…bezahlte, dieser oder - als "Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung die Kommunal-, bzw. Lohnsteuer…
…Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2013-2015 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2009-2012 betreffend…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2019 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, DB und DZ 2016-2017 betreffend…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2016 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag als auch den Zuschlag zum…
…Das entspricht den angewiesenen Beträgen."). Eine Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf € xxxx hatte schließlich aus nachfolgender Überlegung zu unterbleiben: Stellt die Überzahlung - wie vorhin dargelegt - eine im Gesellschaftsverhältnis fußende verdeckte Ausschüttung dar, so ist eine Unterbezahlung vice versa als eine verdeckte Einlage - die nicht in…
…und sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2014 durchgeführten Außenprüfung die Lohnsteuer, den Dienstgeberbeitrag als auch den Zuschlag zum…
…dem offenen Firmenbuch unter Berücksichtigung der dort hinterlegen historischen Daten bzw. - zitierten - Urkunden. Dass die Bf. Teil einer Unternehmensgruppe mit den genannten weiteren Gruppenmitgliedern bzw. der Firma A als Gruppenträgerin ist, ergibt eine Einschau des Gerichtes in den elektronischen Veranlagungsakt. Der festgestellte Inhalt des Gesellschaftsvertrages…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2013 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer 2010-2012 betreffend, wurde die Feststellung getroffen…
…sonstige Vergütungen jeder Art" iSd § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 - deren unbeschränkt haftenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Im Zuge einer am Sitz der Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) im Jahr 2019 durchgeführten Außenprüfung ua die Lohnsteuer 2016-2017 betreffend, wurde die Feststellung getroffen…
…und bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die offene Gesellschaft ist rechtsfähig. Aufgrund der zuerkannten Rechtsfähigkeit kommt der OG im Rechtsleben eine gewisse Selbständigkeit zu, das Gesellschaftsvermögen der OG ist sachenrechtlich daher nach Maßgabe des Handelsrechts- Änderungsgesetzes nicht den Gesellschaftern…
…wurde die Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft geändert (Rechtsformänderung gemäß Unternehmensgesetzbuch). Am 1.2.2007, Antrag auf Änderung eingelangt am 27.12.2006, wurden im Firmenbuch folgende Änderungen eingetragen: Der Firmenname wurde in NN-LG & Co OG geändert. Die Rechtsform wurde in eine offene Gesellschaft geändert…
…23 Z 2 EStG 1988 idgF sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insbesondere offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft…
…von diesem Stichtag an Last und Gefahr andererseits. § 5 (1) Frau K... ist der Zustand und die Beschaffenheit des auf sie übergehenden Gesellschaftsanteiles, aufgrund des Umstandes, dass sie offene Gesellschafterin des Apothekenunternehmens ist, insbesondere aber auch seine Ertragskraft bekannt und haftet Frau Mag.pharm. H..…
…Gesellschafter der ***RR** OG (jeweils im eigenen Namen) auf. Ein berufsmäßiger Parteienvertreter geht aus der Eingabe nicht hervor. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 29.10.2020 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass im Umsatzsteuerverfahren eine Offene Gesellschaft…
…Anwendung der Vorschriften über die offene Gesellschaft Rz 18) Nichts anderes kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes gelten, wenn der, wie im Beschwerdefall, einzige Kommanditist seine Gesellschafterstellung in die eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters ändert. Entgegen den Ausführungen im Vorlageantrag kam es im Beschwerdefall somit nicht zu…
…152). Aus all dem folgt, dass eine bloß von den Gesellschaftern überreichte Beschwerde einer durch den Masseverwalter als gesetzlichen Vertreter vertretenen Offenen Gesellschaft als unzulässig zurückzuweisen gewesen war. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…152). Aus all dem folgt, dass eine bloß von den Gesellschaftern überreichte Beschwerde einer durch den Masseverwalter als gesetzlichen Vertreter vertretenen Offenen Gesellschaft als unzulässig zurückzuweisen gewesen war. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…sind diese Einkünfte aus Gewerbebetrieb ua. Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (insbesondere offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften). Entscheidend für den konkreten Fall ist somit die Frage, ob die beteiligten stillen Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind. Voraussetzung dafür ist…