IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Lisa Fries in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ECOVIS Scholler & Partner Wirtschaftstreuhand GmbH, Steuerberatungsgesellschaft, Rechte Wienzeile 225 Tür 601, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 8. Jänner 2023 gegen den Bescheid des…
…einem Ansuchen um Zahlungserleichterung muss der Abgabepflichtige daher die Voraussetzungen für eine solche sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben überzeugend dartun. Im Verfahren um Zahlungserleichterung ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzungsbescheide und der Einkommensteuervorauszahlungsbescheide nicht zu prüfen…
…nach der dargestellten Judikatur vorliegenden Darlegungs- und Behauptungslast des Beschwerdeführers kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass die Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellen würde. Darüber hinaus entspricht auch das Vorbringen zur Nichtgefährdung der Einbringlichkeit nicht den gesetzlichen Anforderung. Insbesondere wurde nicht glaubhaft gemacht…
…und Umsatzsteuerabgaben offen. Die letzte Einzahlung seitens der Bf. sei am 9. März 2023 erfolgt. Die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit sei somit keinesfalls gesichert. Fehle auch nur eine der im § 212 Abs. 1 genannten Voraussetzungen, so habe die Abgabenbehörde das Ansuchen abzuweisen. Am 27. Oktober 2023…
…Zahlungserleichterung zu gewähren, sohin nur dann Gebrauch machen, wenn die Voraussetzungen der erheblichen Härte in der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgabe (Strafe) und die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit erfüllt sind. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Bewilligung einer Zahlungserleichterung eine Begünstigung darstellt. Bei Begünstigungstatbeständen tritt…
…dar, dass ein Abgabepflichtiger, der eine Zahlungserleichterung beantragt, sowohl das Vorliegen einer erheblichen Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit konkret anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen habe. Eine erhebliche Härte liege etwa vor, wenn der notdürftige Unterhalt durch die Abgabenentrichtung beeinträchtigt wäre, eine…
…Begründend führte die Abgabenbehörde in einer separaten Begründung im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe zur Voraussetzung der erheblichen Härte nur ein unzureichendes Vorbringen und zur (kumulativ erforderlichen) Voraussetzungen der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit keinerlei Vorbringen erstattet. Das Ansuchen sei somit aus Rechtsgründen abzuweisen gewesen (unter Hinweis…
…Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stellt eine Begünstigung dar, daher hat die Begünstigungswerberin die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Eindringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Die Darlegung dieser beiden Voraussetzungen habe konkretisiert…
…VwGH 20.2.1996, 95/13/0190). Das Vorbringen liefere keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen von erheblicher Härte im Falle der Entrichtung. Die Nichtgefährdung der Einbringung im Falle der Stattgabe wurde nicht einmal behauptet. Fehle auch nur eine der im § 212 Abs. 1 BAO genannten…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden kann. Der Abgabepflichtige hat daher die Voraussetzungen für Zahlungserleichterungen sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…Voraussetzungen für eine Zahlungserleichterung überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. Dazu sei sowohl die erhebliche Härte als auch die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenschuld anhand der Einkommens- und Vermögenslage darzustellen. Gegen diesen Bescheid brachte der Bf. fristgerecht am 08.05.2018 das Rechtsmittel der Beschwerde…
…um die Abgabenbehörde in die Lage zu versetzen, von dem ihr eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen: - das Vorliegen einer erheblichen Härte und - die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher…
…Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens keinen tauglichen Stundungsgrund darstelle. Weitere Ausführungen zum Vorliegen der Stundungsvoraussetzungen "erhebliche Härte" und "Nichtgefährdung der Einbringlichkeit" enthalte das Ansuchen nicht. In der gegen den Abweisungsbescheid rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird nochmals dargelegt, dass aufgrund der anstehenden Entscheidung über den Wiederaufnahmeantrag die…
…wird aus diesen Grund vorsorglich obiges Ansuchen bis 31.12.2018 gestellt. Die erhebliche Härte für die Gesellschaft sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit für das Finanzamt ist mit obigen und untenstehenden Ausführungen klar- und eindeutig dargestellt." Die belangte Behörde wies das Stundungsansuchen mit dem hier…
…oder sogar eine Zuhilfenahme von Rechtsmitteln (Anrufung des Bundesfinanzgerichtes) notwendig wird. Aus diesen Gründen wird vorsorglich obiges Ansuchen bis 31.12.2018 gestellt. Die erhebliche Härte für die Gesellschaft sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit für das Finanzamt ist mit obigen Ausführungen klar- und eindeutig dargestellt…
…oder sogar eine Zuhilfenahme von Rechtsmitteln (Anrufung des Bundesfinanzgerichtes) notwendig wird. Aus diesen Grunden wird vorsorglich obiges Ansuchen bis 31.12.2018 gestellt. Die erhebliche Härte für die Gesellschaft sowie die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit für das Finanzamt ist mit obigen Ausfiihrungen klar- und eindeutig dargestellt…
…auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt werden könne. Der Begünstigungswerber habe daher die Voraussetzungen einer Zahlungserleichterung sowohl hinsichtlich des Vorliegens der erheblichen Härte wie auch der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen, soweit die für die Voraussetzungen der Zahlungserleichterungen…
…und aus dem das Betreiben eines Cashpools durch den Konzern hervor ginge, aus dem die Bf. bei kurzfristigen Engpässen Mittel beziehen könne. Zur Nichtgefährdung der Einbringlichkeit sei lediglich ein allgemeines Vorbringen erstattet worden. Das Argument, es sei keinesfalls eine wirtschaftliche Entwicklung absehbar, die darauf hindeutet…
…werden müssen mit einer Verpfändung von verfügbarem Kapital sowie Barmitteln im Wert von USD 35 Mio. (später erhöht auf USD 40 Mio.). In der Beschwerde wird unter vorangestellter Judikatur die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit damit begründet, dass bei der Bf keinesfalls eine wirtschaftliche Entwicklung absehbar sei…
…Gefährdung der Einbringlichkeit anzunehmen (VwGH 18.9.2000, 2000/17/0094). Im gegenständlichen Ratenansuchen wurde auf den kurzfristigen Mangel ausreichender liquider Mittel (erhebliche Härte) und auf die positive Einkommensprognose (Nichtgefährdung der Einbringlichkeit) verwiesen. Allein die Tatsache, dass die Antragstellerin in Unkenntnis der Abgabenpflicht gewesen wäre…