…in der Bescheidbegründung zu erfolgen haben (Ritz, BAO, § 198 Tz 19). Der Inhalt des Bescheidspruches ist unter Einbeziehung des Begründungsteiles zu deuten, wobei Begründungsmängel im Abgabenverfahren im Rechtsmittelverfahren saniert werden können (VwGH 14.12.2005, 2001/13/0281). Die Darstellung der Berechnung der Bemessungsgrundlagen der…
…96 Rn 6). Der vorgebrachte Einwand der Bf. ist daher unbegründet. Die Bf. erkennt die Nichtigkeit des Bescheides zudem darin, dass der Prüfungsantrag die Namen aller mit der Vornahme der Betriebsprüfung beauftragten Prüfungsorgane enthalten müsse. Werde die Prüfung von der Großbetriebsprüfung durchgeführt, so müsse der…
…Abs. 2 FinStrG. Die mit solchen Maßnahmen betrauten Organe haben insoweit auch die Befugnisse der Organe der Finanzstrafbehörde. Die Bf erkennt eine Nichtigkeit des Bescheides durch die fehlende Unterschrift des genehmigenden Organs der belangten Behörde. Dazu ergibt sich: Ein Prüfungsauftrag ist ein Bescheid (vgl. VwGH…
…dem Berichtigungsbescheid eine nicht vollständige Willensbildung zugrunde liegt; sie ist jedoch nach der vorzit. VwGH-Rechtsprechung nicht berichtigungsfähig und wäre – sollte sie dennoch durchgeführt werden – eine nach ständiger VwGH-Rechtsprechung nicht zulässige Ergänzung des Bescheidspruches. In Anwendung der vorzit. VwGH-Rechtsprechung stellt das Bundesfinanzgericht fest…
…Erkenntnis vom 04.02.2021 eine rechtskräftige Entscheidung über den Antrag des Bf vom 21.01.2019 über die Erlassung von Feststellungsbescheiden an die ehemaligen Gesellschafter der W OG vor. Ungeachtet der behaupteten Nichtigkeit des Erkenntnisses vom 04.02.2021 bringt der Bf als weiteres…
…verspätete Entrichtung des Altlastenbeitrages in der Höhe von 118.146,00 Euro (Bemessungsgrundlage) einen 2%igen Säumniszuschlag gemäß § 217 Abs. 1 und Abs. 2 BAO in der Höhe von 2.331,60 Euro fest. Die Abgabenberechnungen und deren Bemessungsgrundlagen würden einen Teil des Bescheidspruches darstellen…
…beruhe auf diesem nichtigen Grundlagenbescheid und die abgeleiteten Bescheide seien daher ebenso nichtig wie der Grundlagenbescheid. Die Nichtigkeit des Grundlagenbescheides schlage daher auf den angefochtenen Anspruchszinsenbescheid 2012 durch, weswegen sich die Behörde nicht auf einen rechtsgültigen Bescheid stützen könne. c. Anspruchszinsenbescheide sind an die ihnen…
…kassatorische Entscheidung zur gänzlichen Beseitigung des Bescheides, der das wieder aufgenommene Verfahren seinerzeit zum Abschluss gebracht hat. Eines diesbezüglich gesonderten Bescheidspruches im Wiederaufnahmsbescheid bedarf es daher nicht (vgl VwGH 24.11.1998, 93/14/0151). Der Formulierung "unter gleichzeitiger Aufhebung des früheren Bescheides" ist somit…
…Während ein wesentlicher Fehler zur absoluten Nichtigkeit führt und damit bewirkt, dass ein Bescheid überhaupt nicht vorliegt und als solcher daher auch nicht überprüft werden kann, führen alle unterhalb dieser Grenze gelegenen Fehler im Rahmen des Fehlerkalküls zur Existenz eines rechtswidrigen Bescheides (VwGH 29.6…
…anhängig. Sollte das deutsche Bundespatentgericht in seinem Urteil die Nichtigkeit aussprechen, würde diese Nichtigkeit gemäß § 22 Abs. 2 iVm § 21 Abs. 3 des deutschen Patentgesetzes rückwirkend gelten. Ergebnis: Aufgrund dieser Ungewissheit kann die ermäßigte Besteuerung des entsprechenden Betrages nur im Rahmen einer vorläufigen Veranlagung gemäß…
…solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den Übrigen, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden." - aus nachstehenden Erwägungen nichts zu ändern: Diese Bestimmung gilt nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheid beabsichtigter Schriftstücke beispielsweise ergibt, weil die Adressierung an eine bereits beendete…
…solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den Übrigen, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden." - aus nachstehenden Erwägungen nichts zu ändern: Diese Bestimmung gilt nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheid beabsichtigter Schriftstücke beispielsweise ergibt, weil die Adressierung an eine bereits beendete…
…solcher Bescheid wirkt lediglich gegenüber den Übrigen, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden." - aus nachstehenden Erwägungen nichts zu ändern: Diese Bestimmung gilt nicht, wenn sich die Nichtigkeit als Feststellungsbescheid beabsichtigter Schriftstücke beispielsweise ergibt, weil die Adressierung an eine bereits beendete…
…Umdeuten erforderlich wäre, um ein klares Ergebnis herbeizuführen. In den verfahrensgegenständlichen Fällen lässt sich der den angefochtenen Bescheiden inhärente Widerspruch zwischen der fehlerhaften Bezeichnung des Bescheidadressaten und den im Bescheidspruch im Rahmen der gesonderten Gewinnfeststellung ausgewiesenen Gesellschaftern durch eine zulässige Deutung nicht beseitigen. Das Hinzudenken…
…Schließung des Unternehmens. Mit Beschluss des Landesgerichts C vom 07.01.2008 wurde der Konkurs nach der Schlussverteilung aufgehoben. Die GmbHuCoKG ist nach wie vor im Firmenbuch eingetragen. Dieser Sachverhalt lässt sich dem im Akt aufliegenden Gesellschaftsvertrag und dem Firmenbuch entnehmen, sodass an dessen Richtigkeit…
…Grüner Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH, Wiener Straße 24, 3040 Neulengbach, betreffend Beschwerde vom 15. Februar 2007 gegen den Bescheid des FA Lilienfeld St. Pölten vom 21. Dezember 2006 betreffend die Einkommensteuer 1999, Steuernummer ***BF1StNr1*** nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19.05.2021, im Beisein der…
…einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Aus den dargestellten Erwägungen war spruchgemäß zu entscheiden.
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 28. Jänner 2015 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2012 und 2013 den Beschluss: I. Die Beschwerde wird gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die Bescheide des FA Gmunden Vöcklabruck vom 14. September 2011 betreffend Festsetzung Umsatzsteuer 11-12/2010 sowie gegen den Umsatzsteuerbescheid 2010 vom 23. September 2011 den Beschluss: I. Die Beschwerde…
…des Grundes, aus dem die Unterfertigung nicht erfolgte, die Richtigkeit der schriftlichen Wiedergabe von dem die Amtshandlung leitenden Organ ausdrücklich zu bestätigen. (5) In der Niederschrift darf nichts Erhebliches ausgelöscht, hinzugefügt oder verändert werden. Durchstrichene Stellen sollen noch lesbar bleiben. Erhebliche Zusätze oder Einwendungen des…