…der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postenlaufes werden gemäß Abs 4 der vorzitierten Bestimmung in die Frist nicht eingerechnet. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden…
…3 der Bundesabgabenordnung sinngemäß. Gemäß § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Zunächst ist festzustellen, dass in der Beschwerde als Beschwerdeführerin die GmbH angegeben ist. Da allerdings sowohl die richtige Strafnummer angegeben als auch die Beschwerde von Herrn…
…unzweifelhaft ableitbar. Zum Zeitpunkt der Zustellung ist auszuführen, dass bei Zustellungen ohne Zustellnachweis üblicherweise von einem Postenlauf von 3 Tagen ausgegangen wird. Dass die Beschwerdevorentscheidung jedenfalls bis 20.07.2021zugestellt wurde, ergibt sich in freier Beweiswürdigung nicht nur durch die allgemein bekannte Dauer einer Zustellung…
…dass damit auch am 12.1.2015 die postalische Bearbeitung dieses Schreibens erfolgte, die den Postenlauf auch am 12.1.2015 in Gang gesetzt hätte: wie dem Bf offenkundig sein musste, war die Postfiliale zum Zeitpunkt ihrer Benutzung der Versandbox nicht mehr geöffnet (Öffnungszeiten woa…
…dass damit auch am 20.11.2014 die postalische Bearbeitung dieses Schreibens erfolgte, die den Postenlauf auch am 20.11.2014 in Gang gesetzt hätte: wie der Bf offenkundig sein musste, war die Postfiliale zum Zeitpunkt ihrer Benutzung der Versandbox nicht mehr geöffnet (Öffnungszeiten woa…
…vom 19. März 2015 wurde die Beschwerde als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen, wobei die Abgabenbehörde begründend ins Treffen führte, dass der mit Fensterkuvert versendete Einkommensteuerbescheid 2009 nach einem Postlauf von drei Tagen als zugestellt gelte. Demzufolge erscheine der von der Bf. mit 10. Februar 2015…
…Beweis der Postaufgabe nicht (vgl. VwGH 15.2.2006, 99/13/0145). Für den Beginn des Postenlaufes sei bei Einwurf des Schriftstückes in einen Briefkasten nach überwiegender Auffassung der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Briefkasten tatsächlich ausgehoben werde (VwGH 25.3.1994, 92/17/0298).…
…oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postenlaufes werden in die Frist nicht eingerechnet. Gemäß § 260 Abs. 1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§…
…einem gegenüberliegenden Stehpult. Vorlagebericht Im Vorlagebericht vom 7.8.2024 verweist das Finanzamt Österreich auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach für den Beginn des Postenlaufes jener Zeitpunkt maßgebend ist, in dem der Briefkasten tatsächlich ausgehoben wird. Beschluss Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 28.8.2024…
…Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. (4) Die Tage des Postenlaufes werden in die Frist nicht eingerechnet. § 98 BAO (Zustellungen) lautet: § 98 (1) Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, sind…
…Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen (§ 108 Abs 3 BAO). Die Tage des Postenlaufes werden in die Frist nicht eingerechnet (§ 108 Abs 4 BAO). Hierbei kommt es auf den (rechtzeitigen) Tag der Postaufgabe des Schriftstückes (zB Beschwerde)…
…Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen (§ 108 Abs 3 BAO). Die Tage des Postenlaufes werden in die Frist nicht eingerechnet (§ 108 Abs 4 BAO). Hierbei kommt es auf den (rechtzeitigen) Tag der Postaufgabe des Schriftstückes (zB Beschwerde)…
…Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. (4) Die Tage des Postenlaufes werden in die Frist nicht eingerechnet." § 260 Abs. 1 BAO lautet: "§ 260. (1) Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung…
…ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postenlaufes werden gemäß § 108 Abs 4 BAO in die Frist nicht eingerechnet. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für…
…dieser Beschwerdevorentscheidung über FinanzOnline ein. Die Beschwerdevorentscheidung hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides 2014 wurde jedenfalls erst nach Einbringung des Vorlageantrags zugestellt. 2. Beweiswürdigung Es ist infolge des Postenlaufs geradezu denkunmöglich, dass die gegenständliche Beschwerdevorentscheidung zum Zeitpunkt der Einbringung des Vorlageantrags bereits zugestellt war, da sie am selben…
…108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Die Beschwerdevorentscheidung vom 25.8.2020 wurde dem Beschwerdeführer nach der Aktenlage laut Rückschein am 2.9.2020 zugestellt. Die Frist zur Stellung des Vorlageantrages endete damit am Freitag, 2.10…
…Gemäß § 245 Abs. 1 BAO, erster Satz, beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Gemäß § 108 Abs. 4 BAO werden die Tage des Postenlaufes in die Frist nicht eingerechnet. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen…
…Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postenlaufes werden gemäß § 108 Abs. 4 BAO in die Frist nicht eingerechnet. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so…
…2017 erhalten und leitete diesen Antrag an das Finanzamt Stadt2 weiter, wo er am 20.1.2017 einlangte. Da die Tage des Postenlaufes nicht einzurechnen sind, wurde der Antrag der Bf beim Finanzamt Stadt3 am 30.12.2016 eingebracht (§ 108 Abs 4 BAO). Mit Bescheid…
…Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Die Tage des Postenlaufes werden in die Frist nicht eingerechnet (Abs. 4). Beweismittel: Verfahrensakte der MA 31 laut Aktenverzeichnis Stellungnahme: Entgegen dem Vorbringen im Vorlageantrag wurde die Beschwerde nicht als unbegründet abgewiesen (in der Sache entschieden), sondern…