…N.). Gemeint sind Tatsachen, die zwar im Zeitpunkt der Bescheiderlassung "im abgeschlossenen Verfahren" bereits existierten, aber erst danach hervorgekommen sind (VwGH 8.9.2025, Ra 2024/15/0064). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln aus der Sicht der jeweiligen…
…dass diese Tatsachen im Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der…
…wonach bei der Wiederaufnahme auf Antrag einer Partei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (und nicht aus der Sicht der Abgabenbehörde) zu beurteilen ist. Die erst in der mündlichen Verhandlung ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch…
…wonach bei der Wiederaufnahme auf Antrag einer Partei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers (und nicht aus der Sicht der Abgabenbehörde) zu beurteilen ist. Die erst in der mündlichen Verhandlung ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch…
…1) Ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a. der Bescheid durch eine gerichtliche Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b. Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die…
…€, die Einkommensteuer veränderte sich von -2.696,62 € auf -1.954,12 €. Gegen die Wiederaufnahmebescheide 2008 und 2009 sowie die in der Folge ergangenen Sachbescheide wurde rechtzeitig Beschwerde eingebracht und im Wesentlichen ausgeführt, dass ein Neuhervorkommen von Tatsachen/Beweismitteln nicht bestehe, da…
… 303 Abs. 1 lit. b BAO - das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln - für die seitens des Bf. beantragte Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens für das Jahr 2012 nicht vor, weshalb das Finanzamt diesen Antrag zu Recht abgewiesen hat. An diesem Ergebnis vermag auch die Argumentation des Bf…
…§ 303 Tz 24), wobei bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (VwGH vom 19.10.2016, Ra 2014/15/0058). Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren bezüglich Einkommmensteuer 2015 waren die entscheidungsrelevanten Sachverhaltselemente, wie der Umstand…
…des Neuhervorkommens von Tatsachen auf die Sicht des Antragstellers abzustellen. Selbst verwirklichte Sachverhalte wie die vom Bf. angeführten und in den Erklärungen in der Beilage zum Wiederaufnahmeantrag angeführten (negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung würden keine solchen aus der Sicht des Antragstellers neu hervorgekommenen Tatsachen…
…des Art. 133 Abs. 4 B-VG aufgezeigt. Die gegenständliche Rechtsfrage (Beurteilung des Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers bei der antragsgebundenen Wiederaufnahme) wurde durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits geklärt. Eine ordentliche Revision ist folglich unzulässig. Wien, am 26. April 2024
…hätte (§ 303 Abs 1 BAO). Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen sind, wobei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist. Gemeint sind also Tatsachen, die…
…hervorgekommene Tatsachen genannt. Wie den Verwaltungsakten zu entnehmen ist, handelt es sich dabei ausschließlich um Tatsachen, die erst nach der Wiederaufnahme des Verfahrens neu hervorgekommen sind. Damit ist als erwiesen anzusehen, dass im Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Verfahrens der Wiederaufnahmsgrund des Neuhervorkommens von Tatsachen oder…
…neue Tatsache zu werten. - "Versicherungspolizzen lauten auf [den Kommanditisten]": Der Genannte habe selbst günstigere Versicherungskonditionen erhalten, als die neu gegründete Gesellschaft bekommen hätte. Einerseits behaupte das FA ein fehlendes Gewinnstreben, andererseits würden alle Maßnahmen, die für eine schlanke, kostenbewusste und sparsame Gestionierung eingesetzt würden, von…
…02), dass "für die Vercharterung einer Segelyacht ein absehbarer Zeitraum von zehn Jahren mehr als ausreichend" sei. Der Vorsitzende verkündet den Beschluss, dass die Entscheidung der schriftlichen Aus fertigung vorbehalten bleibt. Beweiswürdigung Zum Neuhervorkommen der als Wiederaufnahmegründe herangezogenen Tatsachen und Umstände: Es trifft zu, dass…
…dass die von ihm zitierte Judikatur ausschließlich zur amstwegigen Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO alte Fassung ergangen ist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 303 Abs. 1 BAO alte Fassung war für die Lösung der Frage des Neuhervorkommens von Tatsachen und Beweismitteln…
…vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismittel bezieht sich damit auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden…
…Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. III.) Zulässigkeit einer Revision: Die Revision ist nicht zulässig, weil die gegenständliche Rechtsfrage (Beurteilung des Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers bei der antragsgebundenen Wiederaufnahme) durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs bereits geklärt ist. Feldkirch, am 26…
…dass diese Tatsachen im Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der…
…dass diese Tatsachen im Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt geworden sind. Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der…
… 12.8.1994, 91/14/0018, 0042; 21.12.1999, 99/14/0293). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und/oder Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO immer aus Sicht des Antragstellers zu beurteilen. Dies ist im vorliegenden Fall…