…Zur Vollversicherung im Sinn von § 4 Abs. 1 ASVG werden Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gerechnet. Der weltliche Gesetzgeber ist mit dieser Festlegung bestrebt, "Dienstnehmer durch die Vollversicherung nach dem ASVG in Bezug auf die sozialen Risiken zu schützen" (Hugo Schwendenwein, Österreichisches Staatskirchenrecht (= Münsterischer Kommentar…
…wurde vorgehalten, dass an dieser Literaturstelle die zur Besteuerung der Politiker ergangenen Rz 383a bis Rz 383i der LStR zusammengefasst würden und einleitend die zugrundeliegenden Bestimmungen der LStR als eher großzügig bewertet würden. Das BFG sei an die LStR nicht gebunden. Zu den vorgelegten Reisekosten…
…auch für Politiker die Bestimmungen des EStG 1988 im selben Umfang wie für andere Berufsgruppen anzuwenden. Es wird auf die Begründung des Finanzamts in der Beschwerdevorentscheidung hingewiesen. Gemäß § 138 BAO hat der Steuerpflichtige, der eine abgabenrechtliche Begünstigung in Anspruch nimmt, selbst einwandfrei und unter Ausschluss…
…09.12.2004, 99/14/0253; Renner, Werbungskosten von Politikern: gleicher Maßstab wie für andere Steuerpflichtige, SWK 2005, S 279fff). Da in der von Ihnen vorgelegten Aufstellung die Repräsentationsaufwendungen mit pauschalen Beträgen angegeben wurden und nicht dargelegt wurde, ob diese Beträge Spenden, Bewirtungen, Eintritte usw…
…Telefon und Internet) seien zu 50 % anzuerkennen, weil dies aufgrund der untergeordneten Einkünfte als Politiker unter allgemeinen Lebenserfahrung als angemessen angesehen werde. Aufgrund der Belege seien vom Beschwerdeführer als sonstigen Werbungskosten - Abschiedsgeschenk für Erich € 20,00, - Spende am ***5*** Kameradschaft € 20,00, - Mitgliedsbeitrag…
…EStG 1988 darstellen. Nach Verwaltungspraxis und Teilen der Rechtsprechung (zB BFG 17.03.2016, RV/7102786/2012; UFS 2.2.2012, RV/3895-W/09; UFS 30.11.2011, RV/0143-K/11) ist der Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis jedoch regelmäßig als beruflich…
…dh politische Veranlassung der Fahrt an. Diese ist auch bei Fahrten gegeben, die durch die Funktion des Politikers bedingt sind und ist nicht auf Fahrten zu politischen Veranstaltungen im engeren Sinn beschränkt (VwGH 21.7.1998, 98/14/0021). Die belangte Behörde hat bereits €…
…der Politiker bei sonstigem Verlust der Funktion und damit der damit verbundenen Einnanahmen verpflichtet hat. Zu klären war alleine die Frage, ob die Zahlung einer derartigen Mandatsabgabe auch dann als Werbungskosten zu berücksichtigen ist, wenn deren Nichtbezahlung nicht zum Verlust der rechtlich jedenfalls zustehenden Pensionsbezüge…
…ist eine überwiegende berufliche Veranlassung in folgenden Fällen anzunehmen: die Bewirtung erfolgt im Rahmen politischer Veranstaltungen oder zur Informationsbeschaffung, oder es handelt sich um sonstige beruflich veranlasste Einladungen und Bewirtungen außerhalb des Haushaltes des Politikers (Essen in Restaurants oder Gasthäusern, Bewirtung aus Anlass von Weihnachtsfeiern…
…von ihm besuchten Mediationslehrgang und damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen (insgesamt 1.001,60 €) geltend. Der Einkommensteuerbescheid 2007 vom 27.2.2009 erging ohne Berücksichtigung dieser Ausgaben. Begründend wurde darauf verwiesen, dass die Berücksichtigung von Werbungskosten bei ausschließlichem Vorliegen von Pensionsbezügen nicht möglich sei…
…sind etwa Spenden, welche von einer Vielzahl von Steuerpflichtigen auch ohne Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit geleistet werden, nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Die Nichtanerkennung von Spenden eines Politikers an gemeinnützige und ähnliche Organisationen wurde vom Verwaltungsgerichtshof im Hinblick auf § 20 Abs. 1 Z. 4 EStG…
…Im Erkenntnis vom 23.11.2016, RV/7101449/2014, führte das Bundesfinanzgericht aus: Spenden, Einladungen, Geschenke Nach Lehre und Rechtsprechung (vgl. Renner, Werbungskosten von Politikern: gleicher Maßstab wie für andere Steuerpflichtige, SWK 2005, S 279 ff; VwGH 9.12.2004, 99/14/0253) ist hinsichtlich…
…die bei nichtselbständigen Einkünften erwachsen, ist ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abzusetzen. Dies gilt nicht, wenn diese Einkünfte den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 und § 57 Abs. 4) begründen. Der Abzug des Pauschbetrages darf nicht zu einem Verlust aus…
…Kilometer. Es wurden hier ausschließlich Fahrten berücksichtigt denen eine berufliche und somit politische Veranlassung zugrunde liegt. Bei diesen Fahrten handelt sich somit um Fahrten zu politischen Veranstaltungen bzw. Fahrten, die durch die Funktion als Politikerin bedingt waren. Es wurden hier keine privaten Einkaufsfahrten berücksichtigt. Berücksichtigt…
…die bei nichtselbständigen Einkünften erwachsen, ist ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abzusetzen. Dies gilt nicht, wenn diese Einkünfte den Anspruch auf den Pensionistenabsetzbetrag (§ 33 Abs. 6 und § 57 Abs. 4) begründen. Der Abzug des Pauschbetrages darf nicht zu einem Verlust aus…
…28 | 90 | ESV I Jahreshauptversammlung, Geldspende | 100 | 93 | Gärtnerei AO, Keramik und W-Sterne | 25,40 | 94 | Einladung Katholische Jugend Pfarre AY, Geldspende | 100 | 95 | Pensionistenverband, Einladung zum Buschenschankbesuch, Geldspende | 100 | 96…
…einer großzügigeren Auslegung des Werbungskostenbegriffs, bestehen daher nicht. Daher ist auch von einem Politiker nachzuweisen, dass die berufliche Veranlassung der geltend gemachten Aufwendungen weitaus überwogen hat und mit der einzelnen Aufwendung ein Werbezweck verbunden war (siehe das Erkenntnis des VwGH vom 9. Dezember 2004, Zl…
…ist eine überwiegende berufliche Veranlassung in folgenden Fällen anzunehmen: - die Bewirtung erfolgt im Rahmen politischer Veranstaltungen oder zur Informationsbeschaffung, oder - es handelt sich um sonstige beruflich veranlasste Einladungen und Bewirtungen außerhalb des Haushaltes des Politikers (Essen in Restaurants oder Gasthäusern, Bewirtung aus Anlass von Weihnachtsfeiern…
…finde das eine große Abzocke gegen einen normalen Bürger. Holt euch das Geld lieber von den Herren Politikern die unseren schönen Staat nur kaputt machen. Ich habe Jahrzehnte lang gearbeitet und nun muss ich als Pensionist, der eine bichen mehr bekommt soviel im Jahr nachzahlen…
…Werbungskosten anzuerkennen. Zahlungen, die aus beruflichen Anlässen im Wahlkreis eines Mandatars erfolgen (zB Spenden an Musikkapellen sowie anlässlich von Tombolas, Aufwendungen für den Ballbesuch eines Politikers in seinem Wahlkreis, Blumenspenden, Billets und Geschenke aus verschiedenen örtlichen Anlässen), sind als Werbungskosten abzugsfähig. Gleiches gilt für eine…