…eine abgabenbehördliche Prüfung angekündigt wurde; 4. Nennung der verantwortlichen Personen Die gegenständliche Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG wird ausdrücklich für unsere Mandantin, die Y. GmbH, in Adr, sowie ihre Gesellschafter-Geschäftsführer, namentlich Frau X, wohnhaft in Adr1, und Herrn Y., wohnhaft in Adr1, erstattet. Mit der…
…Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gegenständlich ist somit über die nunmehr als Beschwerde geltende Berufung des Bf. zu entscheiden. Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2011, BGBl I 2011/76 wurde § 4a EStG 1988 überarbeitet und neu gefasst. Ab dem Jahr 2012 wurde der…
…| | | | anrechenbare Lohnsteuer | - € 3.689,64 | ergibt folgende Einkommensteuergutschrift ger. | € 328,16 Die Bemessungsgrundlage sowie die Abgabenberechnung 2014 sind dem in der Beilage des Erkenntnisses angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen war, nicht einen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Sie darf beispielsweise nicht jemanden erstmals in eine Schuldnerposition verweisen. Würde das Verwaltungsgericht diese Befugnis für sich in Anspruch nehmen, würde es in die sachliche Zuständigkeit der Abgabenbehörde eingreifen…
…Jänner 2014 das Bundesfinanzgericht eingerichtet und der bisher als Abgabenbehörde zweiter Instanz fungierende Unabhängige Finanzsenat per 31. Dezember 2013 aufgelöst. Die Zuständigkeit zur Weiterführung der mit Ablauf des 31. Dezember 2013 bei dieser Behörde anhängigen Verfahren ging auf das Bundesfinanzgericht über (Art. 129 iVm Art…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Am 6. Juli 2023 brachte die Beschwerdeführerin bei der Abgabenbehörde ein Formular Beih100 ein und gab (lediglich) ihre Bankverbindung bekannt. Unterfertigt war dieser Antrag von der Mutter der Beschwerdeführerin…
…Abs. 5 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Gegen diese Entscheidungen ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe Aus Anlass der Neugründung des Betriebes hielt das Finanzamt X (belangte Behörde) Nachschau im Betrieb des Beschwerdeführers (Bf)…
…Nennung von am Leistungsaustausch nicht beteiligten Dritten. 5. Die offenkundige Gesetzwidrigkeit Die Außenprüfung handelt offenkundig gesetzwidrig: Durch Rechnungen nach § 11 UStG mit einer exakten Empfängerbenennung nach § 162 BAO belegte Betriebsausgaben werden vom Abzug als Betriebsausgabe ohne jegliche gesetzliche Grundlage (Art 18 B-VG) ausgeschlossen. Der…
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichtes im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich…
…zu Büchern oder Aufzeichnungen gehörigen Belege derart aufbewahrt werden, dass die Überprüfung der Eintragungen jederzeit möglich ist. Gemäß § 163 BAO haben Bücher und Aufzeichnungen, die den Vorschriften des § 131 entsprechen, die Vermutung ordnungsmäßiger Führung für sich und sind der Erhebung der Abgaben zugrunde zu legen…
…eingestufte Abgabenrückstände der Firma L-GmbH zur Haftung herangezogen worden sei. Es handle sich dabei um die sogenannte Geschäftsführerhaftung, wie sie in den §§ 9, 80 BAO ausdrücklich normiert sei. Bei den ausständigen Abgabenverbindlichkeiten handle es sich insbesondere um die Kapitalertragsteuer 2010 (auf die Nennung der…
…zurückgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Das Finanzamt verfügte mit Bescheiden vom 26.7.2011 die Wiederaufnahme der (mit Bescheiden vom 21.6.2005 abgeschlossenen) Verfahren hinsichtlich Umsatzsteuer 2004…
…übermittelt). Dem darauf folgenden abgabenbehördlichen Ergänzungsersuchen vom 25.10.2021 (OZ 10) ist zu entnehmen: Es wurden in der Beschwerde koste für Arbeitskleidung und Arbeitsmaterial beantragt. Arbeitskleidung: Die Rechnungen über die beantragte Arbeitskleidung ist vorzulegen; es muss die genaue Art der Kleidung ersichtlich sein. Arbeitsmaterial…
…Begriff "Allgemeine Verwaltungspraxis" ist festzustellen, dass grundsätzlich der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 Abs. 1 B-VG, demzufolge alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind, gilt und daher eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein muss. Hat die Abgabenbehörde einen Entscheidungsspielraum beispielsweise bei Schätzungen im Sinn des § 184 BAO…
…für Fahrzeuge aller Art im Gemeindestraßennetz des 1. Wiener Gemeindebezirks von Montag bis Freitag (werktags) von 9 bis 22 Uhr auf die Dauer von zwei Stunden begrenzt, wobei das Abstellen gebührenpflichtig ist. Bundesabgabenordnung § 4 BAO lautet: § 4. (1) Der Abgabenanspruch entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht…
…sinngemäß in Angelegenheiten a) der von den Abgabenbehörden des Bundes zuzuerkennenden oder rückzufordernden bundesrechtlich geregelten 1. Beihilfen aller Art und 2. Erstattungen, Vergütungen und Abgeltungen von Abgaben und Beiträgen; b) des Tabak-, Salz- und Alkoholmonopols, soweit die Abgabenbehörden des Bundes nach den diese Monopole regelnden…
…auf Herabsetzung der Abwassergebühr für die Zeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 betreffend das Objekt Wien xx***, Abgabenkontonummer 44*** zu Recht: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs…
…betreffend den Antrag auf Herabsetzung der Abwassergebühr für die Zeit vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 betreffend das Objekt Wien xx***, Abgabenkontonummer 33*** zu Recht: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B…
…Herabsetzung der Abwassergebühr für die Zeit vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 betreffend das Objekt 1230 Wien***, Abgabenkontonummer 23-1***-2*** zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133…
…Nutzungsentgelts sei der Zahlungsnachweis durch Vorlage des Abbuchungsbeleges von ihrem Bankkonto bereits erfolgt. Die Bezahlung des Restbetrages von "ca. 600,- €" sei auf Wunsch des Vaters in bar nach Behebung von ihrem Girokonto erfolgt. Auch insofern beantrage sie eine Zeugeneinvernahme des Vaters. Zur abgabenbehördlichen Darstellung…