…Vermögenslage überzeugend darzulegen hat (Erk. vom 24.1.1996, 93/13/0172). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (VwGH vom 20.9.2001, 2001/15/0056 und die darin angeführte Vorjudikatur). Der die Begünstigung in Anspruch…
…betreffend den Säumniszuschlagbescheid gestellt werden (vgl VwGH 20. 1. 2016, Ro 2014/17/0036). Die Regelung des § 217 Abs 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, somit tritt der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (vgl. VwGH 18. 11. 2003…
…Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet würde. Bei Begünstigungstatbeständen, zu denen auch Zahlungserleichterungen gehören würden, würde die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund treten. Die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte und der Umstand…
…0134). Die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand. Ein derartiges Verfahren, das auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichtet ist, wird vom Antragsprinzip beherrscht. Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung Inanspruchnehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Begünstigungswerber hat die Voraussetzungen für die…
…gerichtetes Verfahren wird wesentlich vom sogenannten Antragsprinzip getragen und ist von einer erhöhten Mitwirkungspflicht des Antragstellers beherrscht. Das bedeutet, dass der allgemeine Grundsatz der Amtswegigkeit der behördlichen bzw. (verwaltungs)gerichtlichen Sachverhaltsermittlung (vgl. §§ 115, 269 BAO) gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl…
…wurde, dass die tatsächliche Geschäftsführerin kein grobes Verschulden an der unterbliebenen Abgabenentrichtung getroffen hat. Die Regelung des § 217 Abs 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, somit tritt der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (vgl VwGH 18. 11. 2003…
…Dies bedeutet, dass der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Dieser hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann (BFG vom…
…der Behauptung des Beschwerdeführers, dass die Inanspruchnahme der Befreiungsbestimmung des § 17 GrEStG keiner Begründung bedürfe, wird übersehen, dass es sich bei § 17 GrEStG um eine Begünstigungsbestimmung handelt. Bei Begünstigungsbestimmungen tritt nach ständiger Judikatur des VwGH die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in…
…hätten bzw. wie diese konkret ausgestaltet gewesen wären, wurde im Beschwerdeverfahren nicht näher dargelegt, obwohl in einem vom Antragsprinzip beherrschten, auf die Erlangung einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (vgl. Ritz, BAO4, § 115…
…10.1.2013 veranlasste die Bf. die Entrichtung des aushaftenden Abgabenbetrages mittels Eilüberweisung. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass bei Begünstigungstatbeständen wie dem § 217 Abs. 7 BAO die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende…
…Mit dieser Argumentation verkennt er, dass im Bereich der abgabenrechtlichen Begünstigungen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen aller jener Umstände…
… 217 Abs. 7 BAO stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachver-haltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hinter-grund. Der Antragssteller hat selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die die Begünstigung gestützt…
…0101). § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, welcher vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeutet, der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund (vgl. VwGH 18.11.2003, 98/14/0008; VwGH 17.12.2003, 99/13/0070…
…sich in Beschäftigungsgruppe "G" des Kollektivvertrages für Angestellte der Elektround Elektronikindustrie auch jene absoluten Spitzenkräfte, die von der ZBV 2016 angesprochen sind, wiederfinden würden, kann wohl als unwahrscheinlich erachtet werden. Bei Begünstigungen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund…
…VwGH vom 23.02.1989, 88/16/0187). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…VwGH vom 23.02.1989, 88/16/0187). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…VwGH vom 23.02.1989, 88/16/0187). Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…Judikatur). § 17 GrEStG ist eine Begünstigungsbestimmung. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die…
…Judikatur). § 17 GrEStG ist eine Begünstigungsbestimmung. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen, auf die…