IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde des Bf., vom 14. April 2014, gegen das Erkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 - Parkraumüberwachung, 1200 Wien, Dresdner Straße 81 – 85, vom 12. März 2014, GZ. 1 , betreffend eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf vom 11.11.2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien MA 67 vom 30.10.2013, MA 67-PA-xxxxxxxx wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2…
…muss. Das Bundesfinanzgericht teilt hingegen die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung, dass der "Fehler" in der Nichtaktivierung der Herstellungskosten aus dem Jahr 1998 und nicht in der unterlassenen AfA der Jahre 2005 - 2010 zu erblicken ist: Zum Vorbringen der Bf., dass das Ziel der Einführung des Zu-…
…Daher ist das BFG dafür zuständig, über die Beschwerde abzusprechen. Durch Erlassung des Jahresbescheides entsteht somit keine Doppelzuständigkeit. Dies ist ein weiterer Grund dafür, dass der "Jahresbescheid" kein Nichtakt ist. 2. Beschwerdebegehren: Gemäß § 12 Abs. 1 UStG 1994 darf der Unternehmer die von anderen Unternehmern…
…Nichtigkeit eines Abgabenverwaltungsaktes in Österreich keine eigenständige Rolle (Witte, Zollkodex Art. 10 Rz. 6). Zwar wird im allgemeinen Verwaltungsrecht zwischen dem Nichtakt, der keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, und dem nichtigen Verwaltungsakt, der wegen seiner Fehler nach Rechtskraft aufgehoben werden kann, unterschieden (VwGH 19.12.2000…
…75). In diesem Erkenntnis des VfGH war die Frage zu lösen, ob die nachträgliche Änderung der behördlichen Auffassung zur Frage der Aktivierung oder Nichtaktivierung eines Aufwandes für ein bestimmtes Veranlagungsjahr zur Wiederaufnahme nachfolgender - bereits rechtskräftiger - Veranlagungsjahre, in denen der selbe Aufwand (im Hinblick auf seine…
…75). In diesem Erkenntnis des VfGH war die Frage zu lösen, ob die nachträgliche Änderung der behördlichen Auffassung zur Frage der Aktivierung oder Nichtaktivierung eines Aufwandes für ein bestimmtes Veranlagungsjahr zur Wiederaufnahme nachfolgender - bereits rechtskräftiger - Veranlagungsjahre, in denen der selbe Aufwand (im Hinblick auf seine…
…vom 12.11.2004, FSRV/0055-I/04) bzw. als prozessualer Nichtakt einzustufen (UFS vom 25.09.2012, FSRV/0021-L/12) sind. Des Weiteren dürfen schriftliche "Treu- und Glauben-Auskünfte" gemäß Genehmigungserlass nur durch den Amtsfachbereich erteilt werden. Erwähnenswert ist auch, dass auch im…
…bringen sei. Sollte sich im Rahmen der Erhebungen ergeben, dass dies nicht rechtskonform stattgefunden habe, liege ein Nichtakt vor und wäre die Beschwerde mangels Anfechtungsobjektes zurückzuweisen. Der Rückforderungsbescheid sei aufgrund der Verletzung von Verfahrensvorschriften (Punkt II. 2.) rechtswidrig, weil - nachdem seine "letzte" Eingabe am 22…
…28.10.2024, RV/7300073/2024). Erfüllt eine Erledigung die gesetzlichen Voraussetzungen des § 137 FinStrG nicht, liegt formell kein gesetzeskonformes Erkenntnis vor und stellt dieses einen absoluten Nichtakt dar (vgl VwGH 10.06.1983, 81/04/0122; VwGH 06.05.1996, 91/10/0060; VwGH…
