Beschluss Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Dezember 2025 betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe ab Oktober 2025 zum Ordnungsbegriff…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 26. April 2019 gegen den Bescheid des ehemals ***FA***, nunmehr FAÖ DS ***1***, vom 29. März 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Müller-Dobler MBA MSc über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 21. Dezember 2020, Zahl MA67/Zahl/2020, betreffend Übertretung der Rechtsvorschrift…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 30. Juli 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 22. Juli 2015 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerde des Bf, pA AdrBf, vom 09.10.2019 (eingelangt bei der belangten Behörde), gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde, vom 02.10.2019…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 5. September 2016 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 beschlossen: Die Beschwerde gilt gem. § 85 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) als zurückgenommen. Eine Revision…
…Bf. sei zu folgenden Zeitpunkten ortsabwesend gewesen: 1.3.2014 bis 8.4.2014: aus medizinischen Gründen in C/Bgld., 7.4.2014 bis 10.6.2014: Aufenthalt bei der Familie in Deutschland. Vor dem Bundesfinanzgericht waren weitere Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichtbeantwortung von Lenkererhebungen anhängig. Der…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die zu entscheidende Rechtsfrage der Festsetzung einer Zwangsstrafe bei Nichtbeantwortung eines Vorhaltes und Unterbleiben einer Erklärung zur Kraftfahrzeugsteuer war durch die klare gesetzliche Regelung und die dazu ergangene und in der Entscheidung zitierte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Konrad in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 2 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien Nr. 9/2006, in Verbindung mit § 4 Abs 2 Wiener Parkometergesetz 2006, LGBl. für…
…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Zurücknahmeerklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle einer Nichtbeantwortung eines zu Recht ergangenen Mängelbehebungsauftrages unmittelbar aus dem Gesetz ergibt, liegt im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Alicja A., A-Straße 1, 1XXX Wien, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Günter Romauch em. und Dr. Thomas Romauch, 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 7, betreffend Verwaltungsübertretung nach § 2 Parkometergesetz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Susanne Winkler Steuerber. GmbH, Nußdorfer Straße 26-28/19, 1090 Wien, betreffend Beschwerde vom 21. Mai 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten (nunmehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** über die Beschwerde vom 6. November 2024 der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** gegen die fünf Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 29. Oktober 2024, GZen 1) MA67/GZ1/2024, 2…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** betreffend Beschwerde vom 21. Juni 2021 gegen den Zurückweisungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. Juni 2021, Steuernummer ***BFStNr1***, beschlossen: Der Vorlageantrag vom 17. August 2021 gilt gemäß § 264 iVm § 85 Abs…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob das Finanzamt mit dem angefochtenen Bescheid zu Recht eine Zwangsstrafe wegen Nichtbeantwortung eines Vorhaltes sowie Nichtvorlage von Unterlagen vorgeschrieben hat oder nicht. Im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin (Bf.) durchgeführten, die Jahre 2013 bis 2015 umfassenden Außenprüfung erging…
…beiden Gegenstände auf mangelnde Kommunikation von Seiten des der Tochter zurückzuführen gewesen sei, ließ sich im Verfahren wegen der Nichtbeantwortung des Vorbehaltes des Gerichtes vom 02.09.2020 nicht mehr feststellen. Aus den vorgelegten Zeugnissen ging hervor, dass das Fach "Office Management" mit "Nicht genügend"…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Erich Radschek über die am 14.06.2016 eingebrachte Beschwerde des UH, A1, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien, MA 6, vom 30.05.2016, betreffend Zwangsvollstreckung wegen Nichtbezahlung der rechtskräftigen Strafe auf…
…sondern führt bloß aus, dass der Vorhalt nicht beantwortet worden sei. Dem Schluss des Finanzamtes, wonach aufgrund der Nichtbeantwortung des Vorhaltes diverse Ausgaben steuerlich nicht geltend gemacht werden könnten, kann nicht gefolgt werden, zumal sich der Bf nicht grundsätzlich geweigert hat, den Vorhalt zu beantworten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes R vom 27.08.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, den Richter Mag. Markus Knechtl LL. M. als beisitzenden Richter, Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter und Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter über die Beschwerde des ***1*** ***2…