…dass durch die Gewährung der Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit keinesfalls gefährdet ist: Mit dem beabsichtigten entgeltlichen pensionsbedingten Ausscheiden von Herrn ***Bf1*** aus dem Betrieb … und dem damit mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Veräußerungserlös würde die Restrate abgedeckt werden. Es würde für unseren Klienten eine erhebliche…
…einem Ansuchen um Zahlungserleichterung muss der Abgabepflichtige daher die Voraussetzungen für eine solche sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben überzeugend dartun. Im Verfahren um Zahlungserleichterung ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzungsbescheide und der Einkommensteuervorauszahlungsbescheide nicht zu prüfen…
…ausgegangen werden, dass die Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellen würde. Darüber hinaus entspricht auch das Vorbringen zur Nichtgefährdung der Einbringlichkeit nicht den gesetzlichen Anforderung. Insbesondere wurde nicht glaubhaft gemacht, dass er durch die Gewährung der Zahlungserleichterung in die Lage versetzt wird, die vom…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…der Zahlungserleichterung in die Lage versetzt wird, die vom Zahlungserleichterungsansuchen umfassten Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist entrichten zu können. Die beiden Voraussetzungen (erhebliche Härte und Nichtgefährdung der Einbringlichkeit) müssen kumulativ vorliegen. Wie dem zweiten Satz dieser Bestimmung zu entnehmen ist, erfordert die zweite Voraussetzung (Nichtgefährdung…
…werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen maßgeblichen Tatsachen nicht im Sinne des §…
…Voraussetzungen – nämlich die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit – nicht vorliegt, war das Ratengesuch schon aus Rechtsgründen abzuweisen und blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…nach der zit. Bestimmung setzt demnach das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen: - das Vorliegen einer erheblichen Härte und - die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben…
…wies die Bf selbst darauf hin, dass die Einbringung der Abgabenschuld nicht nur eine besondere Härte darstellen würde, sondern diese auch uneinbringlich sei. Damit lag aber eine der im Gesetz zwingend vorgeschriebenen Voraussetzungen - nämlich die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit - nicht vor, sodass das Zahlungserleichterungsansuchen schon aus…
…nach der zit. Bestimmung setzt demnach das Zutreffen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus, die beide gegeben sein müssen, um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen: das Vorliegen einer erheblichen Härte und die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben…
…nämlich die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit, soll verhindern, dass das bereits bestehende Risiko für die Einbringlichkeit der Abgabe durch den Zahlungsaufschub nicht noch erhöht wird und dem Abgabengläubiger die Möglichkeit zu sofortigen Einbringungsmaßnahmen wahren. Bleiben Abgaben unbezahlt, weil ihre Bezahlung trotz gefährdeter Einbringlichkeit im Wege einer…
…dass der beantragte Stundungstermin (31. Dezember 2023) bereits überschritten ist, hätte auch keine Möglichkeit für eine Ermessensentscheidung bestanden, da die Bf. das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer Zahlungserleichterung, sowohl hinsichtlich des Vorliegens einer erheblichen Härte als auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit nicht darzulegen…
…wenn die Einbringlichkeit auch ohne Zahlungsaufschub gefährdet ist (VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Die Höhe des in diesem Zusammenhang vom Bf. vorgebrachten Auftragsbestandes für die Folgejahre ist nicht geeignet, eine Nichtgefährdung der Einbringlichkeit zu belegen, weil die Höhe der jährlichen Aufträge nicht einmal…
…belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt, dass ein Bediensteter vorort die wirtschaftliche Lage ermitteln wollte, jedoch niemanden angetroffen habe. Obwohl einer Beschwerdevorentscheidung Vorhaltscharakter zukommt, wurden diesbezüglich im Vorlageantrag keinerlei ziffernmäßig konkrete Ausführungen zur wirtschaftlichen Lage erstattet. Da die Bf. die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit weder behauptet…
…einer Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb konkret und nachvollziehbar darzutun bzw. von sich aus entsprechend glaubhaft zu machen (vgl. etwa VwGH 6.7.2011, 2008/13/0224, mwN). Im Anlassfall ist zur Situation des Bf., bei dem zur StNr. 56 ein Grad der Erwerbsminderung…
…Allerdings wird mit einer Darlegung der erheblichen Härte die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit einer Abgabe durch die Gewährung einer Zahlungserleichterung noch nicht dargetan (VwGH 26.1.1989, 88/16/0183). Im hier gegenständlichen Verfahren hat die Bf. weder behauptet, die Einbringlichkeit des nicht unerheblichen Abgabenbetrages werde…
…Das Vorliegen einer erheblichen Härte und die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe seien die kumulativen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung. Erst bei Vorliegen beider Voraussetzungen liege die Bewilligung einer Zahlungserleichterung im Ermessen der Behörde. Mangels Zutreffens der rechtlichen Voraussetzungen bleibe für eine Ermessensentscheidung kein…
…worden. Neben dem im Stundungsansuchen begehrten Beträgen seien derzeit unter anderem auch Lohn- und Umsatzsteuerabgaben offen. Die letzte Einzahlung seitens der Bf. sei am 9. März 2023 erfolgt. Die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit sei somit keinesfalls gesichert. Fehle auch nur eine der im § 212 Abs. 1…
…das Finanzamt Graz-Stadt nicht erblicken will. Ebenso auch nicht, die dadurch Nichtgefährdung der Einbringlichkeit. Dies alles samt aber schon mit 09.03.2018 das Bundesfinanzgericht erblickt hat. ...." Mit der Beschwerdevorentscheidung vom 31.07.2018 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und der Bf. aufgefordert…
…aber der Gesellschaft bekannt ist, dass das Finanzamt Graz-Stadt die Frist nach § 85a iVm 284 BAO Übergebühr in Anspruch nimmt, wird aus diesen Grund vorsorglich obiges Ansuchen bis 31.12.2018 gestellt. Die erhebliche Härte für die Gesellschaft sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit für…