…ist die nach außen hin gerichtete Tätigkeit (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Personenvereinigungen jeder Art können Unternehmer sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer…
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen verlieren somit ihre Rechtsfähigkeit ungeachtet…
…Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen verlieren somit ihre Rechtsfähigkeit ungeachtet…
…entfaltet und nach außen auftritt. Zivilrechtliche Geschäfts- oder Rechtsfähigkeit ist nicht erforderlich. Es gibt keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten. Unternehmereigenschaft wird auch begründet, wenn eine Personenvereinigung nur…
…Rechtsfähigkeit ist nicht erforderlich. Es gibt keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform. Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten. Maßgeblich, ob Unternehmereigenschaft erlangt wird, ist lediglich die Art und Weise, wie eine Tätigkeit ausgeübt wird…
…zu erzielen, fehle oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig werde. Unternehmer könne jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbstständig gegen Entgelt Leistungen erbringe und nach außen hin in Erscheinung treten würde. Auch Personengesellschaften und juristische Personen seien nur Unternehmer, wenn…
…§ 2 UStG 1994 kann jede natürliche Person und jedes Wirtschaftsgebilde sein, das nachhaltig, selbständig gegen Entgelt Leistungen erbringt, und nach außen hin in Erscheinung tritt (Maßgeblichkeit des Außenverhältnisses). Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in…
…alle juristischen Personen, Personengesellschaften und anderen Personenvereinigungen, die nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht errichtet worden sind; bb) in Bezug auf die Republik Österreich 1. jede natürliche Person, die die Staatsangehörigkeit der Republik Österreich besitzt; 2. jede juristische Person, Personengesellschaft und andere Personenvereinigung…
…auch auf dieser Ebene und davon abgeleitet bei den einzelnen mitunternehmerischen Gesellschafterinnen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Ist an einer Mitunternehmerschaft (I AG & atypische stille Gesellschaft) eine weitere Mitunternehmerschaft (***Bf1*** und ***Bf2*** GmbH & Co KG) beteiligt, sind deren Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) Mitunternehmer der ersten…
…liegen auch auf dieser Ebene und davon abgeleitet bei den einzelnen mitunternehmerischen Gesellschafterinnen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Ist an einer Mitunternehmerschaft (I AG & atypische stille Gesellschaft) eine weitere Mitunternehmerschaft (atypisch stille Gesellschafterinnen) beteiligt, sind deren Gesellschafter (natürliche und juristische Personen) Mitunternehmer der ersten Mitunternehmerschaft (doppelstöckige…
…erfasst und bei diesen der Einkommensteuer unterworfen. Gesellschafter von Personengesellschaften könnten natürliche und juristische Personen sein. Sofern Personengesellschaften ausschließlich eigenes Kapitalvermögen oder eigenes unbewegliches Vermögen (Immobilienvermögen) nutzen würden, seien sie nicht unternehmerisch (betrieblich), sondern nur vermögensverwaltend tätig. Sie würden daher ertragssteuerrechtlich keine Mitunternehmerschaft darstellen und…
…Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband iSd § 1 Abs. 2, d. s. entweder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, unter den weiteren Voraussetzungen der Abs…
…Untervermieter), für seine nahen Angehörigen (§ 14 Abs. 3) oder für das Unternehmen, für das der Vermieter (Untervermieter) allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personenvertretungsbefugt ist, als wichtig und bedeutsam anzusehen ist; 14. die ordnungsgemäße Erhaltung des Miethauses, in dem sich der Mietgegenstand befindet, aus den…
…Untervermieter), für seine nahen Angehörigen (§ 14 Abs. 3) oder für das Unternehmen, für das der Vermieter (Untervermieter) allein oder in Gemeinschaft mit anderen Personen vertretungsbefugt ist, als wichtig und bedeutsam anzusehen ist; 14. die ordnungsgemäße Erhaltung des Miethauses, in dem sich der Mietgegenstand befindet, aus…
…sie natürliche oder juristische Personen sind und die Voraussetzungen erfüllen - Mitunternehmer der Basisgesellschaft (doppelstöckige bzw mehrstöckige Mitunternehmerschaft bzw Personengesellschaft). Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft sind die Gesellschafter der Obergesellschaft gleichzeitig Mitunternehmer der Unter- oder Basisgesellschaft. Liegen gemeinschaftliche Einkünfte vor, ist bei jeder Personengesellschaft ein Feststellungsverfahren durchzuführe…
…0023, Rn. 46, sowie VwGH 08.09.2021, Ro 2020/15/0011). Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen können sowohl der Bund (und andere KöR) als auch juristische Personen des privaten Rechts sein. Die Erhalter sind berechtigt, von den Studierenden einen Studienbeitrag einzuheben (§ 2 Abs 2 FHStG…
…somit die abstrakte Fähigkeit, Träger von prozessualen Rechten und Pflichten zu sein (zB Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht 10, Tz 132; Hengstschläger/ Leeb, AVG 2, § 9 Tz 1). TZ - 2 Natürliche und juristische Personen sind voll rechtsfähig. Rechtsfähig sind weiters Personengesellschaften des Unternehmensrechtes (OG, KG). TZ…
…im Zuge dessen erzielte Veräußerungserlös in wirtschaftlicher Betrachtungsweisen den vormaligen Gesellschaftern direkt zuzurechnen sei. In der Beilage zur Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) für das Jahr 2005 vom 20. März 2007 wurden die Anteile an Einkünften für folgende natürliche und juristische Personen erklärt: Mag…
…war von Anfang an beabsichtigt und auch Gegenstand der Verträge, dass sich über die zur GH-Kürzel hinzutretenden Gesellschafter als Treuhänder auch andere natürliche und juristische Personen beteiligen sollten. Die TH1, Wien, die TH2 X- und Y-GmbH m.b.H., Wien und die TH3…
…für Personen gelte, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig seien. Nach österreichischem Recht seien das natürliche und juristische Personen. Eine steuerlich transparente Personengesellschaft oder Personengemeinschaft stelle keine natürliche oder juristische Person dar. Somit sei nach österreichischem Recht eine Personengesellschaft oder Personengemeinschaft kein…