…ein einfacher und einmaliger Fehler, der möglicherweise nur auf einer mangelhaften Dokumentation beruhe und daher nicht mehr nachvollziehbar sei, materiell aber vielleicht sogar richtig gewesen sei. Keinesfalls lasse dies den Schluss zu, dass die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig seien. Das Finanzamt gehe offensichtlich davon…
…2012/15/0123). Bezüglich der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung wurde im Betriebsprüfungsbericht (Tz 1) im Wesentlichen ausgeführt, dass die Einzelaufzeichnungen nicht vollständig vorhanden gewesen seien, genaue Aufzeichnungen über den Eigenverbrauch und die Gratisabgaben erst ab 2010 vorgelegt worden seien, die Erfassung der Trinkgelder nicht nachvollziehbar sei…
…sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen." 3. Erwägungen 3.1. Formelle Mängel der Buchführung: Das Kriterium der Ordnungsmäßigkeit ist nicht mit einer bestimmten Buchführungsmethode oder einer bestimmten Organisation, einem bestimmten System oder einer bestimmten Technik des Erfassens und Festhaltens der Geschäftsvorfälle…
…2) und die zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart geordnet aufbewahrt werden sollen, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist (Z 5). Werden die Geschäftsvorfälle maschinell festgehalten, gelten gemäß § 131 Abs. 2 BAO die Bestimmungen des Abs. 1 sinngemäß mit der Maßgabe…
…B) Höhe der Zuschätzungen: Die Abgabenbehörde hat gemäß § 184 Abs. 3 BAO die Grundlagen für die Abgabenerhebung insbesondere dann zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften zu führen hat (§§ 131, 132 BAO) nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder…
…Zufolge § 138 Abs 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119 leg cit) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Abs 2 leg cit normiert, dass Bücher, Aufzeichnungen…
…verbucht (ER 17, 27) Durch die BP wird der Schluß gezogen, dass nicht nur Bestände nicht erfasst worden sind, sondern dass auch Wareneingänge nicht verbucht bzw doppelt verbucht wurden. Die daraus resultierende, nicht Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und die sachliche Unrichtigkeit der Bücher gemäß § 184 BAO…
…schätzen, wenn die Bücher und Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Die Beschwerdeführerin hat im Juni 2009 eine Honorarnote an die A*** GmbH in Rastede (D) ausgestellt. Laut…
…07.2013): "Tz 1 Ordnungsmässigkeit Es wurden formelle Mängel (falsche Kontenbezeichnungen, unzutreffende Buchungstexte - bei vorliegenden Kontrollmitteilungen F1 und F2; Verbuchungen mit falschem Datum, teilweise keine geordnete Verbuchung - bei AR, Auftragsbearbeitungsprogramm Orgamax - verwendet ab Anfang August 2010 - entspricht nicht den Vorgaben der BAO bezüglich elektronischem Radierverbot…
…Beschreibungen der älteren Versionen belastet jene Unternehmen, die kein Update auf die aktuelle Version durchgeführt haben. Nur wenn die Software richtig und fiskalisch einwandfrei konfiguriert ist und darüber eine Einrichtungsdokumentation vorliegt, die auch aktuell gehalten wird, ist das Gesamtsystem ordnungsgemäß. b) Sonstige Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit…
…hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formellen Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Hierbei ist der Prüfungsmaßstab der materiellen und formellen Ordnungsmäßigkeit unabhängig von einer bestimmten Buchführungsmethode…
…ist lt. ständiger Rechtsprechung des VwGH jedenfalls, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabevorschriften zu führen hat, nicht führt oder nicht vorlegt oder sogar vernichtet hat. Hat die Behörde diesen Nachweis der qualifizierten Mangelhaftigkeit erbracht, ist die Schätzungsbefugnis die Folge, die…
…anderen - für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Seit dem Jahr 2000 besteht die Verpflichtung, elektronisch erstellte Buchhaltungsdaten in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung zu stellen (Brennsteiner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren3 § 131 BAO Rz 10) Bücher und Aufzeichnungen…
…dient gleichermaßen der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung vor Feststellung einer Schätzungsberechtigung (VwGH 20. 10. 1999, 93/13/0063). (Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner, Abgabenverfahren I3 § 184 BAO (Stand 1.2.2021, rdb.at) Trotz einer formell fehlerfreien Buchführung kann eine sachliche Unrichtigkeit der Bücher als…
…der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (VwGH 20.10.2021, Ra 2020/15/0048). Ziel einer Schätzung ist es, den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen, wobei jeder Schätzung eine gewisse Ungenauigkeit immanent ist und, wer zur Schätzung Anlass gibt, die mit der…
…wäre. 2.4. Schätzung In dieser Buchhaltung würden Einnahmen und Ausgaben in einer Weise verbucht, dass als Betriebsergebnis ein geringer und für die Steuerbehörde unauffälliger Gewinn ausgewiesen werde. Aufgrund der im Besprechungsprogramm festgestellten Sachverhalte sei festzustellen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Bücher iSd §§ 130 und 131…
…0128: Ritz, BAO5, § 184 Tz. 8). Formelle Mängel von Büchern oder Aufzeichnungen berechtigen nur dann zu einer Schätzung, wenn sie derart schwerwiegend sind, dass das Ergebnis der Bücher bzw Aufzeichnungen nicht mehr glaubwürdig erscheint (Hofians, in Jahrbuch, 265; VwGH 2.6.1992, 87/14/0160…
…zumal der Bf. nicht ausgeführt hat, um welche "andere Maßnahmen" es sich dabei handelt. Ebenso nicht nachvollzogen werden kann die Behauptung, dass gerade die von der Betriebsprüfung festgestellte starke Fluktuation der 10%-igen und 20%-igen Umsätze zueinander ein Hinweis auf die Ordnungsmäßigkeit der Bücher…
…ist insbesondere dann, wenn der Abgabepflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag oder weitere Auskunft über Umstände verweigert, die für die Ermittlung der Grundlagen (Abs. 1) wesentlich sind. (3) Zu schätzen ist ferner, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach…
…außerhalb der Losungsermittlung zu erfassen bzw. als Simulation darzustellen. Wie eingangs erwähnt, seien in den vorgelegten Daten bestimmte Stammdatenänderungen nicht dargestellt. Gemäß § 131 BAO sei somit die Ordnungsmäßigkeit der vorgelegte Aufzeichnungen nicht gegeben. Nach § 184 Abs. 3 BAO sei zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher…