…I Nr. 28/1999 ergebenden Begünstigung (bei Bestandverträgen über die Vermietung und Nutzungsüberlassung von Gebäuden oder Gebäudeteilen für Wohnzwecke sollen für die Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage die wiederkehrenden Leistungen höchstens mit dem Dreifachen des Jahreswertes zum Ansatz gelangen) die sachliche Bestimmung des Bestandobjektes maßgeblich ist. Dass…
…die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters besteht insbesondere in der angebotenen Verpflegung der Gäste und sei es auch nur in der Form eines Frühstücks und in der täglichen Wartung der Zimmer. Wenn solche zusätzlichen Tätigkeiten allerdings wegen der geringen Zahl von Fremdenzimmern nur…
…da der von der steuerlichen Vertretung ermittelte Grundanteil unter 20% liege und überhaupt keine Berechnung nach der Grundstückswertverordnung vorgelegt worden sei. Die Vermietung bzw. Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen (Garage oder Pkw-Abstellplatz) stelle nach Ansicht der belangten Behörde dem…
…die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehende weitere Tätigkeit des Vermieters besteht insbesondere in der angebotenen Verpflegung der Gäste und sei es auch nur in der Form eines Frühstücks und in der täglichen Wartung der Zimmer. Wenn solche zusätzlichen Tätigkeiten allerdings wegen der geringen Zahl von Fremdenzimmern nur…
…bis 22) zuzüglich Arbeitsbogen erschließt sich für das Bundesfinanzgericht im Zusammenhang mit der Errichtung und insbesondere der späteren Nutzung des Gebäudes nun tatsächlich ein Sachverhalt, bei welchem von einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten des Hauses YYY zu marktkonformen Bedingungen im Beherbergungsgewerbe, wie vom Amtsbeauftragten zitiert…
…bis 22) zuzüglich Arbeitsbogen erschließt sich für das Bundesfinanzgericht im Zusammenhang mit der Errichtung und insbesondere der späteren Nutzung des Gebäudes nun tatsächlich ein Sachverhalt, bei welchem von einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten des Hauses YYY zu marktkonformen Bedingungen im Beherbergungsgewerbe, wie vom Amtsbeauftragten zitiert…
…bis 22) zuzüglich Arbeitsbogen erschließt sich für das Bundesfinanzgericht im Zusammenhang mit der Errichtung und insbesondere der späteren Nutzung des Gebäudes nun tatsächlich ein Sachverhalt, bei welchem von einer entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten des Hauses YYY zu marktkonformen Bedingungen im Beherbergungsgewerbe, wie vom Amtsbeauftragten zitiert…
…die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen…
…die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen…
…UStG 1994 sind Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich unecht steuerbefreit. Nicht steuerbefreit sind u.a. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke und die Vermietung (Nutzungsüberlassung)von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller Art. Der Bf hat am…
…die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen…
…wenn eine größere Zahl von Wohnungen eine Tätigkeit bedingt, die über die Tätigkeit, wie sie mit der Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten üblicherweise verbunden ist, deutlich hinausgeht. Im Betrachtungszeitraum und im Zeitpunkt der Antragstellung habe die Tätigkeit der Bf nur aus der Vermietung von vier Appartements ohne…
…Nutzung ist eine Aufteilung des einheitlichen Entgeltes vorzunehmen, es sei denn, dass dem Abstellen von Fahrzeugen im Rahmen der Vermietung (Nutzungsüberlassung) der Räumlichkeit (Grundfläche) nur eine sehr untergeordnete Bedeutung zukommt. Dies ist hier zweifelsfrei nicht der Fall, da die Anmietung der Garage zum Abstellen aller…
…die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen…
…die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen…
…Umsatzpacht wird auf den nächsten vollen Euro gerundet. Beim jährlichen Nettoumsatz handelt es sich um jene typischen Erlöse aus dem Verkauf und der Nutzungsüberlassung von Erzeugnissen und Waren, der Überlassung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen sowie aus Dienstleistungen, die sich aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Pächterin…
…Absetzung für Abnutzung beträgt diese abweichend von lit. d höchstens das Dreifache und im darauffolgenden Jahr höchstens das Zweifache des Prozentsatzes gemäß lit. d. § 7 Abs. 2 ist nicht anzuwenden." Die Nutzungsüberlassung von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen gilt nicht als Überlassung…
…ist. Demnach sind Umsätze aus Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke sowie die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen nicht im Sinne gegenständlicher Bestimmung steuerbefreit. In diesem Zusammenhang wies die beschwerdeführende Partei bereits im Rahmen ihrer Stellungnahme vom 27.09.2022 Beilage (/A) darauf hin…
…Vermietung und Verpachtung von Grundstücken grundsätzlich (unecht) steuerfrei. Nicht befreit ist demnach allerdings unter anderem die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke sowie die die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen aller…
…die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke; - die Vermietung und Verpachtung von Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören, auch wenn sie wesentliche Bestandteile eines Grundstückes sind; - die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen; - die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Räumlichkeiten oder Plätzen…