…die Zurückgenommenerklärung der Berufungen gegen die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2007 bis 2009 zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…2012 bis Juni 2013. Begründend führte das Finanzamt hinsichtlich des Bachelorstudiums STR2 an der Technischen Universität aus, die Universität sei nicht besucht worden. Dagegen erhob der Bf. eine (nicht zulässige) Berufung, welche vom Finanzamt als (zulässiger) Vorlageantrag gewertet worden ist. Darin führte der Bf. aus…
…Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte begründend aus, die Bf. habe nicht nachgewiesen, dass der Kindesvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkomme. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Differenzzahlung. Die Bf. brachte (eine nicht zulässige) „Berufung“ gegen die Berufungsvorentscheidung ein, welche vom Finanzamt als (zulässiger) Vorlageantrag gewertet…
…im Juli 2018 persönlich zugestellt. Dagegen erhob der Bf. am 7.2.2019 eine (nicht zulässige) Berufung, welche vom Finanzamt als (zulässiger) Vorlageantrag gewertet wurde. In diesem wiederholte er im Wesentlichen sein bisheriges Vorbringen. Die Beschwerde wurde dem Bundesfinanzgericht mit Vorlagebericht vom 1.7.2019…
…Einkommensteuergesetz der Verlust aus Vermietung und Verpachtung nicht vortragsfähig. Da im Jahr 2009 die Verlustverwertung des Verlustvortrages aus 2007 und 2008 in Deutschland erfolgt sei, sei der Betrag von 16.475 Euro der Nachversteuerung zu unterziehen. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bf…
…den Beschluss gefasst: Die Berufung (Beschwerde) gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 29.7.2011 wurde die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin…
…abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Vorbemerkung: Vorweg wird darauf hingewiesen, dass die Berufung am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat anhängig war und nach § 323 Abs…
…Das Beweisthema ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, da bei einem Berichtigungsbescheid keine Einwendungen in der Sache zulässig sind. Der Vertreter der Bf. verweist auf seine Ausführungen in der Beschwerde vom 14.2.2008. Der Vertreter der Bf. legt vor eine Ablichtung der Berufung gegen die…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Der Beschwerdeführer (Bf) betreibt seit 1990 das Restaurant "L" im EZ. Infolge des aufgrund der Tabakgesetz-Novelle 2008 ab 1. Jänner 2009 geltenden grundsätzlichen Rauchverbotes in Gastronomiebetrieben…
…Dagegen erhob das Finanzamt Amtsbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof, der die angefochtene Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts mit Erkenntnis vom 24.9.2014, 2012/13/0021, aufhob, da Beteiligungen an betrieblich tätigen Mitunternehmerschaften ertragssteuerrechtlich nicht als eigene Wirtschaftsgüter, sondern als aliquote Beteiligung an jedem Wirtschaftsgut des…
…Versendung der Berufung tatsächlich erfolgt ist und wird gleichzeitig (in eventu) ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt. Eine Wiedereinsetzung ist im Fall eines groben Verschuldens nicht zulässig. Ein solches liegt jedenfalls vor, wenn ein Rechtsanwalt einen Antrag auf eine nicht zulässige Weise…
…sich inhaltlich (neuerlich) gegen den berichtigten Bescheid richtet, ist entweder eine inhaltlich nicht zulässige Beschwerde (die Beschwerde gegen den Berichtigungsbescheid wäre abzuweisen) oder im Falle der vorherigen Anfechtung des berichtigten Bescheides ein ergänzender Schriftsatz. Am 23. Februar fand die Schlussbesprechung der von der Großbetriebsprüfung bei…
…sich um die Wiederaufnahme eines mit BVE vom 29.8.2007 durch Stattgabe der Berufung abgeschlossenen Verfahrens handeln würde. Als Folge dieser BVE seien die Bescheide vom 30.5.2007 aufgehoben worden. Die danach erfolgte Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen sei aber nicht zulässig…
… 3 Abs. 1 a Z 6 AlSAG) nicht zum Tragen kommen. Ginge man beim Lagerplatz von einer baulichen Anlage aus, könne der Ausnahmetatbestand nur dann zum Tragen kommen, wenn es sich um eine zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen gehandelt hätte. Eine solche setze im…
…2011 vom 17.05.2013 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Gemäß Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) ist die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Als die im Spruch angeführten Bescheide angefochten wurden…
…nach der Berufung" jedoch nicht angeführt. Einnahmen- Ausgabenrechnungen betreffend das Jahr 2005 und die strittigen Jahre, wurde obwohl mehrmals angefordert, nicht vorgelegt. Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von…
…in keiner Weise ein Management seiner Rückstellungen vorgenommen und in der Folge auch die Auflösung der Rückstellungen unterlassen. Die Prozesskostenrückstellung Kl2 wäre - soweit sie zulässig gebildet wurde - jedenfalls im noch nicht abgeschlossenen Veranlagungsjahr 2009 aufgrund der endgültigen Prozessbeendigung durch Vergleich gewinnwirksam aufzulösen gewesen. Vom Bf…
…Eintritt der Verjährung nicht entgegensteht. Nach Stoll, BAO Kommentar, Band 2, 2207, stehen Verzögerungen im Rechtsmittelverfahren über die Verjährung hinaus gemäß § 209 a Abs. 1 BAO einer Berufungsentscheidung nicht im Wege. Eine nach § 209 a BAO auch nach Eintritt der Verjährung zulässige Berufungsentscheidung kann abgabenmindernd…
…BAO, nach einer Aussetzung nach § 281 BAO oder nach allfälligen Aufhebungen durch einen Gerichtshof des öffentlichen Rechts, einer Berufungsentscheidung bzw. Beschwerdeentscheidung nicht entgegen. Eine nach § 209a BAO auch nach Eintritt der Verjährung zulässige Berufungsentscheidung bzw. Beschwerdeentscheidung kann abgabenmindernd oder auch verbösernd sein (vgl. Ellinger, BAO3…