“ der bereits zugeflossenen, auf das Kalenderjahr umgerechneten laufenden Bezüge, mit dem Steuersatz des Abs…
…Stellenbeschreibung; Stellungnahme des AG - erhaltene Prämien - Aufwendungen Im Antwortschreiben vom 20. September 2016 gab die Beschwerdeführerin hierzu Folgendes bekannt (durch den bevollmächtigten Vertreter): „ad 1) Die Beschwerdeführerin hatte als Außendienstmitarbeiterin lediglich die Möglichkeit, die in den Organisationen vorgesehenen Disponenten zur Auftragsabwicklung für interne Arbeiten heranzuziehen…
…machte der Bf. geltend: - Prämien von freiwilligen Personenversicherungen (KZ 455): Euro 3.909,14; - Kirchenbeitrag (KZ 458): Euro 200,00; - Steuerberatungskosten (KZ 449): Euro 1.086,36. B) Am 1. März 2011 wurde der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 (OZ 1/2009) erstellt. Hinsichtlich der…
…€ 35.700,- mit seiner Bauaufsicht in Finnland zusammenhängen würden. Diese würden vielmehr aus einem Projekt in Polen resultieren. Es handle sich um eine Prämie für seine Leistung in Polen. Daher werde beantragt, die Einkommensteuer gemäß DBA mit Polen nach der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt festzusetzen…
…sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit der Erstellung von Werken abgegolten. Für darüberhinausgehende Verbesserungsvorschläge erwirbt die ***3*** gegen Bezahlung einer Prämie auf Grundlage der Regelungen der BV18 das Eigentum an den im Zuge der Schaffung solcher Werke entstandenen Unterlagen sowie das inhaltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte…
…den Erfolg der Promotion darzustellen waren. Für die Erstellung des Berichtes gab es laut Basis-Info einen zu beachtenden Leitfaden, der dem Gericht jedoch nicht vorliegt. Im Rahmen dieser Berichte konnten auch Verbesserungsvorschläge für künftige Aktion gemacht werden (Info S 9, sowie Aussagen aller Zeugen)…
…bei der Forschungsförderungsgesellschaft (in der Folge kurz FFG) angefordert. 2. Feststellungsbescheid Mit Bescheid vom 20.02.2018 setzte die belangte Behörde die Forschungsprämie für das Jahr 2015 mit 0,- Euro fest. Begründend wurde ausgeführt, dass laut Jahresgutachten der FFG vom 21.03.2017 zur Referenznummer *…
…Würz-Produkte | 21.398,28 | Summe Prämie | 62.768,30 Die Abweichung vom Antrag wurde wie folgt begründet: "Im Gutachten vom 29.02.2016 der FFG (Zahl ***2014***) wurde festgestellt, dass das Projekt ,Verfahrensentwicklung für Trockensuppenproduktion und Verpackung' eine Anpassung im Produktionsverfahren…