…500.000,00 fest. In ihrer dagegen fristgerecht erhobenen und damals noch als Berufung bezeichneten Beschwerden führte die Bf. zunächst aus, dass die verfahrensgegenständlichen Partizipationsscheine eingezahltes Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG darstellen und einen Anspruch auf gewinnabhängige Erträge als Partizipationskapital ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung gewähren würden…
…zulässig. Entscheidungsgründe Lt. "Auskunft Geschäftsfall Gesellschaft" der FinanzOnline Datenbank berechnete die A. am 14. November 2008 als bevollmächtigte Parteienvertreterin für die Beschwerdeführerin (Bf.) Gesellschaftsteuer für eine "Begebung von Partizipationsscheinen; verbrieft in Form einer Sammelurkunde (§ 2 Z 1 KVG)" vom 24. September 2008 ausgehend von einem…
…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…
…eine Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG ein. Sie beschrieb den Rechtsvorgang als „Begebung von obligationsähnlichem Partizipationskapital in der Höhe von 750,000.000,00 Euro mit fixer Verzinsung in der Form von Partizipationsscheinen“. Im Begleitschreiben wies die Bf. darauf hin, dass im gegenständlichen Fall…
…dass Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG begeben wurde und die Partizipationsscheine keine Gesellschaftsrechte iSd KVG vermitteln würden, da lediglich Gewinnabhängigkeit bestünde. Die Partizipationsscheine würden den Anspruch auf gewinnabhängige Erträge verbriefen, der Gewinnanteil müsse im Gewinn gedeckt sein. Könne der Gewinnanteil für ein Geschäftsjahr nicht…
…zu beurteilen. In dieser Bestimmung wird die Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter festgelegt. Das Gesetz zählt beispielhaft nur Wertpapiere iSd DepotG, sonstige Beteiligungen und Forderungen auf (dazu zählen insbesondere Aktien, Substanzgenussrechte, Partizipationsscheine, GmbH-Anteile, Gen Anteile, echte stille Beteiligungen und Forderungswertpapiere, s ErlRV zum StRefG 2000…
…1/2/Seite 8f.): Aktien und Partizipationsscheine am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem mit diesem Unternehmen verbundenen Konzernunternehmen, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, echte stille Beteiligung. In den Erl zur RV werden vom Beteiligungsbegriff ausdrücklich ausgeschlossen Beteiligungen als…
…und 31.12. jenes Jahres verlautbarten 12-Monats-EURIBOR-Werte heranzuziehen, für das die Dividende bezahlt wird. ... (4) Gewinnabhängigkeit der Dividendenzahlungen. Die Partizipationsscheine gewähren einen Anspruch auf gewinnabhängige Erträge als Partizipationskapital gemäß § 23 Abs. 4 BWG ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung. Wenn die Dividende im Jahresgewinn des unmittelbar…
…1/2/Seite 8f.): Aktien und Partizipationsscheine am Unternehmen des Arbeitgebers oder an einem mit diesem Unternehmen verbundenen Konzernunternehmen, Anteile an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, echte stille Beteiligung. In den Erl zur RV werden vom Beteiligungsbegriff ausdrücklich ausgeschlossen Beteiligungen als…
…der gemeine Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Dies gilt sinngemäß für Partizipationsscheine im Sinne des Kreditwesengesetzes, BGBl. Nr. 63/1979, in der jeweils geltenden…
…Wert (§ 10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Dies gilt sinngemäß für Partizipationsscheine im Sinne des Kreditwesengesetzes, BGBl. Nr. 63/1979 , in der jeweils geltenden Fassung, oder…
…Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Dies liegt bei Neugründung einer Kapitalgesellschaft, Kapitalerhöhung, Ausgabe von Genussrechten und Partizipationsscheinen, Ersterwerb von Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft einräumen, Ersterwerb von Kommanditanteilen an einer GmbH (AG) &…
…Erwerb neu geschaffener Gesellschaftsrechte an einer inländischen Kapitalgesellschaft durch den ersten Erwerber. Dies liegt bei Neugründung einer Kapitalgesellschaft, Kapitalerhöhung, Ausgabe von Genussrechten und Partizipationsscheinen, Ersterwerb von Forderungen, die eine Beteiligung am Gewinn oder am Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft einräumen, Ersterwerb von Kommanditanteilen an einer GmbH (AG) &…
…Lfg. 2015, §8 Tz 139 folgendes ausgeführt: Personen mit Gesellschafterstellung sind die Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, im weitesten Sinn auch die Inhaber von Genussrechten bzw Partizipationsscheinen (siehe Wiesner, ÖStZ 18/1986, 229), soweit sie nicht den Charakter von Obligationen haben (siehe Tz 89/8 ff), weiters…
…November 2000, 99/16/0439). Der gemeine Wert von Aktien, Anteilen an Gesellschaften mbH., Genussscheinen und Partizipationsscheinen ist gemäß § 13 Abs 2 BewG in erster Linie aus Verkäufen abzuleiten. Dabei kommen grundsätzlich alle Verkäufe (nicht zusammenhängende Verkaufsvorgänge) aus dem Ermittlungszeitraum in Betracht. Die Verkäufe sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…