IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Hans Blasina in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, idgF. in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006, LGBl…
…Abs. 1 BuLVwG - EGebV‚ der Gebühr von € 30,00. Die schon bisher für Eingaben (Beilagen) an das Bundesverwaltungsgericht geltende Pauschalgebühr wurde mit dieser Verordnung für Schriften an die Verwaltungsgerichte der Länder ausgedehnt. Bei einer Eingabe in Papierform entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung…
…Dem entsprechend war bzw. ist ua. für Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht an Stelle der tarifmäßigen Gebühr nach § 14 GebG eine Pauschalgebühr zu entrichten. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Schrift als Eingabe im Sinne des § 14 TP 6 GebG anzusehen ist, ist davon auszugehen…
Unter dem Oberbegriff "Abstellen" wird sowohl das "Halten" ("eine nicht durch die Verkehrslage oder durch sonstige wichtige Umstände erzwungene Fahrtunterbrechung bis zu zehn Minuten oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit", § 2 Abs. 1 Z 27 StVO 1960) als auch das "Parken" ("das Stehenlassen…
…Mit dem Entstehen der Gebührenschuld wird die Gebühr fällig. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung beträgt die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden 30 EUR. § 1 Abs. 3 der BuLVwG-EGebV lautet (auszugsweise): "Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks auf ein Konto des Finanzamtes Österreich…
…EUR 5.000,- und im Jahr 2019 EUR 14.294,- an Honorar bzw. gerichtlichen Pauschalgebühren geleistet habe. Mit Bescheid vom 7.7.2022 wies das Finanzamt den "Antrag auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren für die Jahre 2017-2019 nach § 303 BAO vom 6.5.2022" ab…
…Weiters wurde unter Punkt 12.2. festgehalten: "Die kaufende Partei trägt folgende Kosten und Abgaben: a) die Kosten der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie der anteiligen Kosten (z.B. Pauschalgebühren, Kopierspesen) der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Wohnungseigentumsvertrages, im Sinne der gesondert mit…
…Mit dem Entstehen der Gebührenschuld wird die Gebühr fällig. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung beträgt die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden 30 EUR. § 1 Abs. 3 der BuLVwG-EGebV lautet: "Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks auf ein Konto des Finanzamtes für Gebühren…
…Weiters wurde unter Punkt 12.2. festgehalten: "Die kaufende Partei trägt folgende Kosten und Abgaben: a) die Kosten der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages sowie der anteiligen Kosten (z.B. Pauschalgebühren, Kopierspesen) der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung des Wohnungseigentumsvertrages, im Sinne der gesondert mit…
…5" in Höhe von € 42.284,09 geltend machte. Im dazugehörigen Beiblatt finden sich folgende Angaben: | Bruttogesamteinnahmen | EUR 1.067.056,17 | Bei Abzug der gerichtlichen Pauschalgebühren und Vollstreckungskosten s.A. ergibt sich ein Betrag von Hierin ist die USt enthalten…
…für Finanzen wird ermächtigt, für Eingaben einschließlich Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht sowie an die Verwaltungsgerichte der Länder durch Verordnung Pauschalgebühren festzulegen, sowie den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld und die Art der Entrichtung der Pauschalgebühren zu regeln. Auf Grund der Verordnungsermächtigung gemäß § 14 TP 6…
…wirksam ab 1. Februar 2015, wird die bisher schon für Eingaben (samt Beilagen) an das Bundesverwaltungsgericht geltende Pauschalgebühr auch für derartige Schriften an die Verwaltungsgerichte der Länder ausgedehnt; überdies werden einige Neuregelungen getroffen (vgl. hie zu auch BMF-010206/0002-VI/5/2015 vom 19…
…Gebührengesetzes 1957 das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel darüber in Kenntnis zu setzen. Gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung beträgt die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden 30 EUR. Gemäß § 34 Abs. 1 GebG sind die Organe der Gebietskörperschaften verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften…
…der Bundesrechenzentrum eingelangt sind. Mit dem Entstehen der Gebührenschuld wird die Gebühr fällig. Gem. § 2 BuLVwG-EGebV beträgt die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden, Wiedereinsetzungsanträge und Wiederaufnahmeanträge (samt Beilagen) 30 Euro, für Vorlageanträge 15 Euro. Werden in einer Eingabe mehrere Ansuchen gestellt, so ist für…
…123, wurde dem Bf. von der BH Mödling die erteilte Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten aufgehoben. Der Bescheid enthielt nach der Rechtsmittelbelehrung auch die Hinweise über die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden, Wiedereinsetzungs- und Wiederaufnahmeanträge (samt Beilagen), die Art ihrer Entrichtung und der diesbzgl. Nachweisführung…
…in § 22 Oö. VergRSG 2006 festgelegten Pauschalgebühren auch die nach dem Gebührengesetz festgelegte Eingabengebühr zu leisten. Mit Bescheid vom 23.06.2016 wurde im Zusammenhang mit der "einstweiligen Verfügung-xxx", eingebracht beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich am 20.04.2016 eine Gebühr iHv EUR 30 gemäß § 2…
…GebG 1957). In dieser zitierten Bestimmung ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, wonach der Bundesminister für Finanzen für Eingaben einschließlich Beilagen an das Bundesverwaltungsgericht sowie an die Verwaltungsgerichte der Länder Pauschalgebühren, sowie den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld und die Art der Entrichtung festlegen kann. Dies geschah…
…1 Abs 2 BuLVwG-EGebV im Zeitpunkt der Einbringung der Eingabe und wird die Gebühr mit dem Entstehen der Gebührenschuld fällig. Gemäß § 2 Abs 1 BuLVwG-EGebV beträgt die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden 30 Euro. Wird eine feste Gebühr, die nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde…
…Mit dem Entstehen der Gebührenschuld wird die Gebühr fällig. Gemäß § 2 Abs. 1 BuLVwG-EGebV beträgt die Höhe der Pauschalgebühr für Beschwerden 30 EUR. § 1 Abs. 3 der BuLVwG-EGebV lautet (auszugsweise): "Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks auf ein Konto des Finanzamtes Österreich…
…welche konkrete Leistung (Klage, Antrag, Mahnbrief) zu welchem Tarifansatz erbracht wird, ist zu diesem Zeitpunkt nicht einmal ansatzweise klar." Ebenso stehen die Pauschalgebühren, Barauslagen nicht fest. Der Klient kann das Mandatsverhältnis jederzeit widerrufen. Durch den Widerruf endet das Mandatsverhältnis "ex lege" mit sofortiger Wirkung (vgl. …