…verwirklichen könne, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Fahrlässig handelt auch, wer es für möglich hält, dass er einen solchen Sachverhalt verwirkliche, ihn aber nicht herbeiführen will. Hat im gegenständlichen Fall der Verantwortliche hinsichtlich der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben lediglich wenngleich grob fahrlässig gehandelt, erfüllt…
…dem Spruchsenat in Salzburg betreffend A als Abgabepflichtiger hat die Hinterziehungen von Umsatz- und Einkommensteuer bezüglich der Veranlagungsjahre 2004 bis 2006 betroffen (Pkt. B.). Es ist ausgeschlossen, dass diese Abgabenarten für diese Jahre auch Gegenstand einer Außenprüfung für Lohnabgaben im Jahre 2014 gewesen sein könnten…
…Nicht gelten kann dies mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit hinsichtlich des Vorwurfes, A habe zumindest bedingt vorsätzlich die Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung der Lohnabgaben veranlasst betreffend von zu Unrecht steuerfrei belassene Zahlungen unter dem Titel einer Kilometer-Geld-Vergütung in den Jahren 2011 bis…
…schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen eine Verkürzung von Lohnsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Die Verkürzung war eingetreten, wenn die Lohnabgaben, also…
…2010. Die Meldung der Lohnabgaben für die Zeiträume September bis Dezember 2010 erfolgten erst am 14.03.2011. Des Weiteren wurde erst am 27.09.2011 eine Umsatzsteuererklärung für 12/2010 nachgereicht, weil in diesem Zeitraum eine USO- Prüfung des FA ***42*** bei der ***17…
…schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen eine Verkürzung von Lohnsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Die Verkürzung war eingetreten, wenn die Lohnabgaben, also…
…dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Tatbestand ist somit eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben bis jeweils zum fünften Tag nach…
…eine allfällig nicht erfolgte Bekanntgabe der nicht entrichteten oder abgeführten Abgaben innerhalb dieser Frist. Wäre der Arbeitgeber (die GmbH) zur fristgerechten Bekanntgabe der Lohnabgaben (mittels Bescheid) verpflichtet gewesen und wäre diese Verpflichtung durch den Geschäftsführer - in Verbindung mit einer vorsätzlichen Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr - vorsätzlich verletzt…
…die absichtliche Nichtführung der Lohnkonten betreffend bestimmte Arbeitnehmer und Nichtabfuhr der diese betreffenden Lohnsteuern bzw. Nichtentrichtung der diese betreffenden Dienstgeberbeiträge hinsichtlich der Lohnzahlungszeiträume Jänner 2007 bis Dezember 2009) durch Verjährung. Der Fristenlauf zur Verjährung beginnt bei Erfolgsdelikten (hier: die Verkürzung der Lohnabgaben zu den Fälligkeitszeitpunkten…
…er, der Beschuldigte, in das damalige Finanzstrafverfahren zu StrNr. 091/2005/00371-001 eingebunden war und er mit dem damaligen Vorwurf einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG, nämlich der Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt und (damals) der Nichteinreichung der diesbezüglichen Anmeldungen…
…Aus der Saldenliste ergebe sich, dass Ein- u. Ausgänge am Bankkonto stattgefunden hätten, welche Zahlungen an Miete, Strom, Telefon und Zug-um Zug-Geschäfte betroffen hätten. Im gegenständlichen Fall liege keine schuldhafte Pflichtverletzung an der Nichtabfuhr der Lohnabgaben vor, da der Bf. die Auszahlung der…
…Nach der am 13.08.2018 für die A.GmbH, den Geschäftsführer G und die Prokuristin P erstatteten Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG, in der die Nichtabfuhr der Lohnabgaben für den Zeitraum März 2017 bis Juni 2018 offen gelegt wurde, führte das Finanzamt bei der A…
…und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (Verwaltungsökonomie) zu beachten (vgl. Ritz, BAO5 § 20 Tz 9). Weiters kann die Unterscheidung nach Vorsatz und (grober oder leichter) Fahrlässigkeit bei Ausübung des Ermessens zu berücksichtigen sein (vgl. VwGH 15.9.1995, 93/17/0404). Bei der Nichtabfuhr der Lohnabgaben für…
… 211 Abs. 1 BAO fristgerecht zu entrichten und auch die (sich über mehrere Monate) erstreckende Nichtabfuhr zuvor einbehaltener Lohnabgaben eine nicht bloß unbedeutende abgabenrechtliche Pflichtverletzung darstellt, die dem Bf. bei entsprechender pflichtgemäßer Sorgfalt hätte auffallen müssen, feststellen, dass der Bf. sehr wohl (neben dem GF…
…Ein im Zuge der Ermessensentscheidung zu Gunsten des Bf. zu berücksichtigender minderer Grad des Verschuldens an der Nichtabfuhr der Lohnabgaben ist aus den Feststellungen im Lohnsteuerbericht nicht ableitbar; die abgabenrechtlichen Pflichten, wie die ordnungsgemäße Führung von Aufzeichnungen oblagen dem Bf. als alleinigen Geschäftsführer der Gesellschaft…
…mit der Beauftragung von Subunternehmen von der Umsatzsteuer hin zu den Lohnabgaben entgegenzuwirken. Mit der Einführung einer zur Haftung für Sozialversicherungsbeiträge analogen Haftung auch für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben (Lohnsteuer, DB, DZ) soll das bei derartigen Konstellationen verbleibende Risiko der Nichtabfuhr der Lohnsteuer…
…als Abwäscher in der angemeldeten Stundenzeit einen Stundenlohn von 24 € bezog, ist nicht nachvollziehbar und mit Unkenntnis in buchhalterischen Belangen nicht begründbar. Ein im Zuge der Ermessensentscheidung zu Gunsten des Bf. zu berücksichtigender minderer Grad des Verschuldens an der Nichtabfuhr der Lohnabgaben ist aus…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Haftungsschuldner. Für Abfuhrabgaben würden Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen. Die Nichtabfuhr der Kapitalertragsteuer könne nicht damit entschuldigt…
…also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar ist (siehe Erk. des VwGH vom 17.5.2001, 2000/16/0383). Da das leitende Organ der Bf bereits wegen vorsätzlicher Nichtabfuhr der gegenständlichen Lohnabgaben finanzstrafrechtlich gem…
…Angelegenheiten der GmbH betraut war, kann ihm ein Verschulden an der Nichtabfuhr der in diesem Zeitpunkt fälligen Abgaben der KG (Umsatzsteuer 05/2010 und der Lohnabgaben 06/2010) nicht angelastet werden. Der Bf. kann daher für diese Abgaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Hinsichtlich der…