…Österreich erworben werden können, unterliegt nicht der Werbeabgabe. Die Abgrenzbarkeit des Inlandsbezugs von Online-Werbung kann nach denselben Kriterien erfolgen wie bei Print-, TV- und Radiowerbung. Werden werbebasierte inländische Online- Dienste (darunterfallen jedenfalls unter einer „.at“-Top-Level-Domain bereitgestellte Online- Dienste, im Inland konsumiert…
…Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen wird. Es bestehen keine Unterschiede zwischen Print- (inklusive Prospekt-), TV-, Radio- und Außenwerbung einerseits und Online-Werbung andererseits, welche vor…
…werden können, unterliegen nicht der Werbeabgabe. Die Abgrenzbarkeit des Inlandsbezugs von Online-Werbung kann nach denselben Kriterien erfolgen wie bei Print-, TV- und Radiowerbung. Werden werbebasierte inländische Online-Dienste (darunterfallen jedenfalls unter einer "at"-Top-Level-Domain bereitgestellte Online-Dienste) im Inland konsumiert, zielen die…
…Verbreitung von Werbebotschaften, soweit hierbei Dritte (Auftragnehmer) dem Werbeinteressenten gegenüber Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen, einer Abgabe zu unterwerfen, wobei als Bemessungsgrundlage eben dieses Entgelt herangezogen wird. Es bestehen keine Unterschiede zwischen Print- (inklusive Prospekt-), TV-, Radio- und Außenwerbung einerseits und Online-Werbung andererseits, welche vor…
…Kinderspielzeug), Domino (Haarkosmetik - für Friseurbetrieb der Gattin?), Lorenzi (Haarkosmetik - für den Friseurbetrieb der Gattin?), Ikea, Jako-o, Emphas UG, Leo Hillinger GmbH (Winzer Burgenland), Online-Dienste, Burg & Baumhotel, TC SV GW Ort2, Spatt GmbH, Miele, Siratec GmbH, Scheffler GbR, Julia ***10*** (Reinigungskraft Privathaushalt Fam. FNSohn)…
…Kinderspielzeug), Domino (Haarkosmetik - für Friseurbetrieb der Gattin?), Lorenzi (Haarkosmetik - für den Friseurbetrieb der Gattin?), Ikea, Jako-o, Emphas UG, Leo Hillinger GmbH (Winzer Burgenland), Online-Dienste, Burg & Baumhotel, TC SV GW Ort2, Spatt GmbH, Miele, Siratec GmbH, Scheffler GbR, Julia ***10*** (Reinigungskraft Privathaushalt Fam. FNSohn)…
…werden können, unterliegen nicht der Werbeabgabe. Die Abgrenzbarkeit des Inlandsbezugs von Online-Werbung kann nach denselben Kriterien erfolgen wie bei Print-, TV- und Radiowerbung. Werden werbebasierte inländische Online-Dienste (darunterfallen jedenfalls unter einer "at"-Top-Level-Domain bereitgestellte Online-Dienste) im Inland konsumiert, zielen die…
…Bescheid sowohl formell als auch materiell rechtswidrig sei wie im Folgenden ausgeführt werde. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheides: Wie schon im Antrag dargelegt, sei eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich…
…als auch materiell rechtswidrig, wie im Folgenden ausgeführt wird: Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids Wie schon im Antrag dargelegt, ist eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gilt in Österreich…
…im Folgenden ausgeführt werde. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids Wie schon im Antrag dargelegt, sei eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation…
…Folgenden ausgeführt werde: Zur Rechtswidrigkeit des Bescheides: Wie schon im Antrag dargelegt, sei eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies würde in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation gelten…
…im Folgenden ausgeführt werde: Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids Wie schon im Antrag dargelegt, sei eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online-Formular des Dienstes Finanzonline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation…
…im Folgenden ausgeführt werde: Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids Wie schon im Antrag dargelegt, sei eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online-Formular des Dienstes Finanzonline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation…
…auch materiell rechtswidrig, wie im Folgenden ausgeführt wird: 4.2 Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids Wie schon im Antrag dargelegt, ist eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gilt in…
…Bescheids: Wie schon im Antrag dargelegt, sei die Selbstberechnung einer Steuer von EUR 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation. Nach diesem Grundsatz sei bei der Auslegung…
…als auch materiell rechtswidrig. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids: Wie schon im Antrag dargelegt, sei eine Selbstberechnung einer Steuer von € 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation…
…Bescheids: Wie schon im Antrag dargelegt, sei die Selbstberechnung einer Steuer von EUR 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation. Nach diesem Grundsatz sei bei der Auslegung…
…als auch materiell rechtswidrig. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids: Wie schon im Antrag dargelegt, sei ein Selbstberechnung einer Steuer von 0,00 € im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation…
…auch materiell rechtswidrig. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids: Wie schon im Antrag dargelegt, sei ein Selbstberechnung einer Steuer von Euro 0,00 im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation. Nach…
…als auch materiell rechtswidrig. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheids: Wie schon im Antrag dargelegt, sei eine Selbstberechnung einer Steuer von 0,00 € im Online-Formular des Dienstes FinanzOnline auch technisch gar nicht vorgesehen bzw. nicht möglich. Überdies gelte in Österreich das Gebot der verfassungskonformen Interpretation…