…oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß § 20 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern … (vgl. gleichlautend § 12 Abs. 1 Z…
…2010 seien keine Gelder veruntreut worden, weshalb kein Teilbetrag anerkannt werden könne. Außerdem würden Anspruchszinsen als Nebenansprüche zu den Personensteuern dem Abzugsverbot unterliegen. Mit Eingabe vom 4. Oktober 2012 wurde Berufung (nunmehr als Beschwerde zu bezeichnen) gegen den Feststellungsbescheid erhoben. Nach einem Mängelbehebungsverfahren wurde die…
…indischen Quellensteuer ist diese Bedingung jedenfalls erfüllt. Gemäß § 12 Abs 1 Z 6 KStG sind Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern steuerlich nicht abzugsfähig. Nach herrschender Ansicht erstreckt sich dieses Abzugsverbot auch auf ausländische Steuern vom Einkommen (vgl. Marchgraber/Plansky in Lang/Rust/Schuch/Starringer…
…indischen Quellensteuer ist diese Bedingung jedenfalls erfüllt. Gemäß § 12 Abs 1 Z 6 KStG sind Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern steuerlich nicht abzugsfähig. Nach herrschender Ansicht erstreckt sich dieses Abzugsverbot auch auf ausländische Steuern vom Einkommen (vgl. Marchgraber/Plansky in Lang/Rust/Schuch/Starringer…
…beispielsweise § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988, sei auszuführen, dass der Zahlung auch keine Festsetzung von Personensteuern zugrundeliege. Es könne sich daher nicht um solche handeln, die entsprechend der vorstehenden Bestimmung von Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen wären. Der gegenständlich betrieblich veranlasste Vermögensabfluss i.H.v. €…
…1 Z. 6 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften „Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern, aus Anlass einer unentgeltlichen Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten“ nicht abgezogen werden. Personensteuern wie die Einkommensteuer erfassen die höchstpersönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen und berücksichtigen zahlreiche außerbetriebliche Umstände, sodass ein…
…Die Beschwerden erweisen sich somit insoweit als unbegründet. Einschreibegebühren Finanzamt Der Beschwerdeführer wendet sich weiters gegen die Nichtanerkennung der Einschreibegebühren an das Finanzamt. Gemäß § 20 Abs 1 Z 6 EStG dürfen Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Gemäß …
…folgt in Abzug gebracht wurde: Ermittlung der Einkünfte 2007 mit Abzug der "hypotax": [Grafik] Nach der Beilage zur Einkommensteuer-Erklärung 2007 stelle der unter der Bezeichnung "hypothetische deutsche Steuer" in Abzug gebrachten Betrag iHv -30.821,23 keine Steuer vom Einkommen und keine Personensteuer iSd …
…Fall die KESt im Haftungswege (§ 9 BAO) und nicht direkt den Gesellschaftern als Empfänger vorgeschrieben hat: Im Falle einer Direktvorschreibung der KESt wäre eine einkommensteuerliche Berücksichtigung von vornherein ausgeschlossen (siehe das Abzugsverbot für Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern nach § 20 Abs 1 Z 6…
…es müsse auch der ursächliche Zusammenhang erforscht werden. Die Verurteilung beruhe auf Umständen, die in der Person liegen. Die Folge war, dass eine Personensteuer, nämlich die Einkommensteuer, verkürzt worden sei. Die Ursache liege nicht im Betrieb als Landwirt, sondern in der vorsätzlichen Verkürzung der Einkommensteuer…
…ist, sondern der privaten Sphäre, da es um die Verminderung bzw. Vermeidung von Personensteuern geht. Es sei von Seiten der Behörde ein Strafverfahren insofern angestrebt worden, als der Beschwerdeführer im Rahmen der Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen Teile davon einer Angehörigen zukommen hat lassen…
…gelangt, dann bliebt für Anrechnung der in Deutschland entrichteten Steuer kein Platz. Die Ermittlung der ausländischen Progressionseinkünfte sind nach den Regeln des innerstaatlichen Steuerrechts vorzunehmen. Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern sind dabei explizit nicht zum Abzug zugelassen (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988)…
…1 Z 6 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften unter anderem Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern nicht abgezogen werden. Artikel 15 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der…
… 20 Abs. 1 Z. 6 EStG. Zumal der Zahlung allerdings auch keine Festsetzung von Personensteuern zugrundeliege, könne es sich auch nicht um eine solche handeln, die nach der vorstehenden Bestimmung vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen wäre. Es habe ein betrieblich veranlasster Vermögensabfluss stattgefunden, der von keinem Abzugsverbot…
…6 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften Steuern vom Einkommen nicht abgezogen werden. § 20 Abs. 1 Z. 6 erfasst sämtliche in- und ausländische Personensteuern von unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen (vgl. auch Kofler/Wurm in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn [Hrsg], Kommentar zum EStG, 21. Lfg.…
…1988 maßgebend (§ 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988). Da somit Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern bei den einzelnen Einkünften auch dann nicht in Abzug gebracht werden können, wenn bei der Berechnung der Einkommensteuer ausländische Einkünfte zu berücksichtigen sind (§ 2 Abs. 8 Z 1…
…letzten drei Jahre Erbschafts- oder Schenkungssteuer, Grunderwerbsteuer oder Stiftungseingangssteuer entrichtet hat. Es soll eine doppelte Belastung stiller Reserven mit zwei Personensteuern bei demselben Steuerpflichtigen hintangehalten werden. Die Ermäßigung ist an eine 3-jährige Frist geknüpft, sie setzt also voraus, dass der Steuerpflichtige infolge des unentgeltlichen…
…abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften ua. Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern, aus Anlass einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung anfallende Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten nicht abgezogen werden. Nach § 20 Abs…
…wonach gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 ua. Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern ausdrücklich bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden dürfen. Andererseits ist für den Bf. auch mit dem gegenständlichen Eventualantrag nichts gewonnen, zumal auch eine solche Anrechnung nicht in Betracht…
…verweise, sei der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass die genannten Artikel die Abgabenhoheit der Mitgliedstaaten, speziell deren Normsetzungs- und Gestaltungsfreiheit auf dem Gebiet der Personensteuern nicht einschränken würden. Dem Vorlageantrag könne überdies auch nicht entnommen werden, welcher konkreten EU-rechtlichen Bestimmung Vorrang gegenüber der Bestimmung des …