…28.10.2024, RV/7300073/2024). Erfüllt eine Erledigung die gesetzlichen Voraussetzungen des § 137 FinStrG nicht, liegt formell kein gesetzeskonformes Erkenntnis vor und stellt dieses einen absoluten Nichtakt dar (vgl VwGH 10.06.1983, 81/04/0122; VwGH 06.05.1996, 91/10/0060; VwGH…
… bestehen Zweifel über den Inhalt des Spruches, so ist zu dessen Deutung auch die Begründung heranzuziehen (VwGH 26.6.2014, 2013/15/0062). Ein absoluter Nichtakt liegt nur dann vor, wenn es unmöglich erscheinen muss, die essenziellen Bestandteile eines Bescheidspruchs im Sinne des Willens der…
…oder UFSL 25.09.2012, FSRV/0021-L/12. Eingaben per E-Mail in Finanzstrafsachen stellen keine prozessrelevanten Anbringen dar. Sie sind als prozessualer Nichtakt zu bewerten. Der mittels E-Mail erhobene Einspruch hat somit keine Entscheidungspflicht der Behörde ausgelöst. Die Strafverfügung ist in Rechtskraft…
…19.8.2015, RV/5101849/2014; BFG 30.8.2016, RV/7101575/2016) als prozessualer Nichtakt zu werten sind. Diesbezüglich bedarf es weder eines Mängelverfahrens noch ist über dieses Anbringen bescheidmäßig abzusprechen. Das Finanzamt hat sich - offenbar in Kenntnis dieses Umstands - insofern beholfen, als es…
…19.8.2015, RV/5101849/2014; BFG 30.8.2016, RV/7101575/2016) als prozessualer Nichtakt zu werten. Diesbezüglich bedarf es weder eines Mängelverfahrens noch ist über dieses Anbringen bescheidmäßig abzusprechen. Das Finanzamt hat sich - offenbar in Kenntnis dieses Umstands - insofern beholfen, als es den…
…Nichtigkeit eines Abgabenverwaltungsaktes in Österreich keine eigenständige Rolle (Witte, Zollkodex Art. 10 Rz. 6). Zwar wird im allgemeinen Verwaltungsrecht zwischen dem Nichtakt, der keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, und dem nichtigen Verwaltungsakt, der wegen seiner Fehler nach Rechtskraft aufgehoben werden kann, unterschieden (VwGH 19.12.2000…
…Nichtigkeit eines Abgabenverwaltungsaktes in Österreich keine eigenständige Rolle (Witte, Zollkodex Art. 10 Rz. 6). Zwar wird im allgemeinen Verwaltungsrecht zwischen dem Nichtakt, der keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, und dem nichtigen Verwaltungsakt, der wegen seiner Fehler nach Rechtskraft aufgehoben werden kann, unterschieden (VwGH 19.12.2000…
…Nichtigkeit eines Abgabenverwaltungsaktes in Österreich keine eigenständige Rolle (Witte, Zollkodex Art. 10 Rz. 6). Zwar wird im allgemeinen Verwaltungsrecht zwischen dem Nichtakt, der keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, und dem nichtigen Verwaltungsakt, der wegen seiner Fehler nach Rechtskraft aufgehoben werden kann, unterschieden (VwGH 19.12.2000…
…Nichtigkeit eines Abgabenverwaltungsaktes in Österreich keine eigenständige Rolle (Witte, Zollkodex Art. 10 Rz. 6). Zwar wird im allgemeinen Verwaltungsrecht zwischen dem Nichtakt, der keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, und dem nichtigen Verwaltungsakt, der wegen seiner Fehler nach Rechtskraft aufgehoben werden kann, unterschieden (VwGH 19.12.2000…
…Nichtigkeit eines Abgabenverwaltungsaktes in Österreich keine eigenständige Rolle (Witte, Zollkodex Art. 10 Rz. 6). Zwar wird im allgemeinen Verwaltungsrecht zwischen dem Nichtakt, der keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, und dem nichtigen Verwaltungsakt, der wegen seiner Fehler nach Rechtskraft aufgehoben werden kann, unterschieden (VwGH 19.12.2000…